Im Prinzip ist es ganz einfach: Für jede Art von Einkommen (angestellt, selbständig, als Landwirt) zahlt man einen bestimmten Anteil für die Sozialversicherung. So leistet jeder Versicherte je nach Gesamteinkommen einen fairen Beitrag.
Im Detail gibt es aber doch einiges zu beachten – je nachdem wie hoch die Summe Ihrer Einkommen (auch aus eventuellen Pensionsansprüchen!) ist.
- Es gibt Unter- und Obergrenzen, die bei der Berechnung eine Rolle spielen.
- Es gibt eine Rangfolge der Versicherungen, und zwar: ÖGK (Dienstnehmer) vor SVS (Selbständige und Bauern).
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Sie verdienen mehr als die Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage ist jener Jahresverdienst, ab dem die Beiträge zur Sozialversicherung nicht mehr steigen. 2020 sind das ca. 75.180 Euro – hier mehr Details. Das bedeutet: Sie zahlen Sozialversicherung für maximal diesen Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.
Wenn Sie nun mit den Einkünften aus zwei (oder auch mehreren) Tätigkeiten diese Summe überschreiten, dann
- zahlen Sie den ganzen anfallenden Betrag bei der ranghöheren Versicherung (z. B. ÖGK vor SVS)
- stellen Sie bei der rangniedrigeren Versicherung einen Antrag für eine so genannte Differenzbeitragsvorschreibung. Das heißt, sie zahlen dann nur noch Sozialversicherungsbeiträge für jenen Betrag, der zur Höchstbemessungsgrundlage fehlt.
Ein Beispiel:
- Aus einer Anstellung verdienen Sie monatlich 3.000 Euro (= 42.000 ? im Jahr). Dafür bezahlen Sie den vollen Beitrag zur Sozialversicherung.
- Mit Ihrem Gewerbe verdienen Sie weitere 35.000 Euro.
- Die Summe (77.000 Euro) liegt also über der Höchstbeitragsgrundlage von 75.180 Euro.
- Der Differenzbeitrag errechnet sich nun folgendermaßen: 75.180 Euro – 42.000 Euro = 33.180 Euro.
- Bei der SVS fallen also nur noch Versicherungsbeiträge für 33.180 Euro statt für 35.000 Euro an.
Eine Einkommensart liegt unter der Mindestbeitragsgrundlage
Die Mindestbeitragsgrundlage ist eine Einkommensuntergrenze, die verschiedene Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungspflicht hat – je nachdem ob Sie Gewerbetreibender, Neuer Selbständiger oder Angestellter sind.
2020 liegt sie bei
- 6.892,32 Euro für Gewerbetreibende in der Pensionsversicherung und
- 5.527,92 Euro für Neue Selbständige in der Pensions- und Krankenversicherung, sowie für Gewerbetreibende in der Krankenversicherung
Tatsächliche Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen stehen hier.
Mehr Details dazu auf dem Portal der SVS.
Bei der SVS versicherte Selbständige zahlen bis zur Mindestbeitragsgrundlage Fixbeträge für die Sozialversicherung – egal wie wenig sie verdienen.
Wenn Sie selbständig und auch angestellt sind und dabei mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdienen, gilt das nicht mehr. Das bedeutet: Fällt aus der selbständigen Tätigkeit nur ein geringer Gewinn oder gar ein Verlust an, können von der SVS auch geringere als die Mindestbeiträge oder gar keine Beiträge vorgeschrieben werden.
Am Ende wird nachgerechnet
Beachten Sie: Die Beiträge werden bei Mehrfachversicherten überprüft, sobald der Einkommensteuerbescheid mit allen Details vorliegt. In der Folge kann es zur Nachforderung oder Gutschrift von Beiträgen bei der SVS kommen.
Unfallversicherung
Für jede Tätigkeit, die Sie ausüben (unselbständig beschäftigt, selbständig, als Landwirt) müssen Sie unfallversichert sein. Sind Sie z.B. selbständig und gleichzeitig unselbständig beschäftigt, fällt der Unfallversicherungsbeitrag für jede Tätigkeit einmal an. Hier gibt es keine Möglichkeit, nur einen Differenzbetrag zu bezahlen.
Für Angestellte übernimmt der Dienstgeber die Zahlung. Selbständige und Bauern müssen ihre Unfallversicherung selbst zahlen.
Pensionsversicherung
Wenn Sie mehrfach versichert sind, kann sich das günstig auf die Höhe Ihrer Pension auswirken, weil für die Berechnung alle geleisteten Beiträge zusammengerechnet werden.
Krankenversicherung
Wenn Sie mehrfach versichert sind, dürfen Sie sich aussuchen, nach welchen System Sie eine Arztleistung in Anspruch nehmen wollen. Genauer prüfen lohnt sich: Bei der SVS gibt es etwa einen Selbstbehalt (ausgenommen bei Spitalsaufenthalten), dafür ist das Leistungsspektrum breiter.
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