So geht selbständig.

Unternehmens­service-Portal USP: So nützen Selbständige die Plattform

Von der Steuer­erklärung bis zur amtlichen Mitteilung: Das Unternehmens­service­portal USP soll zentrale Plattform der öffentlichen Verwaltung werden. So funktioniert es.

Alle Funktionen der öffentlichen Verwaltung auf einer Plattform: Seit 2020 müssen Selbständige und Unternehmen auf dem Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein.

Weiterlesen: Elektronische Zustellung: ab 2020 für Selbständige verpflichtend

Über das Benutzerkonto können Behördenwege erledigt, Förderungen beantragt, Mitarbeiter angemeldet, amtliche Mitteilungen empfangen, elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung gestellt werden und vieles mehr.

Wer muss sich auf dem USP registrieren?

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Jedes Unternehmen und jede/r selbständig Tätige,

  • die mehr als 35.000 Euro pro Jahr umsetzen bzw.
  • eine Umsatzsteuererklärung machen.

Um sich zu registrieren, benötigst du eine Handysignatur und einen Finanz-Online-Account. Außerdem musst du – wenn du nicht EinzelunternehmerIn bist – das Unternehmen selbständig vertreten dürfen. Das ist der Fall, wenn

  • es im Firmenbuch so festgelegt ist („... vertritt selbständig“),
  • Du Komplementärin oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft bist.

Können auch mehrere MitarbeiterInnen ein Konto nutzen?

Für die Nutzung eines USP-Kontos gibt es verschiedene Rollen, die unterschiedliche Möglichkeiten und Rechte haben. Das ist wichtig, wenn etwa dein/e Steuerberater/in die Umsatzsteuer-Voranmeldung für dich durchführen soll.

  • USP-Administrator: Diese Person muss bei der Registrierung benannt werden. Nur diese Person kann weiteren Personen Rechte auf dem Konto übertragen oder sie wieder sperren.
  • Weitere Benutzerkonten: Der USP-Administrator kann weitere Benutzerkonten für natürlichen Personen (die jeweils über eine Handysignatur verfügen müssen) anlegen. Damit kann ein/e Mitarbeiter/in etwa E-Rechnungen versenden, Schriftstücke aus der E-Zustellung bearbeiten oder dein/e Steuerberater/in eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen.

Services ohne Login

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Auf der Startseite des USP werden unter den Reitern „Themen“, „Services“, „Behörden“ und „Formulare“ Informationen und Downloads vieler österreichischer Behörden angeboten. Vorausgesetzt, du weißt, was du suchst, ist insbesondere die Liste alphabetisch geordneter Formulare praktisch.

Services mit Login

Im Log-in-Bereich werden sämtliche dein Business betreffenden elektronischen Services der verschiedensten Behörden und Institutionen gebündelt. Etwa:

  • Finanz-Online: Über die Verknüpfung mit Finanz-Online kannst du dein Steuerkonto aufrufen, Steuererklärungen einbringen, eine Fristverlängerung beantragen, etc.
  • Mein Postkorb: Hier erhältst du behördliche Schriftstücke (Versenden geht leider noch nicht).
    WICHTIG: Auch Verständigungen über Neuigkeiten auf deinem SVS-Beitragskonto treffen in „Mein Postkorb“ auf dem USP ein.
  • E-Rechnungen: Die meisten Bundesdienststellen (AMS, Bundesrechenzentrum, Schulen, Österreichische Nationalbank, ÖBB, Bundesministerien etc.) akzeptieren nur noch elektronische Rechnungen. Über das USP können sie sicher übertragen werden.
  • WEBEKU: Der etwas sperrige Name WEB-BE-Kunden-Portal steht für Services für Dienstgeber und Versicherte. Hier können Konten bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) eingesehen werden.
  • ELDA: Über das System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern kannst du z.B. Dienstnehmer an- und abmelden.
  • aws Fördermanager: Hier kannst du beim Austra Wirtschaftsservice (aws) Förderanträge einbringen und deren Status abfragen. Wenn du bereits ein aws-Konto hast, kannst du es einfach verknüpfen.
  • E-Formulare: Formulare rund um Gründung und Betrieb eines Unternehmens können hier elektronisch ausgefüllt, versendet und archiviert werden: Von der Eintragung ins Firmenbuch und der Erklärung gemäß Neugründugs-Förderungsgesetz (NeuFÖG) über Finanzamts- und Sozialversicherungsmeldungen bis zu diversen Förderansuchen.
  • USP Vertretungsmanagement: Hier können Vollmachten und Vertretungen im Unternehmen für das USP-Konto verwaltet werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Verknüpfungen mit Online-Behördenangeboten, etwa

  • Klassifikationsmitteilungen nach ÖNACE,
  • Registrierung im Lobbying- und Interessenvertretungsregister,
  • Online Formulare zur Gewerbeanmeldung,
  • Transparenzportal mit Informationen über staatliche Förderungen;

Technischer Support

Die Nutzung der einzelnen Services ist manchmal allerdings komplex, das USP dient lediglich als „Sammelplattform“ aller Angebote.

Unter der Service-Hotline 050 233 733 werden technische Fragen beantwortet.

Weiterlesen: Bürgerkarte und Handysignatur – Behördenwege online erledigen

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