So geht selbständig.

So melden sich Neue Selbständige bei der SVS einfach online an

Die Anmeldung bei der SVS erfolgt für Neue Selbständige nicht automatisch. Sie funktioniert trotzdem schnell und unkompliziert. Am besten online.

Vorab eine Begriffsdefinition: Der Begriff Neuer Selbständiger oder Neue Selbständige beschreibt eine bestimmte Art der Selbständigkeit. Er bedeutet nicht, dass du dich gerade selbständig gemacht hast!

  • Neue Selbständige sind Selbständige, die in Berufen tätig sind, für die kein Gewerbeschein nötig ist – also zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Vortragende, selbständige Krankenpfleger, Hebammen, Wissenschafter, selbständige Psychologen oder Psycho- bzw. Physiotherapeuten. 
  • Neue Selbständige müssen sich selbst bei der SVS versichern, sobald ihr Gewinn eine bestimmte Grenze (die „Versicherungsgrenze“) übersteigt. 

Ab wann muss ich mich versichern?

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An dem Tag, an dem du mit der selbständigen Arbeit beginnst,  startet auch die Versicherungspflicht bei der SVS.

Wie erfährt die SVS von meiner Selbständigkeit?

Bei Gewerbetreibenden übernimmt die Wirtschaftskammer die Meldung an die SVS. Als Neuer Selbständiger musst du das selber tun. Und zwar innerhalb des ersten Monats deiner Tätigkeit. 

ACHTUNG: Wenn du dich nicht rechtzeitig zur Versicherung anmeldest, wird eine Pflichtversicherung über das ganze Kalenderjahr angenommen!

Wie melde ich mich an?

Am einfachsten funktioniert die Anmeldung online. Mit deiner Handysignatur kannst du die entsprechenden Formulare gleich online ausfüllen. 

  • Zunächst werden Angaben zu deiner Person und Tätigkeit abgefragt. 
  • Dann musst du die voraussichtliche Höhe deiner Einkünfte (= Gewinn bzw. Einnahmen minus Ausgaben) schätzen. 
  • Du kannst dann noch ein paar weitere Leistungen auswählen, etwa ob du die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen willst (Achtung: Deine Wahl ist für acht Jahre bindend!). 
  • Weiters ist ein Fragebogen auszufüllen, der klärt, ob du tatsächlich als Selbständiger oder doch als Dienstnehmer einzustufen bist. 
  • Und schließlich signierst du noch eine Einverständniserklärung: Damit erlaubst du der SVS, mit dir Informationen auszutauschen.

Ich habe keine Handysignatur

Du kannst die Formulare auch online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die SVS schicken. Sinnvoller ist es aber, eine Handysignatur zu beantragen. Damit vermeidest du viele Behördenwege und kannst Anträge und Formulare bei der SVS einfach online erledigen. 

Was ist die „Versicherungsgrenze“?

Die Frage nach dem voraussichtlichen Einkommen ist wesentlich, denn sie bestimmt, ob du dich bei der SVS versichern musst. Für 2023 liegt die Versicherungsgrenze bei 6.010,92 Euro. 

  • Wenn du voraussichtlich mehr als 6.010,92 Euro Gewinn machen wirst, bist du versicherungspflichtig (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung). 
  • Liegt dein voraussichtlicher Gewinn unter 6.010,92 Euro, musst du dich nicht versichern. Du kannst dann aber eine freiwillige Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Beitragshöhe richtet sich nach deinem Einkommen.

ANMERKUNG: Diese Regelung gilt nur für Neue Selbständige! Wer einen Gewerbeschein hat, ist immer versicherungspflichtig und kann sich nur unter bestimmten Umständen aus der Versicherungspflicht herausoptieren!

ACHTUNG: Wenn du angibst, dass du die Versicherungsgrenze nicht erreichen wirst und es stellt sich später aufgrund des Einkommensteuerbescheids heraus, dass du darüber liegst, erhebt die SVS einen Strafzuschlag von 9,3 %. Du kannst den Strafzuschlag vermeiden, in dem du das Überschreiten der Versicherungsgrenze acht Wochen, nachdem du deinen Einkommensteuerbescheid erhalten hast, bei der SVS meldest.

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Was SVS-Versicherte erwartet

Sobald du bei der SVS pflichtversichert bist, erhältst du quartalsmäßig eine Zahlungsaufforderung (28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November). Zu Beginn ihrer Selbständigkeit zahlen Neue Selbständige Beiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens. Die SVS geht von der Mindestbeitragsgrundlage aus. Das ergibt (2023) vorläufige (!) Beitragshöhen von 

  • 92,67 Euro für die Pensionsversicherung
  • 34,06 Euro für die Krankenversicherung
  • 10,97 Euro für die Unfallversicherung
  • 7,66 Euro für die Selbständigenvorsorge

Weiterlesen: So berechnet die SVS die Beiträge 

ACHTUNG: Sobald der jeweilige Steuerbescheid rechtskräftig ist, werden die vorläufigen Beiträge nachberechnet. Dazu wird der Einkommensteuerbescheid herangezogen. Anhand deiner tatsächlichen Einkünfte musst du dann die tatsächlich fälligen Beiträge nachzahlen. Es empfiehlt sich also unbedingt, einen finanziellen Polster anzulegen. 

Als Faustregel gilt: Rund 28% von Ihrem Gewinn musst du für die Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung an die SVS zahlen.

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