Das wesentliche Merkmal von Kleinunternehmern ist, dass sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und Ihre Honorarnoten ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Niedrigere Preise
Da Kleinunternehmer meist Rechnungen an Privatpersonen stellen, verringern sich so ihre Preise – ein klarer Vorteil bei ihren Kunden. Die Kleinunternehmerregelung ist daher vor allem für Branchen interessant, wo vergleichsweise geringe Honorare verrechnet werden können (z.B. Schneiderei).
Vereinfachte Steuererklärung
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass Kleinunternehmen ab 2020 eine vereinfachte Steuerklärung legen können: Statt alle Ausgaben einzeln belegen zu müssen, können Sie einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes pauschal für Betriebsausgaben geltend machen, und zwar
- 45% für alle Betriebe (ausgenommen Dienstleister)
- 20% fürDienstleister (weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese geringere Kosten haben)
Das bedeutet:
- Wenn Sie als Kleinunternehmer keine anderen Einkünfte haben, ist Ihre Steuerlast sehr niedrig oder sogar Null.
- Zusätzlich ersparen Sie sich Steuerberatungskosten – weil ja keine Kosten für die elektronische Belegaufzeichnung der Betriebsausgaben anfallen können.
Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Steuererklärung für Kleinunternehmen: was sich 2020 ändert.
Die Nachteile
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Als Kleinunternehmer dürfen Sie umgekehrt auch keine Vorsteuern für zugekaufte Produkte und Dienstleistungen oder für Investitionen geltend machen. Kaufen Sie z.B. eine Dienstleistung mit 20 Prozent Umsatzsteuer zu, müssen Sie den gesamten Betrag selbst bezahlen.
Die Voraussetzungen
Die Umsätze dürfen 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Allerdings dürfen Sie zu diesem Betrag noch die für Ihre Umsätze zutreffende Umsatzsteuer (10 oder 20%) dazurechnen. Der tatsächliche Höchstbetrag liegt also bei ca. 42.000 bzw 38.500 Euro.
Einmal in 5 Jahren dürfen Sie dieses Limit um 15 % übersteigen – ohne die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verlieren.
Wann die Kleinunternehmer-Regelung nicht sinnvoll ist
Wenn Sie in erster Linie Kunden haben, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind – also etwa andere Unternehmen – ist es für Sie in der Regel vorteilhafter, auf die Befreiung als Kleinunternehmer zu verzichten.
Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie ab dem ersten Euro Umsatz die Umsatzsteuer abführen – quartalsweise (wenn Sie max. 100.000 Euro pro Jahr umsetzen) oder monatlich (wenn Sie mehr als 100.000 Euro umsetzen).
Dafür haben Sie dann aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug.
- Um auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, müssen Sie einen Regelbesteuerungsantrag an das Finanzamt stellen (Formular U12). Dieser ist für fünf Jahre bindend!
- Wenn Sie zurück zur Kleinunternehmerregelung wollen, müssen Sie bis spätestens 31. Jänner des Jahres, ab dem Sie die Steuerbefreiung wieder in Anspruch nehmen wollen, einen entsprechenden Antrag ans Finanzamt stellen.
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Nicht zu verwechseln:
Auch bei der SVS gibt es eine sogenannte Kleinunternehmer-Regelung. Sie bedeutet aber etwas anderes. Die Regelung gilt für Gewerbescheininhaber, die unter 30.000,- Euro Umsatz und unter 5.710,32 (Wert 2021) Gewinn machen. Dann dürfen sie sich, trotz Gewerbeschein, unter gewissen Voraussetzungen aus der SVS hinausoptieren. Eine Lösung für z.B. Künstler/innen, die/der die Versicherung nicht brauchen, weil sie bei Ehepartnern mitversichert sind.
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