So geht selbständig.

Wie sich ein Zuverdienst in der Pension bei Selbständigen auswirkt

Pension ist nicht gleich Pension: Von der Art hängt ab, wie viel du dazuverdienen darfst. Außerdem fallen Steuern und Versicherungsbeiträge an. Das musst du wissen.

Viele Unternehmer/innen wollen – oder müssen – in der Pension dazuverdienen. Sei es, weil sie ihren Beruf lieben und weiter ausüben wollen, sei es, weil die Pension so klein ist, dass ein Zuverdienst zum wirtschaftlichen Muss wird. Von der Art der Pension hängt ab, wie sich ein Zuverdienst auswirkt.

In diesem Beitrag liest du, was ein Zuverdienst bedeutet, wenn du eine Alterspension beziehst.

Welcher Zuverdienst bei anderen Pensionsformen möglich ist, liest du im Beitrag So vermeidest du Pensionskürzungen.

Alterspension

Die Alterspension ist die „reguläre“ Pension, die dir zusteht, wenn du das Pensionsalter erreicht hast. In Österreich können Männer generell mit 65 Jahren in Pension gehen, Frauen derzeit noch mit 60 Jahren*. Beziehst du so eine Pension, darfst du so viel dazuverdienen, wie du willst – Deine Pension wird dadurch nicht geringer.

Steuern

Allerdings kann ein Zuverdienst – wie jedes Einkommen – zu Steuernachforderungen durch das Finanzamt führen.

Für die Berechnung der Einkommensteuer werden alle laufenden Einkommen – also die Pension und allfällige andere Einkommen – addiert.

SVS-Beiträge – Pensionsversicherung

Wenn du eine Alterspension beziehst und weiter arbeitest, musst du vom Zuverdienst wieder Pensionsbeiträge bezahlen.

Für Selbständige ohne Gewerbeschein gilt die Versicherungsgrenze (für 2023: 6.010,92 Euro/Jahr).

Gewerbetreibende mit aufrechtem Gewerbeschein müssen, unabhängig von der Tätigkeit, auf jeden Fall Versicherungsbeiträge zahlen.

  • Die so zusätzlich geleisteten Pensionsversicherungs-Beiträge werden mit dem sogenannten besonderen Höherversicherungsbetrag (besHV) vergütet, wodurch sich deine Pension im darauffolgenden Jahr etwas erhöht.

  • Die Erhöhung der Pension ist abhängig von den einbezahlten Beiträgen, vom Jahr der Bemessung und vom Lebensalter. Mit diesen drei Faktoren wird die Summe für die bezahlten PV-Beiträge vervielfacht.

Der Pensionszuwachs auf dem Konto wirkt vielleicht eher gering, da die Pension nicht neu berechnet, sondern lediglich aufgewertet wird.

Vergiss aber nicht, dass die Pension 14 Mal im Jahr ausbezahlt wird und eine Person mit 65 Jahren noch eine Lebenserwartung von 20 bis 30 Jahren hat. Und der besondere Höherversicherungsbetrag bleibt natürlich für die gesamte Dauer des Pensionsbezuges aufrecht. Die Rentabilität hängt somit in erster Linie von der Lebensdauer ab.

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Ein Beispiel

Eine Unternehmerin ist am 14.12.1953 geboren und verdient ab 2014 neben ihrer Pension noch 24.000 Euro durch selbständige Erwerbstätigkeit dazu:

Monatliche Beitragsgrundlage im Jahr 2014 = 2.000,00 Euro.

Der Besondere Höherversicherungsbetrag wird nach Ablauf des Beitragsjahres berechnet und gebührt ab 01.01.2015.

Besondere Höherversicherung: 14,74 Euro monatlich, 14 x jährlich

Daher: 206,36 Euro brutto im Jahr 2015

Für jedes weitere Jahr wird der besHV wieder neu berechnet, da sich maßgebende Faktoren für die Berechnung ändern.

ACHTUNG! Du musst für den Zuverdienst wieder Pensionsversicherungs-Beiträge an die SVS zahlen. Außerdem fließt der Zuverdienst in die Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer ein, für die die gesamte Pension und der Zuverdienst addiert werden!

SVS-Beiträge – Krankenversicherung

Die zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung ergeben sich aus der Summe deiner Einkünfte aus der Pension und der zusätzlichen Erwerbstätigkeit. Sie sind durch die Höchstbeitragsgrundlage (2023 sind das 5.850,00 Euro/Monat) gedeckelt. Die Krankenversicherungsbeiträge werden für deine Pension von der PVA automatisch abgezogen, für deine selbständigen Einkünfte bekommst du die entsprechenden Vorschreibungen von der SVS und musst diese einzahlen.

Weiterarbeiten trotz Pensionsalter

Du kannst aber, vor allem als selbständige Unternehmerin oder selbständiger Unternehmer, auch einfach weiter arbeiten, wenn du das Alter für die Alterspension bereits erreicht hast.

Du verzichtest dann auf die Pension, solange du noch aktiv erwerbstätig bleiben willst und genießt einige Vorteile:

  • Du erhälst für jedes Jahr, das du nach Erreichen des Pensionsalters weiter arbeiten und Versicherungszeiten erwerben kannst, eine „Bonifikation“ von plus 4,2 Prozent der Leistung bzw. Pension. Bei einer Pension von z. B. 1500 Euro wäre das im Folgejahr ein Plus von 63,- Die Bonifikation gibt es ohne zeitliche Einschränkung, jedoch mit einer Obergrenze von 92 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Du zahlst für die Dauer von drei Jahren nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge (Aufschubbonus), es werden jedoch die vollen Beitragsgrundlagen zur späteren Pensionsberechnung herangezogen.

ACHTUNG! Leider ist die Bonifikation in der Regel nicht so hoch, dass sie den Pensionsverzicht ausgleichen könnte, vor allem wenn du bereits lange Versicherungszeiten erworben haben.

Tipp: erst rechnen, dann entscheiden

Informiere dich bei deiner Pensionsversicherung schon vor Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters genau, ob sich ein Aufschub deinem Fall lohnen kann.

Die Pensionsbeiträge für Unternehmer/innen, die auch im Ruhestand weiter arbeiten wollen oder müssen, sind ein heißes politische Thema. Die SVS selbst macht sich für die Abschaffung stark.

*Ab den Geburtsjahrgängen 1963 wird das Pensionsantrittsalter für Frauen stufenweise von 60 auf 65 Jahre angepasst. Hier kannst du deinen Pensionsantritt berechnen.

Weiterlesen: Selbständig: Wie hoch wird meine Pension sein?

Weiterlesen: Pensionsantrag bei der SVS: Was zum Pensionsantritt zu beachten ist

Weiterlesen: Zuverdienst in der Pension: So vermeidest du Pensionskürzungen

Weiterlesen: Ich bin selbständig - wie hoch wird meine Pension sein?

Weiterlesen: Wie viel Kapital muss ich als Selbstständige/r für die Pension aufbauen?

Kommentare ( 1 )

  • Fällt der besondere Höherversicherungsbeitrag für jedes Jahr in dem neben der Regel Pension aus unselbständiger Arbeit selbständig mit Gewerbeschein gearbeitet und dazuverdient wird kummulativ an?
    Anneliese Blasl-Mueller,

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