Was gewinnt ein Betrieb durch Lehrlinge?
Fachkräfte, die zuvor als Lehrlinge im Betrieb ausgebildet wurden, haben einen wesentlichen Vorteil: Während auch eine gut ausgebildete, aber neue Fachkraft sich erst einarbeiten muss, kennt der ehemalige Lehrling das System und seine Feinheiten bereits und ist auch gut im Team integriert.
Und: Lehrlinge gehören meist einer sehr jungen Generation an. Sie bringen frischen Wind ins Unternehmen und lassen sich für Aufgaben begeistern, die ältere Mitarbeiter vielleicht nicht mehr erlernen wollen, etwa die Betreuung des Facebook- oder Instagram-Auftritts.
Wovon hängt der Erfolg der Ausbildung ab?
Wer seinen Lehrling drei Jahre lang als billige Hilfskraft missbraucht, darf sich nicht wundern, wenn die Lehrzeit mit beiderseitigem Frust endet. Wer einen Lehrling aufnimmt, muss sich bewusst sein, dass die Ausbildung Zeit und Geduld erfordert.
Der Lehrling muss wiederum die Bereitschaft, zu arbeiten, zu lernen und Verantwortung zu übernehmen, mitbringen.
Wer darf Lehrlinge ausbilden?
Gewerbebetriebe aber auch Unternehmer aus freien Berufen wie Apotheker, Rechtsanwälte oder Architekten dürfen Lehrlinge ausbilden – vorausgesetzt, sie erfüllen alle Anforderungen.
Die Betriebsgröße spielt keine Rolle. Auch EPU dürfen Lehrlinge ausbilden – vorausgesetzt, sie erfüllen alle Anforderungen.
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Was sind die Voraussetzungen?
- Die Qualifikation als Ausbilder: Voraussetzung dafür ist eine Ausbilderprüfung oder ein Ausbilderkurs. Kurse und Prüfung bietet die Wirtschaftskammer an.
- Die rechtliche Eignung: Du musst nach der Gewerbeordnung dazu berechtigt sein, die Tätigkeiten auszuüben, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll.
- Die betriebliche Eignung: Der Betrieb muss so geführt und eingerichtet sein, dass Lehrlingen alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können, die im Berufsbild enthalten sind.
Besteht diese Möglichkeit nicht, können Lehrlinge in einem Ausbildungsverbund ausgebildet werden. Verbundpartner kann ein anderer Betrieb oder eine Ausbildungseinrichtung wie das WIFI oder das bfi sein.
Was muss ich tun, wenn ich zum ersten Mal einen Lehrling ausbilden möchte?
Du musst bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland einen Feststellungsantrag stellen. Die Lehrlingsstelle prüft gemeinsam mit der Arbeiterkammer, ob in deinem Betrieb die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.
Die Duale Ausbildung: Praxis und Berufsschule
Neben dem der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb müssen sich Lehrlinge auch theoretisches Wissen in der Berufsschule aneignen. Die Zeit in der Berufsschule gilt als Arbeitszeit.
- Wenn ein Lehrling also acht Stunden in der Berufsschule ist, ist der Arbeitstag für ihn vorbei.
- Wenn er unter acht Stunden in der Schule ist, muss er zusätzlich zum Unterricht auch arbeiten. (Achtung! Wenn der Weg zur und von der Berufsschule länger dauert, ist es eventuell auch nicht zumutbar, dass der Lehrling nach der Schule noch in den Betrieb fährt.)
- Als ausbildender Betrieb musst du dem Lehrling für die Zeit, die für den Besuch der Berufsschule notwendig ist, frei geben.
- Da die Zeit in der Berufsschule zum größten Teil zur Arbeitszeit zählt, musst du diese Unterrichtszeit auch bezahlen. Davon ausgenommen ist die Mittagspause in der Schule.
Was geschieht nach Beendigung der Lehre?
Du bist verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit drei Monate im Betrieb zu behalten (Weiterverwendungspflicht).
Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema Lehrlingsausbildung erhältst du bei der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland.
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