Eine längere Krankheit kann für Ein-Personen- und Kleinunternehmen existenzbedrohend werden. Neben Kostenanteilen für Medikamente und Spitalsaufenthalte gibt es bei der SVS bei länger andauernden Erkrankungen
- Unterstützungsleistungen gibt es ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bei mehr als 42 Tagen durchgehender Arbeitsunfähigkeit, sowie die
- Möglichkeit zur freiwilligen Zusatzversicherung.
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, musst du allerdings bestimmte Meldefristen genau einhalten.
Wann kannst du dich krankmelden?
Als krank giltst du, wenn du deine Arbeit nicht mehr ausüben kannst, ohne dabei Gefahr zu laufen, dass sich dein Zustand oder deine Erkrankung verschlechtert. Wenn du dir etwa ein Bein brichst, kannst du dich vom behandelnden Arzt krankschreiben lassen.
Wie funktioniert die Krankmeldung?
Du benötigst eine Krankmeldung deines Arztes, auf der dein aktueller Zustand und die Arbeitsunfähigkeit bestätigt werden – und zwar alle zwei Wochen, wenn die Krankheit länger dauert. Die Krankmeldungen sendest du dann innerhalb von 7 Tagen an deine SVS-Landesstelle.
ACHTUNG: Eine Bestätigung des Krankenhauses über deinen Aufenthalt dort gilt nicht als Krankmeldung! Du benötigst die Bestätigung deines Arztes!
%MEDIUM-RECTANGLES%
Unterstützungsleistung
Als SVS-Versicherte/r hast du im Krankheitsfall Anspruch auf Unterstützungsleistung:
- Die Unterstützung beträgt 33,98 Euro (Wert 2023) pro Tag ab dem (durchgehend) 43. Tag der Krankheit rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Die Dauer der Unterstützung ist auf maximal 20 Wochen (oder 140 Kalendertage) für ein und dieselbe Krankheit beschränkt.
Ein Beispiel: Du erkrankst und bist für 50 Tage arbeitsunfähig. Du erhältst ab dem 43. Tag Unterstützungsleistung (rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also für 46 Tage). Du wirst dann wieder gesund und arbeitest weiter. Nach drei Wochen erkrankst du erneut an derselben Krankheit. Du erhältst ab dem ersten Tag der Krankmeldung die Unterstützungsleistung, allerdings nur noch für 133 Tage, da dann die 20 Wochen erschöpft sind. Ein neuerlicher Anspruch auf Unterstützungsleistung für dieselbe Krankheit besteht erst wieder nach 26 Wochen (in denen du auch versichert warst).
Für eine andere Erkrankung bekommst du hingegen nach 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Unterstützungsleistung, wieder für einen Zeitraum von maximal 20 Wochen.
ACHTUNG: Um Unterstützungsleistung zu erhalten, muss dein Betrieb von deiner Arbeitsleistung abhängig sein. Das wir dann vorausgesetzt, wenn du weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigst.
Krankengeld bei freiwilliger Zusatzversicherung
Wenn du bei der SVS eine Zusatzversicherung abschließt, bekommst du bereits ab dem 4. Tag Krankengeld. Für diese Zusatzversicherung zahlst du
- 2,5 Prozent deiner Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung,
- jedoch mindestens 30,77 Euro pro Monat.
- Der monatliche Höchstbetrag ist 170,63 Euro (Wert 2023)
Krankengeld wird für eine Dauer von maximal 26 Wochen ausgezahlt, dann wieder nach einer Wartezeit von weiteren 26 Wochen.
- Das Krankengeld entspricht ab dem 42. Tag 60 Prozent deiner täglichen Beitragsgrundlage, jedoch mindestens 10,02 Euro pro Tag (Wert 2023).
- Die tägliche Beitragsgrundlage ergibt sich aus deinem monatlichen Einkommen (monatliche Beitragsgrundlage) dividiert durch 30 (Tage des Monats).
Ein Beispiel: deine Beitragsgrundlage liegt bei 1.500 Euro pro Monat. Die Zusatzversicherung beträgt 37,50 Euro pro Monat, du erhältst 30,00 Euro Krankengeld pro Tag.
ACHTUNG: Wenn du aus dem Krankenhaus oder einer Therapie entlassen wirst und die Krankheit weiter besteht, informiere bitte unbedingt die SVS, damit dein weiterer Anspruch auch anerkannt werden kann!
Für die Zusatzversicherung musst du keine bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings muss sie vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Den Antrag für die Zusatzversicherung kannst du auf dem Portal der SVS downloaden.
ACHTUNG: Anspruch auf das Krankengeld hast du erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten nach Abschluss der Versicherung. Bei einem Arbeitsunfall entfällt die Wartezeit. Die Krankmeldung funktioniert wie oben beschrieben.
Steuerliche Auswirkungen
Die Unterstützungsleistung und die Beiträge zur Zusatzversicherung sind Betriebsausgaben und daher steuerlich absetzbar. Beziehst du Krankengeld, sind diese Beträge betriebliche Einkünfte und müssen von dir versteuert werden.
Weiterlesen: SVS-Zuweisungen und Bewilligungen laufen nun bequem über E-Zuweisung
Weiterlesen: SVS-krankenversichert – Diese Angebote kannst du in Anspruch nehmen
Weiterlesen: So hilft die SVS im Notfall
Kommentare ( 0 )