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Unternehmens­­­­gründung: Das spricht für ein Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die gängigste Unternehmensform. Die Gründung ist einfach, du allein bestimmst, wo's langgeht.

In diesem Beitrag behandeln wir das

  • Einzelunternehmen

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Einfache Gründung

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und billigste Form der Gründung. Du allein bist Eigentümer:in oder Inhaber:in. Du triffst damit alle unternehmerischen Entscheidungen allein, ohne dass dir jemand dreinredet. Allerdings trägst du auch das finanzielle Risiko voll und ganz. Das heißt, du musst auch mit deinem Privatvermögen für deine betrieblichen Schulden gerade stehen. Falls dein unternehmerisches Risiko aber ohnehin gering ist und du damit rechnen kannst, dass deine Kunden zahlungsfähig und –willig sind, sollte das kein Problem für dich sein.

Kein Stammkapital nötig

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Ein wesentlicher Vorteil der Einzelunternehmung: du brauchst kein Stammkapital und auch die Kosten für die Anmeldung deiner Firma sind sehr überschaubar. Wenn du unter die Gewerbeordnung fällst, benötigst du nur eine Gewerbeanmeldung oder Bewilligung. Je nachdem, in welchem Gewerbe du aktiv sein möchtest, werden allerdings besondere fachliche oder kaufmännische  Voraussetzungen verlangt. Kannst du die nicht nachweisen, bleibt dir die Möglichkeit, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einzustellen.

Eintrag ins Firmenbuch

Freiwillig ist der Eintrag ins Firmenbuch – solange du einen Jahresumsatz von weniger als 700.000 Euro hast. Er hat aber Auswirkungen auf deinen Firmennamen. So musst du ohne Eintragung deinen Vor- und Nachnamen als Firmenbezeichnung angeben, also z.B. „Buchhandlung Stefan Meyer“. Entscheidest du dich für einen Eintrag ins Firmenbuch, hast du die Wahl, ob du dich als Personen-, Sach- oder Fantasiefirma benennst („Meyers Büchertraum“), der Name wird durch den Zusatz e.U. für „eingetragener Unternehmer“ ergänzt. Der Eintrag ins Firmenbuch kostet etwa 70 Euro, wenn du nicht nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) förderbar bist.

Bei der SVS pflichtversichert

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Als Einzelunternehmer:in bist du bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert. Wenn du nebenberuflich selbständig bist, kannst du dich unter bestimmten Gewinn- und Umsatzgrenzen im Rahmen der SV-rechtlichen Kleinunternehmer-Regelung von der Vollversicherung befreien lassen.

Steuer

Du wirst als alleiniger Firmeninhaber zur Einkommensteuer veranlagt. Unter einem Jahresumsatz von 700.000 Euro ist eine vereinfachte Buchführung erlaubt, bei der du deine Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst. Grundsätzlich bist du verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen, soweit die jährlichen Nettoumsätze über 30.000 Euro liegen (bis zu dieser Grenze besteht die sogenannte unechte Umsatzsteuerbefreiung mit der Wahlfreiheit zur Regelbesteuerung).

Plus:

  • einfach und kostengünstig
  • große Handlungsfreiheit

Minus:

  • unbeschränkte Haftung
  • eventuell schwierige Finanzierung

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