Bei einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) ist das Stammkapital in einzelne Stammeinlagen zerlegt, die durch die Gesellschafter aufgebracht werden. Die Gesellschaft hat als juristische Person eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden oder Rechte erwerben. Die Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH haben bestimmte Rechte und Pflichten, die du kennen musst, bevor du diese Rechtform wählst.
Faktor 1: Risiko
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit deinem Gesamtvermögen, es besteht also keine direkte oder persönliche Haftung des einzelnen Gesellschafters. Die Haftung ist vielmehr – abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen – auf die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammeinlage beschränkt.
Schätze dein unternehmerisches Risiko ab und beantworte für dich folgende Fragen:
- Kannst du in eine Haftung gezogen werden?
In vielen Fällen, ist dies das ausschlaggebendste Kriterium, sich für eine GmbH zu entscheiden. Ist das Stammkapital zur Gänze einbezahlt, gibt es in aller Regel keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Wäre deine persönliche finanzielle Zukunft bei einem Scheitern als Unternehmer:in gefährdet?
- Was kannst du durch eine Haftpflichtversicherung oder durch die optimale Rechtsform absichern?
- Willst du das Unternehmen alleine führen oder mit einem oder mehreren Partnern?
- Wie hoch ist dein Kapitalbedarf – sind von dieser Seite Partner wichtig?
ACHTUNG: Die Gründung einer GmbH ist kein Freibrief für die Bank. Eben weil die Haftung beschränkt ist, verlangen Banken für die Vergabe von Krediten in der Regel auch eine persönliche Haftung der Gesellschafter.
Und: Der Geschäftsführer ist das eigentliche Handlungsorgan einer GmbH. Er unterliegt den Weisungen der Gesellschafter/des Gesellschafters – in der Praxis ist dies oft ein und dieselbe Person (sogenannte Ein-Mann-GmbH).
Der Geschäftsführer hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wirtschaften. Kommt er diesen Sorgfaltspflichten nicht nach oder verstößt er gar gegen gesetzliche Bestimmungen, haftet er unter Umständen persönlich. Dies ist etwa dann der Fall, wenn zu spät Insolvenz beantragt wird.
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Faktor 2: Steuern
Die GmbH ist kein Steuersparmodell: Würde man sämtliche Gewinne immer zur Gänze ausschütten, käme man auf einen Gesamtsteuersatz von rund 45%. Als Einzelunternehmer kommt man unter Umständen günstiger davon.
Aber: Eine GmbH kann einen Teil der Steuerlast auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Gewinne eines Einzelunternehmens sind hingegen grundsätzlich in dem Jahr zu versteuern, in dem sie entstehen.
Bei der GmbH ist die Steuerbelastung zweigeteilt:
- Einerseits wird die Körperschaft selbst besteuert, der Steuersatz für das Jahresergebnis beträgt 25 %.
- Andererseits wird bei der Ausschüttung der Gesellschafter besteuert – auch hier gibt es einen fixen Steuersatz in der Höhe von 27,5 % – aber natürlich nur dann, wenn es auch eine Ausschüttung gibt.
Die Besteuerung erfolgt auch erst zum Zeitpunkt der Ausschüttung. Erfolgt keine Ausschüttung, bleibt der Gewinn im Unternehmen und steht für Investitionen offen.
Weiterlesen: Rechtsformwechsel für Unternehmen – macht deine GmbH noch Sinn?
Faktor 3: Buchführung
Bei einer GmbH gibt es strengere Pflichten bei der Buchführung. Vorgeschrieben ist die Doppelte Buchführung, und du musst eine Bilanz erstellen.
Das allein sollte dich aber nicht von der Gründung einer GmbH abschrecken. Natürlich ist die Buchführung etwas aufwendiger und in aller Regel auch mit höheren Kosten verbunden, allerdings lässt sich der Mehraufwand durch eine gute Belegaufbereitung gut abfedern.
Weiterlesen: Doppelte Buchführung: Was du wissen musst
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Faktor 4: Gehalt der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer einer GmbH ist es aufwändiger, an sein Geld zu kommen, als etwa für einen Einzelunternehmer:
- Der Einzelunternehmer erwirtschaftet Umsätze, Einzahlungen fließen auf das Geschäftskonto, Auszahlungen werden vom Geschäftskonto bezahlt. Was der Einzelunternehmer für seinen Lebensunterhalt vom Geschäftskonto abhebt, liegt allein in seinem Ermessen.
- Der Geschäftsführer einer GmbH darf – rechtlich gesehen – nicht einfach nach Belieben Geld vom Firmenkonto abheben. Denn dieses Geld gehört nicht ihm, sondern der GmbH.
Im Falle einer Prüfung kann eine private Entnahme als verdeckte Gewinnausschüttung gedeutet werden. Dann wird die Entnahme zu steuerpflichtigen Gewinn dazugerechnet und unterliegt der Körperschafts- und in weiterer Folge auch der Kapitalertragsteuer.
Abgesehen davon gibt es das Thema der Lohnnebenkosten, denen Geschäftsführerentgelte unterliegen.
Faktor 5: Von der GmbH in eine andere Rechtsform
Das Steuerrecht bietet die Möglichkeit einer Umgründung, also den Wechsel von einer Rechtsform in eine andere, wobei der Betrieb unverändert weiterbesteht.
Nach allgemeinem Steuerrecht hätte eine solche Vermögensübertragung steuerliche Konsequenzen: Bei einem Verkauf oder einer Liquidation würden die im Betrieb steckenden stillen Reserven aufgedeckt werden, die dann natürlich zu versteuern wären.
Das Umgründungssteuerrecht ermöglicht es, genau dies zu vermeiden. Aber: Nicht jede Umstrukturierung ist steuerbegünstigt – sondern nur solche, die im Umgründungssteuergesetz geregelt sind:
- Einbringung: Die Übertragung von Unternehmen oder Teilbetrieben auf eine Körperschaft, z.B. Einzelunternehmen wird GmbH
- Umwandlung: Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft wird auf einen Rechtsnachfolger übertragen, z.B. GmbH wird Einzelunternehmen
- Verschmelzung: Die Vereinigung von zwei Gesellschaften, z.B. aus zwei GmbHs wird eine GmbH
- Spaltung: Das Vermögen von einer Körperschaft wird auf eine oder mehrere andere Körperschaften übertragen, z.B. aus einer GmbH werden zwei GmbHs
Fazit
Du siehst: Das Thema ist komplex. Bevor du dich für die Rechtsform der GmbH entscheidest, empfiehlt sich ein Besuch bei deiner:m Steuerberater:in.
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