Jeder Selbständige und Gewerbetreibende kennt das: Einmal läuft's besser, dann wieder weniger gut, nur wenige können sich auf gleichmäßige Einnahmen verlassen. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen werden regelmäßig vorgeschrieben – und beziehen sich dazu noch auf die letzte Steuererklärung, also auf eine Einkommenssituation, die in der Regel drei Jahre zurückliegt.
Da kann es schon passieren, dass eine höhere Vorschreibung zu einem ungelegenen Zeitpunkt kommt – wenn die Liquidität nicht ausreicht, um den Betrag einzuzahlen. Es kann aber auch passieren, dass die Vorschreibung zu niedrig ausfällt – was später zu unangenehmen Nachberechnungen führen kann.
In beiden Fällen können Sie mit ein paar einfachen Maßnahmen ihre Zahlungen ihrer aktuellen Situation anpassen. Um die richtigen Schritte zu setzen, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die vorgeschriebenen Beitragszahlungen zusammensetzen:
Das kann die Beitragsvorschreibung enthalten:
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- den Beitrag für das laufende Jahr
- Nachzahlungen (oder auch Gutschriften) aus Vorjahren
- Kostenanteile für Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben
Bevor Sie also etwas unternehmen, gehen Sie sicher, dass Sie diese Faktoren getrennt voneinander betrachten.
Schätzen Sie selbst ein, wie viel Sie zahlen!
Schließlich wissen Sie am besten, wie Ihre Geschäfte gerade laufen. Wenn Sie feststellen, dass ihre Vorschreibungen für das laufende Jahr zu hoch oder zu niedrig bemessen sind, können Sie eine Herabsetzung oder Hinaufsetzung beantragen.
Besonders dann, wenn Sie mehrfach versichert sind, lohnt es sich, die Höhe Ihrer vorläufigen Beiträge zu überprüfen – in diesem Fall gibt es eine Reihe von Sonderbestimmungen. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer SVS-Landesstelle.
So gehen Sie vor: Sie stellen einen schriftlichen Antrag.
- Die Formulare für die Anpassung finden Sie auf der SVS-Homepage
Worauf Sie achten müssen:
- Kalkulieren Sie möglichst genau. Wenn Sie sich zu niedrig einstufen, werden in den Folgejahren Nachzahlungen fällig.
- Es gibt Mindestbeiträge, die in der Regel nicht unterschritten werden können.
- Wenn Sie mehrfach versichert sind, können Ihre Beiträge allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch unter die Mindestbeiträge sinken.
Gut zu wissen:
- Sie können Ihre Zahlungen auch mehrmals anpassen, wenn sich Ihre Prognose ändert.
- SVS-Beiträge sind steuerlich absetzbar und reduzieren daher die zu versteuernden Einnahmen. Es ist also sinnvoll, wenn Sie bei höheren Einkünften nicht warten, bis eine Nachzahlung vorgeschrieben wird, sondern sich im betreffenden Jahr gleich freiwillig höher einstufen lassen.
Zahlen Sie monatlich statt quartalsweise
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Der Vorteil: Sie teilen eine höhere Summe in kleinere Teilbeträge.
So gehen Sie vor:
- Erteilen Sie der SVS die Einzugsermächtigung für die monatliche Beitragszahlung. Das Formular dafür gibt es auf der SVS-Homepage. Ausfüllen, abschicken, den Rest erledigt die SVS.
Beantragen Sie Ratenzahlung für Nachforderungen
Ratenhöhe und Laufzeit können individuell vereinbart werden. In manchen Fällen ist eine Anzahlung nötig.
So gehen Sie vor:
- Formulieren Sie einen Vorschlag für Ihre Ratenzahlungen und senden Sie ihn an Ihre Landesstelle oder kommen Sie persönlich vorbei.
- Kurzfristige Vereinbarungen (wenn Sie z.B. das laufende Quartal in drei Teilbeträgen oder später begleichen wollen) sind auch telefonisch möglich.
Worauf Sie achten müssen
- Nehmen Sie bei finanziellen Engpässen schon vor Ablauf einer Zahlungsfrist mit der SVS Kontakt auf. Sie vermeiden so, dass Mahnspesen oder sogar Gerichtsgebühren anfallen.
Nützen Sie die Zwölftel-Regelung für Neugründer
Neugründer werden in den ersten drei Beitragsjahren niedrig eingestuft. Bei guter Geschäftsentwicklung ist daher mit Nachzahlungen zu rechnen. Diese werden routinemäßig in vier Teilbeträgen im Jahr nach Eingang des Einkommensteuerbescheides vorgeschrieben.
Wenn diese vier Teilbeträge zu hoch sind, können Sie die Nachzahlung auf 12 niedrigere Teilbeträge aufteilen lassen, die über drei Jahre verteilt einzuzahlen sind.
So gehen Sie vor:
- Die Zwölftelung muss schriftlich beantragt werden. Das Formular dafür gibt?s auf der SVS-Homepage.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an! Auf der SVS-Homepage finden Sie ein Verzeichnis aller SVS Landesstellen.
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