So geht selbständig.

SVS Erstanmel­dung: Als Gründer bequem online anmelden

Wer gründet hat viel um die Ohren, viele Wege und Erledigungen. Ein wichtiger Punkt ist die Anmeldung bei der SVA, die zum Glück online blitzschnell erledigt werden kann.

Gerade in den ersten Tagen und Wochen nach der Gründung kommen auf Unternehmer*innen viele Dinge zu, die scheinbar alle gleichzeitig erledigt werden sollen. Darunter sind zahlreiche Behördenwege, die genau jene Ressource in Anspruch nehmen, die besonders karg ist: Zeit. Da ist es gut, wenn wichtige Dinge einfach online erledigt werden können, wie etwa die Anmeldung bei der SVS.

Anmeldung mit Gewerbeschein

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Wenn du einen Gewerbeschein hast, übermittelt das Magistrat deine Daten zur An- und Abmeldung automatisch an die SVS. Der Tag der Gewerbeanmeldung ist zugleich der Tag, an dem deine Pflichtversicherung bei der SVS beginnt. Die SVS bestätigt den Eingang der Anmeldung und fordert dich auf, weitere Details im Zuge der Online-Anmeldung bekannt zu geben.

Anmeldung ohne Gewerbeschein

Wenn du keinen Gewerbeschein hast – also etwa Neuer Selbständiger bist – musst du dich um die An- und Abmeldung selber kümmern. Dafür hast du ab Aufnahme deiner Tätigkeit vier Wochen Zeit.

ACHTUNG: Bei der SVS anmelden musst du dich immer, wenn du eine selbständige Tätigkeit aufnimmst. Versicherungspflichtig bist du aber nur, wenn dein Jahreseinkommen über der Versicherungsgrenze (2023 sind das 6.010,92 Euro im Jahr) liegt.

TIPP: Als Neuer Selbständiger hast du die Möglichkeit des Opting In. Das bedeutet: Auch wenn dein Einkommen unter der Versicherungsgrenze liegt, kannst du dich bei der SVS kranken- und unfallversichern. Du zahlst dann nur den Mindestbeitrag.

Wie melde ich mich online an?

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Auch als Neuzugang kannst du deine Anmeldung schnell und unkompliziert erledigen. Am einfachsten geht das mit der elektronischen Handysignatur oder mit der ID Austria, die du auf jedem Smartphone, Computer oder Tablet nutzen kannst.

Welche Formulare muss ich ausfüllen?

Es gibt zwei Formulare, die du auf jeden Fall ausfüllen und an die SVS übermitteln musst:

  • Die Versicherungserklärung
    Sie dient der Kontrolle und Prüfung deiner persönlichen Daten, damit die SVS feststellen kann, ob möglicherweise eine Ausnahme von der Gewerblichen Sozialversicherung vorliegt.
  • Die Einverständniserklärung
    Die SVS benötigt eine Einverständniserklärung, um schnell und unbürokratisch Informationen mit dir austauschen zu können.

Du wirst bei der Onlineanmeldung automatisch durch eine individuelle Formularmappe geführt.  

Was, wenn ich weder Handysignatur noch ID Austria habe?

Dann solltest du dich schnell darum kümmern, eine zu beantragen. Du ersparst dir dadurch viel Zeit, viel Papierkram und viele Wege. Aber auch, wenn du bislang noch keine Zeit hattest, deine elektronische Handysignatur oder die ID AUstria einzurichten, kannst du die Formulare für die Anmeldung online ausfüllen, ein PDF erstellen und dieses schließlich ausdrucken, unterschreiben und per Post an die SVS schicken.

Was kann ich bei der SVS noch online erledigen?

Du kannst online noch viele weitere Dinge bei der SVS beantragen und erledigen. Dazu gehören etwa

  • die Mitversicherung von Familienmitgliedern
  • die Anpassung der vorläufigen Betragsgrundlage
  • die freiwillige Zusatzversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Höherversicherung in der Unfallversicherung
  • die Wahl der Selbständigenvorsorgekasse

Außerdem kannst du online deine vorläufige Beitragsgrundlage anpassen, um eventuellen Nachzahlungen vorzubeugen.

Weiterlesen: So gestaltest du deine SVS-Beiträge flexibler

Weiters kannst du wählen, wie du deine Beiträge einzahlen willst. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Einzahlung mit Zahlungsanweisung, vierteljährlich
    (die wird Ihrem Kontoauszug beigelegt)
  • Einzahlung per Einzugsermächtigung, monatlich

Außerdem behältst du auf deinem Onlinekonto immer den Überblick über deine Einzahlungen, Arztbesuche, anfallende Kosten und vieles mehr.

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