So geht selbständig.

Brauche ich einen Gewerbeschein, wenn ich mich selbständig mache?

Das kommt drauf an, welchen Beruf du ausüben möchtest. Hier unser Wegweiser durch den Gewerbedschungel.

Gewerbeschein: Es kommt drauf an

Wenn man ein konzessioniertes Gewerbe (z.B. Installateur) ausübt, ist alles klar: Nur nach erfolgreicher Absolvierung der erforderlichen Prüfungen erhält man einen Gewerbeschein. 

Bei allen andern Tätigkeiten ist das nicht so klar:

  • Es gibt „freie Gewerbe“, für die du zwar einen Gewerbeschein lösen aber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen musst. Auf der Website der WKO findest du eine Liste der freien Gewerbe, die laufend aktualisiert wird.
  • Außerdem gibt es „freie Berufe“. Diese haben teils eigene Standesvertretungen, die sich um die Berufszulassung kümmern (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure).
  • Und schließlich gibt es die „Neuen Selbständigen“. Sie brauchen keinen Gewerbeschein und müssen auch nicht Mitglieder der WKO werden. Zu dieser Gruppe zählen etwa  Journalisten, Kreative, Psychologen, Wissenschaftler oder Vortragende. Für sie gibt es besondere Regelungen.

Mitgliedschaft in der WKO

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Mit dem Gewerbeschein ist man automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und muss pro Schein eine sogenannte Grundumlage zahlen. Das sind im Jahr zwischen 80 und 150 Euro. Jeder Schein ist kostenpflichtig, auch wenn man nur ein einziges Unternehmen hat.

So oder so: pflichtversichert bei der SVS

Bei der SVS gilt: Jeder, der einen Gewerbeschein löst, zahlt von Anfang an Versicherungsbeiträge. Der Mindestbeitrag liegt bei 2.200 Euro pro Jahr. Sobald der Gewinn EUR 6.010,92 Euro pro Jahr (Wert 2023) erreicht, steigen die Beiträge linear an und betragen dann ca. 28% des Gewinnes (vor Abzug der Betriebsausgaben an die SVS).

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Auch Selbständige ohne Gewerbeschein und Neue Selbständige müssen sich bei der SVS versichern. Für sie starten die SVS-Beiträge ab einem Gewinn von EUR 6.010,92 Euro (Wert 2023) im Jahr. Man kann sich auf Wunsch schon früher „hineinoptieren“ um den Schutz einer Versicherung zu genießen. Steigt der Gewinn über EUR 6.010,92 Euro (Wert 2023) und man unterlässt eine entsprechende Meldung bei der SVS (bis spätestens 2 Monate nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids) verrechnet die SVS zu den Nachzahlungen noch einen Strafzuschlag von 9,3 Prozent.

Ausnahmen für die SVS Pflichtversicherung

Unter bestimmten Umständen kann sich ein Gewerbescheinbesitzer aus der SVS „hinausoptieren“ – das heißt, er zahlt keine Versicherungsbeiträge, wenn er

  • unter EUR 6.010,92 Euro (wert 2023) Gewinn im Jahr macht,
  • innerhalb der letzten 60 Monate nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate bei der SVS hatte,
  • Kinderbetreuungsgeld bezieht,
  • Pensionist ist oder knapp vor der Pension steht.

Sollte man durch das Hinausoptieren nicht mehr krankenversichert sein, bietet die SVS eine reine Krankenversicherung an. Man optiert daher faktisch nur aus der Pensionsversicherung heraus, die den größten Teil der an die SVS bezahlten Beträge ausmacht.

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