WICHTIGER HINWEIS: Mit 1. Jänner 2020 wurde aus SVA und SVB die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Die Informationen in diesem Beitrag gelten für Unternehmer, Freiberufler und Neue Selbständige sowie ehemals SVA-Versicherte. Wir arbeiten daran, die Informationen für alle SVS-Versicherten zu vervollständigen.
Als Faustregel gilt: Die SVS erstattet für Privatrechnungen 80 Prozent der Kosten, die laut Tarif oder bei einem Arzt mit Kassenvertrag angefallen wären. Wenn Sie am Programm Selbständig gesund teilnehmen, erhöht sich dieser Kostenersatz auf 90 Prozent und dementsprechend reduzieren sich die Ihnen verbleibenden Kosten der Privatrechnung.
ACHTUNG: Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie bei der SVS keinen Selbstbehalt zahlen! Lediglich rund 12 bis 19 Euro fallen als täglicher Spitalskostenbeitrag (für maximal 28 Tage pro Jahr) an. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen.
Zu welchem Arzt kann ich gehen?
- Wenn Sie mit Ihrer E-Card zu einem SVS-Vertragsarzt gehen, verrechnet er die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit der SVS.
- Rechnungen und Rezepte, die ein Privatarzt (Wahlarzt) ausstellt, müssen Sie selbst bezahlen, ebenso Rechnungen für private Spitalsaufenthalte. Sie können aber die Rechnung einreichen und erhalten einen Teil der Kosten zurück: Die SVS ersetzt 80 (bzw. 90) Prozent jenes Honorars, das ein Vertragspartner für die gleiche Behandlung erhalten würde.
ACHTUNG: Die Rechnung, die ein Privatarzt für eine Leistung stellt, ist oft erheblich höher, als bei einem Vertragsarzt für die gleiche Behandlung. Sie bekommen aber nur 80 Prozent jenes Betrags vergütet, die der Vertragsarzt dafür bekommt.
Wofür erhalte ich Kostenersatz bei der SVS?
- Arzt: 80 Prozent des Honorars, das einem Vertragsarzt zusteht
- Zahnarzt: für Plomben oder chirurgische Zahnbehandlung wie z. B. Wurzelentfernung 80 Prozent der Kosten, die einem Vertragsarzt zustehen
- Für eine abnehmbare Zahnspange müssen Sie pro Behandlungsjahr 283,50 Euro (Wert 2020) Kostenbeteiligung bezahlen. Für festsitzende Zahnspangen sind bis zu 661,50 Euro (Wert 2020) Vergütung möglich. Für Kinder bis zum 18. Geburtstag ist die Zahnspange bei einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung kostenlos.
- Für einen festsitzenden Zahnersatz werden pro Brücke, Stiftzahn oder Krone 100 Euro vergütet.
- Für einen abnehmbaren Zahnersatz (z.B. Zahnprothese) müssen Sie 25 Prozent der Kosten eines Vertragsarztes bezahlen.
- Für Brillen fällt ein Selbstbehalt von 107,40 Euro an. Das bedeutet: Brillen, die bis zu 107,40 Euro kosten, müssen Sie selbst finanzieren. Für teurere Brillen schicken Sie am besten die Verordnung bzw. den Kostenvoranschlag des Optikers an die SVS und bringen in Erfahrung, wieviel Sie erstattet bekommen. Die SVS erstattet nach SVS-Tarifen. Klären Sie die Kostenerstattung am besten individuell ab, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden. Für Gleitsicht- und Trifokalgläser gibt es keinen Kostenzuschuss.
Kontaktlinsen werden nur bei medizinischer Begründung bewilligt.
- Für Heilbehelfe übernimmt die SVS bis zu 1.432,– Euro pro Jahr (2020).
ACHTUNG: Für teurere Heilbehelfe und bestimmte Untersuchungen und Behandlungen müssen Sie vorab eine Bewilligung einholen!
Wie reiche ich eine Rechnung online ein?
Auf dem Portal der SVS-Seite finden Sie unter dem Menü-Punkt Online-Services den Punkt Rechnung einreichen. Hier müssen Sie sich zunächst einloggen, dann können Sie alle privat in Anspruch genommenen Leistungen online zur Vergütung einreichen.
Was brauche ich, um mich auf dem SVS-Portal einzuloggen
- Ihre Handy-Signatur, um sich in Ihr SVS-Konto einzuloggen. Wie Sie zur Handy-Signatur kommen, erfahren Sie im Beitrag Bürgerkarte und Handysignatur: Behördenwege online erledigen.
- Einen Scan oder ein Foto Ihrer bezahlten Rechnung (Format PDF, JPG, BMP oder PNG).
ACHTUNG: Vergessen Sie nicht, auch die Rückseite und Folgeseiten einzuscannen!
- Ihre Bankverbindung, an die der Betrag überwiesen werden soll.
Was sind die Vorteile des Online-Service?
- Sie können bequem mitverfolgen, wie Ihre Eingabe erledigt wird und wissen jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Vergütung Bescheid.
- Sie können alle Vergütungen ab 2007 aufrufen.
- Sie können auch Rechnungen mitversicherter Angehöriger einreichen.
- Sie sehen sofort, ob eventuell weitere Dokumente benötigt werden, damit Ihr Auftrag schnell erledigt werden kann.
- Wenn Sie die vorgegebene Eingabemaske verwenden, sehen sie gleich den voraussichtlichen Vergütungsbetrag. Den tatsächlichen Vergütungsbetrag erfahren Sie erst nach Prüfung durch die SVS.
Wie funktioniert die Online-Bewilligung?
Für einige Behandlungen müssen Sie davor bei der SVS eine Bewilligung einholen.
- Ihr zuweisender Arzt kann für CT (Computertomographien) und MR (Magnetresonanztomographien) den Antrag direkt über das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) erledigen. Tut er das nicht, oder benötigen Sie eine andere bewilligungspflichtige Leistung, reichen Sie die Verordnung oder Zuweisung selbst ein.
- Sie selbst können jede Verordnung oder Zuweisung zur Bewilligung online einreichen.
Wofür brauche ich eine Bewilligung?
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- Nuklearmedizinische Untersuchung (NUK)
- Kuraufenthalte
- Rehabilitationsaufenthalte
Weiters müssen Sie folgende Leistungen bewilligen lassen:
- Therapien (z. B. Physiotherapie, Psychotherapie)
- Transporte
- Heilbehelfe oder Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Hörgeräte, Prothesen, Sehbehelfe)
- Geplante Behandlungen (z. B. geplante Auslandsuntersuchung oder -behandlung, Dialyse, Hauskrankenpflege)
- Heilnahrung
Wo sehe ich, ob eine eingereichte Leistung bewilligt wurde?
Wenn Ihr behandelnder Arzt die Verordnung über das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) ausstellt, bekommen Sie einen Patientenausdruck mit dem Titel Information zur elektronischen Zuweisung. Darauf finden Sie einen Antragscode. Loggen Sie sich auf dem SVS-Portal in Meine SV ein, Sie sehen sofort, ob Ihr Antrag freigegeben wurde.
Wenn Ihr Arzt eBS nicht verwendet, können Sie sich auch selber einloggen und unter dem Menüpunkt Verordnung zur Bewilliggung einen Bewilligungsantrag an die Krankenkasse senden.
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