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Lehrlinge: Wie lange dürfen sie arbeiten, wie viel verdienen sie?

Lehrlinge genießen in Österreich einen besonderen Schutz. Für sie gelten ganz bestimmte Gesetze bezüglich Verdienst, Urlaub, Kündigungsschutz oder Ruhezeiten.

Was verdient ein Lehrling?

Für die meisten Lehrberufe ist die Entlohnung im Kollektivvertrag geregelt und steigt mit jedem Ausbildungsjahr.

  • Gibt es keinen Kollektivvertrag, muss die Lehrlingsentschädigung im Lehrvertrag vereinbart werden.
  • Auch Sonderzahlungen werden entweder über den Kollektivvertrag oder im Lehrvertrag geregelt.

ACHTUNG: Die Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie die Dauer der Lehrabschlussprüfung gelten als Arbeitszeit und müssen auch entsprechend entlohnt werden.

Was bekommt ein Lehrling, wenn er krank wird?

Lehrlinge bekommen im Krankenstand pro Lehrjahr für acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt. Dessen Höhe errechnet sich aus der Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

  • Dauert der Krankenstand länger, erhalten sie acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und vier Wochen ein Teilentgelt bei Krankheit oder Unfall.
  • Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten Lehrlinge acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung. Außerdem haben sie Anspruch auf ein Teilentgelt bis zu einer Dauer von weiteren vier Wochen.

Wie viel dürfen Lehrlinge arbeiten?

Lehrlinge dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie von 20 Uhr am Abend bis 6 Uhr morgens nicht arbeiten. Sonderregelungen gibt es im Gastgewerbe oder für Bäckerlehrlinge. Außerdem gilt:

  • Unter 16jährige dürfen keine Überstunden machen.
  • Unter 18jährige dürfen nicht länger als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Lehrlinge zwischen 16 und 18 Jahren dürfen in Ausnahmefällen Überstunden machen. Dafür bekommen sie einen Zuschlag von 50 Prozent oder Zeitausgleich. Berechnungsbasis für die Abgeltung der Überstunden ist der niedrigste Facharbeiterlohn oder das niedrigste Angestelltengehalt (je nachdem, ob es sich um eine Angestellten- und Arbeitertätigkeit handelt) des anzuwendenden Kollektivvertrages.
  • Lehrlinge unter 18 Jahren haben nach spätestens sechs Stunden Arbeit das Recht auf eine Ruhepause, die mindestens eine halbe Stunde dauern muss.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine durchgehende Nachtruhe von mindestens 12 Stunden gewährleistet werden.
  • Am Wochenende haben Lehrlinge das Recht auf zwei zusammenhängende freie Tage, von denen einer der Sonntag sein muss. Dabei gilt ein Kalendertag, nicht 24 Stunden! Auch hier gibt es z. B. im Gastgewerbe, in Bäckereien oder im Handel Sonderregelungen.

Lehrlinge haben Anspruch auf einen Jahresurlaub von 30 Werktagen oder 25 Arbeitstagen. Im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September haben unter 18jährige Lehrlinge Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub.

ACHTUNG: Die Zeit, die der Lehrling in der Berufsschule verbringt, gilt als Arbeitszeit.

Welchen Kündigungsschutz haben Lehrlinge?

Während der Probezeit (3 Monate) kann das Lehrverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich innerhalb der Probezeit erfolgen. Bei minderjährigen Lehrlingen müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter zustimmen!

  • Wenn der Lehrling während der ersten drei Monate des Lehrverhältnisses eine Berufsschule mit lehrgangsmäßiger Ausbildung (Blockunterricht) besucht, dann gelten die ersten sechs Wochen der tatsächlichen Ausbildung im Betrieb als Probezeit.
  • Eine einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen und es muss im Vorfeld eine Belehrung durch Arbeiterkammer oder Arbeits- und Sozialgericht erfolgt sein! Bei minderjährigen Lehrlingen muss ein gesetzlicher Vertreter zustimmen.
  • Durch eine außerordentliche Auflösung kann das Lehrverhältnis zum Ende des 1. Lehrjahres, bei Lehrjahren mit mindestens 3-jähriger Dauer auch zum Ende des 2. Lehrjahres aufgelöst werden. Es gilt eine Frist von einem Monat.
    ACHTUNG: Die Auflösung ist an ein Mediationsverfahren geknüpft! Die außerordentliche Auflösung muss mindestens drei Monate vorher angekündigt werden.
    ACHTUNG: Soll ein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden, muss das der Lehrlingsstelle gemeldet werden.

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Wann kann ein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden

Gründe für eine Beendigung des Lehrverhältnisses durch den Arbeitgeber sind etwa:

  • Pflichtvernachlässigung trotz wiederholter Ermahnung
  • unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes
  • Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen
  • strafbare Handlungen
  • eine Haftstrafe, die länger als einen Monat dauert

Der Lehrling kann das Lehrverhältnis ebenfalls vorzeitig auflösen, etwa wenn

  • die Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet
  • es zu Misshandlungen oder Beleidigungen kommt
  • der Lehrberechtigte den Lehrvertrag nicht erfüllt
  • er den Lehrberuf aufgibt
  • die Bezahlung nicht korrekt ist
  • bei Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber (z. B. Arbeitszeitverletzung) 

Welche Regeln gelten für die Berufsschule?

Die Ausbildung dauert meistens drei Jahre, wobei der Berufsschulunterricht entweder als ein über das ganze Jahr verteilter (ein- oder zweimal) wöchentlicher Lehrgang oder als Blockunterricht stattfindet.

  • Die Zeit, die der Lehrling in der Berufsschule verbringt, gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend abgegolten werden. Ein Lehrling, der acht Stunden in der Schule verbringt, muss an diesem Tag also nicht mehr arbeiten.
  • Verbringt er weniger als acht Stunden in der Berufsschule, hängt es von der „Zumutbarkeit“ ab, ob er danach noch in den Betrieb kommen muss. Wenn die Strecke zwischen Schule und Betrieb zulässt, dass er noch arbeitet, muss er nach der Schule in den Betrieb kommen. Auf keinen Fall darf die zulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit überschritten werden.

Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema Lehrlingsausbildung erhältst du bei den Wirtschaftskammern in deinem Bundesland.

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