WICHTIGER HINWEIS: Mit 1. Jänner 2020 wurde aus SVA und SVB die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Die Informationen in diesem Beitrag gelten für Unternehmer, Freiberufler und Neue Selbständige sowie ehemals SVA-Versicherte. Wir arbeiten daran, die Informationen für alle SVS-Versicherten zu vervollständigen.
Wie wird sich die Zeit nach dem Erwerbsleben finanziell gestalten? Irgendwann denkt jeder einmal darüber nach – und dann ist es gut zu wissen, womit man ungefähr rechnen kann.
In diesem Beitrag erfahren Sie,
- wann Sie in Pension gehen können,
- wovon die Höhe Ihrer Pension abhängt und
- wie Sie Ihren aktuellen Pensionskontostand ermitteln
Davon hängt die Pensionshöhe ab
Wie viel Geld Sie im Ruhestand zur Verfügung haben werden, hängt von drei Faktoren ab:
- Von den Versicherungszeiten
Um Anspruch auf eine Pension zu haben, müssen Sie mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben.
Davon müssen Sie mindestens 84 Monate (7 Jahre) durch Erwerbstätigkeit (also nicht durch Arbeitslosenversicherung, Kindererziehungszeiten etc.) erworben haben.
TIPP: Mit jedem zusätzlichen Monat, den Sie in die Pensionsversicherung einzahlen, steigt auch die Pensionshöhe. Das sollte vor allem beachten, wer gerne einmal etwas an der Steuer vorbei macht. Diese Zeiten fehlen Ihnen später bei Ihren Pensionsansprüchen!
- Vom Alter bei Pensionsantritt
Zusätzlich zu den Versicherungszeiten spielt auch das Alter bei Pensionsantritt eine Rolle. Das Regelpensionsalter liegt bei Männern bei 65 Jahren, bei Frauen gestaffelt bei 60 bis 65 Jahren.
früher in Pension gehen, verringert sich die Pensionshöhe.
Wenn Sie nach Erreichen des Regelpensionsalters weiter arbeiten, erhöht das Ihren Pensionsanspruch.
- Von Ihrer Einkommenshöhe
Zu guter Letzt spielt natürlich auch das Einkommen eine wesentliche Rolle. Ihre Beiträge zur Pensionsversicherung werden auf Basis Ihrer Einkommenshöhe berechnet und fließen direkt auf Ihr Pensionskonto.
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Das Pensionskonto
Als SVS-Versicherter können Sie jederzeit Einblick in Ihr persönliches Pensionskonto nehmen.
Loggen Sie sich dazu mittels Handysignatur? in ihr SVS-Konto ein. Wählen Sie den Reiter Pension.
Als erstes sehen Sie einen Überblick über Ihr Pensionskonto. Der Wert, der Sie besonders interessiert, ist die so genannte Gesamtgutschrift: Das ist die Jahrespension, die Sie ausgezahlt bekämen, würden Sie jetzt zu arbeiten aufhören, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.
Außerdem sehen Sie eine Liste der vergangenen Jahre
- Der Wert Summe der Beitragsgrundlagen ist das Einkommen des jeweiligen Jahres, das als Basis für die Berechnung Ihrer Pensionsbeiträge herangezogen wurde.
- Am Wert Gesamtgutschrift in der Liste können Sie sehen, wie sich Ihre Jahrespension von Jahr zu Jahr vermehrt.
Klicken Sie als nächstes im Menü ganz links auf Pensionswert. Hier sehen Sie nun
- den fiktiven monatlichen Pensionswert. Das ist die Höhe Ihrer monatlichen Bruttopension, wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.
- Die Anzahl der in Österreich erworbenen Versicherungsmonate,
- das Datum, mit dem Sie die Alterspension antreten können.
Der Pensionskontorechner
Wenn Sie sehen wollen, wie Ihr zukünftiges Einkommen sich auf Ihre Pensionshöhe auswirkt, ist der Pensionskontorechner ein praktisches Tool. Damit können Sie berechnen, wie hoch Ihre zukünftige Pension in etwa sein wird. Dazu müssen Sie lediglich Ihr Geschlecht und Geburtsdatum angeben, Ihr voraussichtliches Einkommen und Ihre Kontogutschrift. Anhand dieser Daten wird Ihre voraussichtliche Pension errechnet Das ist natürlich kein garantierter Betrag, aber immerhin ein Richtwert.
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