Ein fixer Betrag von 10,42 Euro pro Monat (Wert 2021) ist auf Ihrer SVS-Abrechnung für die Unfallversicherung angeführt. Nur wenige Versicherte wissen, was Sie dafür bekommen. Dabei schützt die Unfallversicherung vor Folgeschäden durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten.
Wer ist bei der SVS unfallversichert?
- Alle selbständig Erwerbstätigen mit Gewerbeschein
- Alle Neuen Selbständigen, die die Versicherungsgrenze (Wert 2021: 5.710,32 Euro) überschreiten und daher bei der SVA in die Sozialversicherung einzahlen.
- Bauern
In welchen Situationen gilt die Unfallversicherung?
Als Arbeitsunfall gelten alle Unfälle, die in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen. Also sogar der Gang zur Kaffeemaschine im Büro, denn er gehört zur Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse. Sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Arbeit stehen, sind also versichert. Dazu gehören:
- Wegunfälle – das sind alle Unfälle zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, ebenso Umwege zum Arzt oder zu einer Betreuungseinrichtung für Kinder;
- Kundentermine – sie sind Teil Ihrer Berufsausübung;
- Besorgungen – Wenn Sie etwa einen neuen Drucker kaufen und Sie haben auf dem Weg zum Elektrohändler einen Unfall, sind Sie versichert;
- Fortbildung – Auch beim Besuch von Seminaren, Fachvorträgen und Ähnlichem sind sie geschützt;
- Dienstreisen im In- und Ausland. Allerdings nur im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Wenn Sie sich also im Hotel beim privaten Abendessen verletzen, gilt das nicht als Arbeitsunfall. Wenn Sie bei einem Vortrag stolpern und sich ein Bein brechen, haben Sie Versicherungsschutz.
- Berufskrankheiten – Wenn Sie bei Ihrer Arbeit schädlichen Einflüssen (Lärm, Schadstoffen, etc.) ausgesetzt sind und dadurch krank werden, können Sie die Folgen als Berufskrankheit geltend machen;
- Gleichgestellte Unfälle – Das sind Unfälle, die bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr, beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfern der freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienst, Lawinenwarnkomission und ähnlichem geschehen;
Sonderfall Homeoffice
Etwas komplizierter ist die Sachlage bei Kleinstunternehmern, die ihr Büro zuhause haben.
- In einer Wohnung gibt es keinen geschützten Arbeitsweg, daher besteht es für den Weg vom Schlafzimmer ins Büro keinen Versicherungsschutz.
- Wenn Sie aber bereits bei der Arbeit sind und beispielsweise vom Schreibtisch im Arbeitszimmer zum Telefon in der Küche laufen, weil Sie ein Kunde anruft und sie sich dabei verletzen, sind Sie versichert, da es sich dabei um einen Teil Ihrer Arbeit handelt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus tatsächlich gemischt genutzt wird. Wenn Sie also in den Keller gehen, um die Wäsche aufzuhängen und dabei stürzen, besteht kein Versicherungsschutz. Wenn Sie aber in den Keller gehen, um Druckerpatronen zu holen, besteht Versicherungsschutz.
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Die Nachweispflicht liegt beim Versicherten
Sie müssen im Fall des Falles natürlich beweisen, dass sich der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit ereignet hat und an einem beruflich genutzten Ort stattgefunden hat. Das ist in der Praxis nicht immer einfach und eindeutig nachzuweisen. Ihre Unfallmeldung wird von der SVS geprüft. Wenn Sie einen negativen Bescheid bekommen, können sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht klagen. Dann entscheidet das Gericht, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Unfälle in der Freizeit
ACHTUNG: Wenn Sie sich in Ihrer Freizeit, etwa beim Sport, beim Aufhängen der Vorhänge oder anderem verletzen, sind Sie durch die Unfallversicherung nicht abgesichert! Dafür empfiehlt sich für Selbständige eine zusätzliche Versicherung, um etwaige Ausfälle abzudecken.
Leistungen für Rehabilitation
- Damit Sie möglichst wieder am Erwerbsleben teilnehmen können, haben Sie Anrecht auf eine Unfallheilbehandlung. Und zwar so oft, bis eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit eintritt. Dazu gehören ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe sowie Pflege in Kranken-, Kur- und sonstige Anstalten.
- Die SVS unterstützt Sie auch dabei, wieder ins Berufsleben zurückzufinden und entweder die selbe Tätigkeit wieder aufzunehmen oder eine Alternative zu finden (berufliche Rehabilitation).
- Sie bekommen Unterstützung bei der Adaptierung einer Wohnung oder eines PKWs, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benützt werden können.
- Außerdem bietet die SVS nach einem Arbeitsunfall Sozialberatung an, um eventuellen familiären, beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Problemen entgegen zu steuern (soziale Rehabilitation).
- Die SVS betreibt mehrere Rehabilitationszentren, in denen Therapien für SVS-Versicherte durchgeführt werden. Aufenthalt und Therapiekosten werden von der Versicherung abgedeckt.
Entschädigung und Rente
Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf verschiedene Geldleistungen:
- Versehrtenrente – Dieser Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit über drei Monate um mindestens 20 Prozent vermindert ist.
- Hinterbliebenenrente – Im Todesfall durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gibt es Witwen-, Witwer-, Waisenrente bzw. Rente für unversorgte Geschwister und bedürftige Eltern.
- Witwen-/Witwerbeihilfe – Ist der Tod nicht die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit und war der Verstorbene Schwerversehrter (Minderung der Erwerbsfähigkeit 50% und mehr), so hat die Witwe/der Witwer oder der/die Hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerin Anspruch auf eine einmalige Beihilfe.
- Teilersatz und Bestattungskosten – Im Todesfall durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird ein Teil der Bestattungskosten an die Person ausbezahlt, die die Kosten für das Begräbnis trägt.
Freiwillige Unfallversicherung
Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können Sie sich freiwillig bei der Unfallversicherung anmelden, wenn Sie
- selbständig erwerbstätig sind und ihr Betrieb im Inland liegt,
- Neue/r Selbständige/r sind, die Versicherungsgrenze nicht erreichen und Ihr Betrieb im Inland liegt,
- Lehrkraft in einer Betriebstätte, Lehrwerkstätte, Fachschule, etc. sind;
ACHTUNG: Wenn Sie vergessen, Ihren monatlichen Beitrag zu zahlen, endet die Unfallversicherung automatisch!
Höherversicherung für Selbständige
Selbständig Erwerbstätige können sich auch freiwillig höher versichern und erhalten dadurch höhere Geldleistungen.
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