So geht selbständig.

SVS-Vorschreibung: So berechnet die SVS die Beiträge

Vor allem für Neugründer sind die jährlichen SVS-Vorschreibungen oft schwer nachvollziehbar. Dennoch: Die Vorschreibungen folgen festen Regeln. So blickst du durch.

Die Basis: dein Einkommensteuerbescheid

Prinzipiell gilt: Im Regelfall zahlen Selbständige etwa 27 Prozent Ihres Jahresgewinns für Pensions- und Krankenversicherung. Um den genauen Betrag auszurechnen, benötigt die SVS allerdings deinen Einkommensteuerbescheid.

  • Solange der Einkommensteuerbescheid für das Beitragsjahr nicht vorliegt, berechnet die SVS die zu bezahlenden Beiträge auf Basis des drittvorangegangenen Jahres. Diese Beiträge sind aber nicht in Stein gemeißelt. Wenn die Vorschreibungen nicht deiner aktuellen Situation entsprechen, kannst du sie anpassen lassen.
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  • Bei Neugründern kann man noch nicht auf Vorjahre zurückgreifen. Daher wird ihnen in den ersten drei Jahren zunächst nur der Mindestbetrag verrechnet und erst dann genau abgerechnet, wenn die Einkünfte für das jeweilige Jahr feststehen. Das kann zu Überraschungen führen, wenn man das System nicht kennt. Dagegen kannst du allerdings schon frühzeitig etwas unternehmen.
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Was kann in der SVS-Vorschreibung enthalten sein?

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  • Beiträge für die Pensionsversicherung
  • Beiträge für die Krankenversicherung
  • Beiträge für die Selbständigenvorsorge
  • Ein Beitrag für die Unfallversicherung
  • Eventuelle Nachzahlungen oder Gutschriften für vergangene Jahre

Verschiedene Gruppen von Versicherten

Die SVS unterscheidet verschiedene Gruppen von Beitragszahlern:

  • Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter, das sind jene, die einen Gewerbeschein besitzen;
  • Neue Selbständige, die ohne Gewerbeschein tätig sind;
  • Weiters gibt es noch die Freiberufler. Zu ihnen gehören Ärzte, Apotheker, Ziviltechniker und Patentanwälte.

Jede dieser Gruppen hat eigene Beitragsgrundlagen, aus denen die Höhe der Beiträge abgeleitet wird.

Was bedeutet Beitragsgrundlage?

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  • Die Beitragsgrundlage ist jener Betrag, auf dessen Basis deine Beiträge berechnet werden. Sie hängt davon ab, wie viel du tatsächlich verdienst.
  • Die Mindestbeitragsgrundlage ist der Mindestwert, der für die Berechnung deiner Beiträge herangezogen werden muss – auch wenn du weniger verdienst.
  • Die Höchstbeitragsgrundlage ist der Maximalwert, der für die Berechnung deiner Beiträge herangezogen werden kann – auch wenn du mehr verdienst.

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr angepasst. Die aktuellen Werte findest du auf dem Portal der SVS.

Wenn du deine Selbständigkeit neu beginnst

Wie schon erwähnt berechnet die SVS in den ersten drei Jahren die Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage.

Dadurch ergibt sich in den ersten drei Jahren der Wert von 145,36 Euro.

Diese Beträge umfassen auch den Fixbetrag von 10,97 Euro für die Unfallversicherung, sowie den Beitrag zur Selbstständigenvorsorge. Er beträgt 1,53% der Mindestbemessungsgrundlage, also 7,65 Euro (2023).

ACHTUNG: Wenn dein Gewinn in den ersten drei Jahren über der Mindestbeitragsgrundlage liegt, musst du dafür Nachzahlungen leisten! Hier liest du, wie sich Nachzahlungen vermeiden lassen.

Wann kommen Nachzahlungen?

Frühestens ab dem zweiten Geschäftsjahr liegt der erste Einkommensteuerbescheid vor, und die SVS kann deine erste endgültige Berechnungsgrundlage ermitteln (Nachbemessung). Deine Beitragsvorschreibung kann daher ab dem dritten Jahr zwei Arten von Beträgen enthalten:

  • Vorschreibungen für das laufende Jahr
  • Berichtigungen (Nachzahlungen) für Vorjahre (z. B. 2019 eine Nachzahlung für das Jahr 2016 oder 2017).

Mindestbeiträge 2023

  • Gewerbetreibende zahlen für versicherungspflichtige Einkünfte laut Steuerbescheid bei einer monatlichen Mindestbeitragsgrundlage von 500,91einen Mindestbeitrag von 92,67 Euro/Monat für die Pensionsversicherung und den Mindestbeitrag von 34,06 Euro/Monat für die Krankenversicherung.
  • Neue Selbständige sind ab 6.010,92 Euro pro Jahr versicherungspflichtig. Hier liegt auch die Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung (92,67 Euro pro Monat) und für die Krankenversicherung (34,06 Euro / pro Monat).

Für die Selbstständigenvorsorge zahlen beide Gruppen mindestens 7,65 Euro. Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt fix 10,97 Euro.

Höchstbeiträge 2023

Wenn du mehr als 81.900 Euro im Jahr verdienst, zahlst du dennoch nur Beiträge bis zu diesem Betrag.

Die maximalen monatlichen Beiträge sind also

  • 1.262,63 Euro für die Pensionsversicherung,
  • 464,11 Euro Krankenversicherung sowie
  • 104,42 Euro für die Selbstständigenvorsorge.
  • Dazu kommt die Unfallversicherung in Höhe von 10,97 Euro.


TIPP: Um Nachzahlungen zu vermeiden, kannst du die Beiträge deinem Verdienst entsprechend anpassen und eine Hinauf- oder Herabsetzung deiner Beitragsgrundlage beantragen.

Weiterlesen: SVS-versichert: Bin ich geld- oder sachleistungsberechtigt?

Weiterlesen: Erste Hilfe-Massnahmen, wenn du SVS-Beiträge nicht zahlen kannst

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