So geht selbständig.

Welche Vorteile du als Jungunternehmer bei der SVS herausholen kannst

Wer ein Unternehmen gründet oder sich selbständig macht, dreht jeden Euro zweimal um. Das solltest du über deine SVS-Beiträge wissen.

Fixe Beiträge zur Krankenversicherung

In den ersten beiden Jahren zahlst du monatlich nur 34,06 Euro (Wert 2023) für deine Krankenversicherung – egal wie viel du einnimmst. Das bedeutet: Es gibt keine Nachforderungen, auch wenn du vom Start weg gut verdienst. Diesen Bonus gibt's aber nur für echte Neugründer. Wenn du in den letzten zehn Jahren schon einmal bei der SVS versichert warst, fällt diese Möglichkeit weg.

Flexible Beiträge zur Sozialversicherung

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Neugründer zahlen in den ersten drei Jahren vorläufig grundsätzlich nur den Mindestbeitrag für ihre Sozialversicherung, und zwar 145,36 Euro (Wert 2023). Seit 1.1.2022 ist der Beitrag für Neue Selbstständige und Gewerbetreibende ident.

Das kann am Anfang eine willkommene Entlastung sein.

Aber es kann auch zu einem Liquiditätsengpass ab dem 3. Jahr führen: Sobald du nämlich deine Steuererklärung abgibst, wird für das betreffende Jahr nachgerechnet. Stellt sich dann heraus, dass deine  Gewinne über der so genannten Mindestbeitragsgrundlage liegen, werden Nachzahlungen fällig.

Das kannst du vermeiden: Wenn dein Geschäft von Anfang an gut läuft, kannst du eine Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen, freiwillig entsprechend höhere Beiträge einzahlen – und auch gleich von der Steuer absetzen.

Nachforderungen auf Raten zahlen

Hast du für die ersten drei Jahren doch eine Nachforderung bekommen, kannst du Ratenzahlung beantragen: Ein formloser Antrag genügt, und du hast  drei Jahre Zeit, den offenen Betrag in 12 Quartalsraten einzuzahlen. Diesen Bonus gibt es aber nur, wenn du davor noch nie bei der SVS versichert warst.

Pensionsbeiträge nachzahlen

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Die meisten neuen Unternehmen machen in den ersten Jahren wenig bis keinen Gewinn: Das Geschäft muss erst aufgebaut werden, was erwirtschaftet wird, wird investiert. Nun werden aber die Beiträge zur Pensionsversicherung nach dem Gewinn berechnet – und fallen dementsprechend niedrig aus. Das mindert spätere Pensionsansprüche.

Um diesen Nachteil auszugleichen, kannst du für die ersten drei mageren Jahre zu einem späteren Zeitpunkt Beiträge vom Höchstbetrag nachzahlen und damit deinen Pensionsanspruch erhöhen. (Du hast damit bis zum Pensionsantritt Zeit! Beachte aber, dass abhängig vom Antragszeitpunkt eine Aufwertung der Beiträge erfolgt.)

Schöner Nebeneffekt: Diese Nachzahlungen sind – wie alle SVS Beiträge – steuerlich absetzbar. Aber hier gilt: Diesen Bonus gibt es nur für das erste und die beiden darauffolgenden Kalenderjahre deiner Pflichtversicherung.

Geringe Beiträge, solange du nebenbei noch angestellt bist

Es ist eine gute Idee, sich selbständig zu machen, solange man noch andere Einkünfte hat. Spezielle Regelungen stellen sicher, dass man nicht unverhältnismäßig durch eine Doppelversicherung belastet wird.

Prinzipiell werden die Einkommen aus beiden Tätigkeiten zusammengezählt, für die Summe wird die Sozialversicherung berechnet. Der Vorteil: Solange man sehr wenig aus der selbständigen Tätigkeit verdient und nebenbei noch angestellt ist, muss man nicht die vollen SVS-Mindestbeiträge bezahlen. Die Beiträge werden vom tatsächlichen Einkommen berechnet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Die Senkung der vorläufigen Beiträge ist aber von Anfang an möglich, wenn du eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragst!

Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung ist für dich interessant, wenn du dich selbständig machen willst, aber (noch) sehr geringe Einkünfte hast – also im Jahr weniger als 6.010,92 Euro (Wert 2023) verdienst und maximal 40.000 Euro Umsatz machst.

Du ersparst dir damit bei der SVS die Kosten für Pensions- und Krankenversicherung. (Die Unfallversicherung bleibt aber aufrecht!) Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, solltest  du also auf andere Weise abgesichert sein!

Du kannst sie in Anspruch nehmen:

  • wenn du dich selbständig machen willst und in den letzten 5 Jahren nicht länger als 12 Monate bei der SVS versichert warst,
  • wenn du 57 Jahre alt bist und die einkommens- und umsatzabhängigen Voraussetzungen auch in den letzten 5 Jahren erfüllst,
  • wenn du 60 Jahre alt bist.

Bei 57 bzw. 60-jährigen spielt die Vorversicherungszeit keine Rolle.

Weitere Informationen findest du auf dem Portal der SVS.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wer mindestens fünf Jahre lang angestellt war, bevor er sich selbständig macht, hat aus dieser Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du das nicht und willst du dich gegen Arbeitslosigkeit versichern, kannst du in den ersten 6 Monaten deiner Selbständigkeit bei der SVS eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2023 liegen die Beiträge bei 51,19 / 204,75 / 307,13 Euro pro Monat.

Erleichterungen für Betriebsneugründer

Als Betriebsneugründer kannst du dich von bestimmten Abgaben wie Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben, Lohnabgaben für Arbeitnehmer oder Steuern befreien lassen. Alle Details findest du hier.

Individuelle Unterstützung bei Zahlungsproblemen

Das Versicherungsservice deiner SVS-Landesstelle bemüht sich um maßgeschneiderte Lösungen, wenn es einmal eng wird. Auch Raten oder Stundung des gesamten Betrages sind unter Umständen möglich!

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