Die Digitalisierung macht auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht halt: Selbst die Gründung eines Unternehmens ist inzwischen online möglich. Mit wenigen Schritten ist das Prozedere via eGründung über das Unternehmensserviceportal (USP) erledigt. Hier erfahren Sie, wie Sie online Ihr eigenes Business anmelden.
ACHTUNG: Derzeit können über das Unternehmensserviceportal nur Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs gegründet werden.
Voraussetzungen für die eGründung
- Neugründer müssen sich zunächst beim USP registrieren und ein Gründerkonto anlegen.
- Dazu benötigen Sie die Handy-Signatur
Gründung eines Einzelunternehmens
Die häufigste Unternehmensform in Österreich ist das Einzelunternehmen. So wird ein Unternehmen bezeichnet, das nur einen Inhaber hat (im Gegensatz etwa zur GmbH).
Mehr dazu in diesem Beitrag: Unternehmensgründung – Welche Rechtsform ist die richtige?
Für die Gründung sind eine Reihe von Unterlagen und Informationen nötig – auf dem USP finden Sie alle Formulare und Anmeldemöglichkeiten und ersparen sich Amtswege und Papierkram. Folgende Schritte können Sie auf der Plattform bequem online erledigen:
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- Gewerbeanmeldung: So Sie nicht Neue*r Selbständige*r sind, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Wann Sie eine Gewerbeberechtigung brauchen lesen Sie hier.
- Ansuchen um Gebührenbefreiung: Eventuell können Sie Gebührenbefreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) beantragen. Die Neugründungsförderung bringt Gebühren- und Steuererleichterungen, etwa bei Stempelgebühren oder Grunderwerbsteuer.
ACHTUNG: Anspruch besteht, wenn Sie ein Unternehmen neu gründen. Die Übernahme eines vorhandenen Betriebes, die Änderung der Rechtsform oder eine Betriebsübergabe sind nicht förderwürdig! Außerdem dürfen Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht schon einmal in ähnlicher Weise selbständig tätig gewesen sein. - Anmeldung beim Finanzamt: Spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Die Meldung erfolgt über das Formular Verf 24.
- Anmeldung zur Sozialversicherung: Gewerbetreibende und Neue Selbständige müssen sich bei der SVS – der Sozialversicherung der Selbständigen – versichern. Bei Gewerbescheininhabern erfolgt die Anmeldung automatisch, Neue Selbständige müssen sich selbst anmelden.
TIPP: Wenn Sie einzelne Formulare über eine andere zuständige Stelle – etwa dem Gründerservice der WKO oder über Finanz Online – ausgefüllt haben, kann das im Gründerkonto vermerkt werden. Das Formular muss also nicht noch einmal ausgefüllt werden.
Gründung einer Einpersonen-GmbH
Wenn eine GmbH nur aus einer einzigen Person besteht, die zugleich Gesellschafter und auch Geschäftsführer ist, spricht man von einer Einpersonen-GmbH.
Mehr zur GmbH als Unternehmensform lesen Sie hier: Wann die Gründung einer GmbH sinnvoll ist und wo die Risiken liegen.
Diese Punkte müssen Sie schon vor der Gründung klären:
- Betriebsstandort: In vielen Fällen ist eine Betriebsanlagengenehmigung nötig. Sie wird von der Bezirkshauptmannschaft (BH) des Betriebsstandortes ausgestellt.
- Firmenname: Der Firmenname wird im Firmenbuch eingetragen und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Kontoeröffnung und Stammkapital: Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 35.000 Euro, die Hälfte davon muss auf das Konto einbezahlt werden. Für Neugründer kann das Stammkapital auf 10.000 Euro beschränkt werden, von denen mind. 5.000 Euro einbezahlt werden müssen.
ACHTUNG: Die Gründung muss innerhalb weniger Tage nach der Ausstellung der Bankbestätigung erfolgen, da diese nur eine beschränkte zeitliche Geltung hat.
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HINWEIS: Die eGründung für Einpersonen-GmbHs ist derzeit nicht möglich, wenn für die Gesellschaftsgründung zusätzliche Eignungsnachweise an das Firmenbuch übermittelt werden müssen. Betroffen davon sind zum Beispiel Ziviltechniker- oder Ärzte-GmbHs.
Haben Sie alle Vorbereitungen erledigt, erfolgt die eigentliche Gründung über das USP:
- Gewerbeanmeldung. So Sie nicht Neue*r Selbständige*r sind, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Wann Sie eine Gewerbeberechtigung brauchen lesen Sie hier.
- Ansuchen um Neugründungsförderung (NeuFöG). Auch Einpersonen-GmbHs können um die Neugründungsförderung ansuchen.
- Eintrag der GmbH ins Firmenbuch beim zuständigen Gericht. Auch dieser Schritt lässt sich über das USP erledigen.
- Anmeldung beim Finanzamt über das Formular Verf 24.
- Anmeldung bei der SVS: Auch Inhaber einer Einpersonen-GmbH müssen sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen versichern.
Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein großer Schritt, der gut überlegt sein will und umfassender Vorbereitung bedarf. Umso wichtiger ist es, das Bürokratisches schnell und unkompliziert erledigt werden kann, damit Sie sich um das Wesentliche – nämlich um Ihr Business – kümmern können!
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