Viele Unternehmer/innen wollen – oder müssen – in der Pension dazuverdienen. Sei es, weil sie ihren Beruf lieben und weiter ausüben wollen, sei es, weil die Pension so klein ist, dass ein Zuverdienst zum wirtschaftlichen Muss wird. Von der Art der Pension hängt ab, wie sich ein Zuverdienst auswirkt.
In diesem Beitrag lesen Sie, was ein Zuverdienst bedeutet, wenn Sie eine Alterspension beziehen.
Welcher Zuverdienst bei anderen Pensionsformen möglich ist, lesen Sie im Beitrag So vermeiden Sie Pensionskürzungen.
Alterspension
Die Alterspension ist die „reguläre“ Pension, die Ihnen zusteht, wenn Sie das Pensionsalter erreicht haben. In Österreich können Männer generell mit 65 Jahren in Pension gehen, Frauen derzeit noch mit 60 Jahren*. Beziehen Sie so eine Pension, dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie sie wollen – Ihre Pension wird dadurch nicht geringer.
Steuern
Allerdings kann ein Zuverdienst – wie jedes Einkommen – zu Steuernachforderungen durch das Finanzamt führen.
Für die Berechnung der Einkommensteuer werden alle laufenden Einkommen – also die Pension und allfällige andere Einkommen – addiert.
SVA-Beiträge – Pensionsversicherung
Wenn Sie eine Alterspension beziehen und weiter arbeiten, müssen Sie vom Zuverdienst wieder Pensionsbeiträge bezahlen.
Für Selbständige ohne Gewerbeschein gilt die Versicherungsgrenze (für 2018: 5.256,60 Euro/Jahr).
Gewerbetreibende mit aufrechtem Gewerbeschein müssen, unabhängig von der Tätigkeit, auf jeden Fall Versicherungsbeiträge zahlen.
- Die so zusätzlich geleisteten Pensionsversicherungs-Beiträge werden mit dem sogenannten besonderen Höherversicherungsbetrag (besHV) vergütet, wodurch sich Ihre Pension im darauf folgenden Jahr etwas erhöht.
- Die Erhöhung der Pension ist abhängig von den einbezahlten Beiträgen, vom Jahr der Bemessung und vom Lebensalter. Mit diesen drei Faktoren wird die Summe für die bezahlten PV-Beiträge vervielfacht.
Der Pensionszuwachs auf dem Konto wirkt vielleicht eher gering, da die Pension nicht neu berechnet, sondern lediglich aufgewertet wird.
Vergessen Sie aber nicht, dass die Pension 14 Mal im Jahr ausbezahlt wird und eine Person mit 65 Jahren noch eine Lebenserwartung von 20 bis 30 Jahren hat. Und der Besondere Höherversicherungsbetrag bleibt natürlich für die gesamte Dauer des Pensionsbezuges aufrecht. Die Rentabilität hängt somit in erster Linie von der Lebensdauer ab.
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Ein Beispiel
Eine Unternehmerin ist am 14.12.1953 geboren und verdient ab 2014 neben ihrer Pension noch 24.000 Euro durch selbständige Erwerbstätigkeit dazu:
Monatliche Beitragsgrundlage im Jahr 2014 = 2.000,00 €.
Der Besondere Höherversicherungsbetrag wird nach Ablauf des Beitragsjahres berechnet und gebührt ab 01.01.2015.
Besondere Höherversicherung: 14,74 € monatlich, 14 x jährlich
Daher: 206,36 € brutto im Jahr 2015
Für jedes weitere Jahr wird der besHV wieder neu berechnet, da sich maßgebende Faktoren für die Berechnung ändern.
ACHTUNG! Sie müssen für den Zuverdienst wieder Pensionsversicherungs-Beiträge an die SVA zahlen. Außerdem fließt der Zuverdienst in die Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer ein, für die die gesamte Pension und der Zuverdienst addiert werden!
SVA-Beiträge – Krankenversicherung
Die zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung ergeben sich aus der Summe Ihrer Einkünfte aus der Pension und der zusätzlichen Erwerbstätigkeit. Sie sind durch die Höchstbeitragsgrundlage (2018 sind das 5.985 Euro/Monat) gedeckelt. Die Krankenversicherungsbeiträge werden für Ihre Pension von der PVA automatisch abgezogen, für Ihre selbständigen Einkünfte bekommen Sie die entsprechenden Vorschreibungen von der SVA und müssen diese einzahlen.
Weiterarbeiten trotz Pensionsalter
Sie können aber, vor allem als selbständige Unternehmerin oder selbständiger Unternehmer, auch einfach weiter arbeiten, wenn Sie das Alter für die Alterspension bereits erreicht haben.
Sie verzichten dann auf die Pension, solange sie noch aktiv erwerbstätig bleiben wollen, und genießen einige Vorteile:
- Sie erhalten für jedes Jahr, das Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiter arbeiten und Versicherungszeiten erwerben, eine „Bonifikation“ von plus 4,2 Prozent der Leistung bzw. Pension. Bei einer Pension von z. B. 1500 Euro wäre das im Folgejahr ein Plus von 63,- Die Bonifikation gibt es ohne zeitliche Einschränkung, jedoch mit einer Obergrenze von 92 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Sie zahlen für die Dauer von drei Jahren nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge (Aufschubbonus), es werden jedoch die vollen Beitragsgrundlagen zur späteren Pensionsberechnung herangezogen.
ACHTUNG! Leider ist die Bonifikation in der Regel nicht so hoch, dass sie den Pensionsverzicht ausgleichen könnte, vor allem wenn Sie bereits lange Versicherungszeiten erworben haben.
Tipp: erst rechnen, dann entscheiden
Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionsversicherung schon vor Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters genau, ob sich ein Aufschub in Ihrem Fall lohnen kann.
Die Pensionsbeiträge für Unternehmer/innen, die auch im Ruhestand weiter arbeiten wollen oder müssen, sind ein heißes politische Thema. Die SVA selbst macht sich für die Abschaffung stark.
*Ab den Geburtsjahrgängen 1963 wird das Pensionsantrittsalter für Frauen stufenweise von 60 auf 65 Jahre angepasst. Hier können Frauen ihren Pensionsantritt berechnen.
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