So geht selbständig.

Ich mache mich selbständig: Mit welchen Zahlungen muss ich rechnen?

Finanzamt, SVS, Wirtschaftskammer: Sobald du dich selbständig machst, musst du mit regelmäßigen Zahlungen rechnen. Das kommt auf dich zu:

Zahlungen ans Finanzamt: die Einkommensteuer

Wieviel Einkommensteuer man zahlt – und ob man überhaupt eine zahlt – hängt vom Gewinn ab.

  • Unter einem Jahresgewinn von 11.693 Euro zahlt man keine Einkommensteuer.

Dann wird gestaffelt:

  • von 11.694 bis 19.134 Euro Gewinn 20 Prozent,
  • von 19.135 Euro bis 32.075 Euro Gewinn 30 Prozent,
  • von  32.076 Euro bis 62.080 Euro Gewinn 41 Prozent,
  • von  62.081 Euro bis 93.120 Gewinn 48 Prozent,
  • ab 93.121 Euro Gewinn 50 Prozent
  • über 1 Million Euro Gewinn 55 Prozent (ab 2025: 50%)

Das Finanzamt richtet sich nach den Beiträgen, die man über die Einkommensteuererklärung bekannt gibt. Da es im ersten Geschäftsjahr noch keine Vorauszahlungen gibt, kommt sie im Folgejahr in Form einer Nachzahlung.

Zusätzlich beginnen ab dem zweiten Jahr die quartalsmäßigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die das Finanzamt festlegt.

ACHTUNG: Das Finanzamt geht von einem steigenden Gewinn aus. Wenn du merkst, dass das laufende Jahr gewinnmäßig gleich oder sogar schlechter ausfällt, kannst du die Vorauszahlung herabsetzen lassen. Dazu genügt ein kurzer Antrag ans Finanzamt, den du bis zum 30. September des jeweiligen Jahres stellst. Danach kannst du um Stundung oder Ratenzahlung ansuchen.

Fälligkeit der Einkommensteuer: Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind jeweils Mitte des entsprechenden Quartals fällig, also z.B. am 15. November für das vierte Quartal (die Monate Oktober – Dezember).

Weiterlesen: Brauche ich eine Steuernummer, auch wenn ich nur ganz wenig verdiene?

Zahlungen ans Finanzamt: die Umsatzsteuer

%CONTENT-AD%

Die Umsatzsteuer zahlen (20, 10 oder 13 Prozent, je nach Gewerbe) musst du, sobald du deinen Kunden Umsatzsteuer verrechnest. Dafür kannst du die sogenannte Vorsteuer gegenrechnen: die Steuer, die alle Produkte und Dienstleistungen enthalten, die man für sein Unternehmen einkauft (20 oder 10 Prozent).

Zu Beginn der Selbständigkeit kann man beim Finanzamt einen sogenannten Regelbesteuerungsantrag stellen. Damit gibt man bekannt, dass man in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig ist. Oder man entscheidet sich für die Kleinunternehmerregelung – dann ist man von der Umsatzsteuer befreit.

Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich für dich,

  • wenn du nur wenig verdienst bzw. in einer Branche arbeitest, wo an Privatpersonen vergleichsweise nur geringe Honorare verrechnet werden können (z.B. Schneiderei) und
  • wenn du auch keine größeren Investitionen in deinem Unternehmen tätigst.

Als Kleinunternehmer darf der Umsatz pro Jahr nicht höher als 35.000 Euro sein. Man zahlt keine Umsatzsteuer, kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Fälligkeit der Umsatzsteuer:

  • Wer unter 100.000 Euro Umsatz macht, zahlt die Umsatzsteuer einmal im Quartal:
    15. Februar (für das Quartal Oktober bis Dezember des vorangegangenen Jahres),
    15. Mai (für das Quartal Jänner bis März),
    15. August (für das Quartal April bis Juni),
    15. November (für das Quartal Juli bis September).

    Fällt der Zahltag auf einen Feiertag – was z. B. am 15. August ja immer der Fall ist – so gilt der nächste Werktag als Fälligkeitstag.
  • Wer über 100.000 Euro Umsatz macht, muss monatlich zahlen.

Zahlungen an die SVS

%MEDIUM-RECTANGLES%

Wer in Österreich selbständig arbeitet, ist sozialversicherungspflichtig und muss sich bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbständigen, versichern. Sobald du ein Unternehmen gründest, musst du das daher melden.

Die Versicherungsbeiträge (monatlich) setzen sich für 2023 so zusammen:

  • 6,8 % Krankenversicherung (mindestens 34,06 Euro / höchstens 464,11 Euro)
  • 18,5 % Pensionsversicherung (mindestens 92,67 Euro / höchstens 1.262,63  Euro)
  • 10,97 Euro Unfallversicherung (fix und einkommensunabhängig)
  • 1,53 % Selbstständigenvorsorge (mindestens 7,65 Euro)

Die Höhe der Beiträge, die du zu zahlen hast, beträgt im Schnitt 27 Prozent deines Gewinns (zuzüglich der bezahlten Sozialversicherunsgbeiträge).

  • Für Selbständige starten die SVS-Beiträge ab einem Gewinn von 6.010,92 Euro im Jahr 2023.

Das Beitragssystem der SVS ist leider nach wie vor sehr kompliziert. Denn es werden erst im vierten Jahr der Selbständigkeit die genauen Beiträge erfasst, die ersten drei Jahre zahlt man, so man nichts anderes bekannt gibt, wegen fehlender Daten (des drittvorangegangenen Jahres, denn so wird berechnet) nur den Mindestbeitrag.

Das bedeutet: Wenn die Einstufung zu gering war, kann es im Jahr vier zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Außerdem muss man die Vorauszahlungen für das laufende Jahr leisten. Deshalb sollte man unbedingt vorsorgen, d.h. alle SVS Zahlungen müssen im Voraus eingeplant werden!

Die SVS berechnet die Vorauszahlungen nach dem dritt vorangegangenen Jahr (z.B. 2017 für 2020). Das bedeutet: Hat man im Jahr 2017 gut verdient, muss man mit entsprechenden Zahlungen rechnen, auch wenn man die folgenden Jahre nicht so gut verdient hat. Eine Herabsetzung auf den erwarteten Gewinn des laufenden Jahres ist möglich. Den Antrag dazu kannst du online stellen.

ACHTUNG: Beitragsgrundlage ist der Gewinn vor SVS-Beiträgen selbst, also Einnahmen abzüglich aller Ausgaben, außer den Beiträgen an die SVS.

ACHTUNG: Als SVS-Versicherter hat man 20 Prozent Selbstbehalt bei Arztleistungen (oder 10 Prozent, wenn man die Gesundheitsziele von „Selbständig gesund“ erreicht hat). Deshalb muss man auch mit anteiligen Kosten rechnen, wenn man Ärzte, Röntgen, Labor usw. in Anspruch genommen hat.

Fällligkeit der SVS-Beiträge: 29. Februar, 31. Mai, 31. August und 31. November.

Zahlungen an die Wirtschaftskammer

Sobald du einen oder mehrerer Gewerbescheine besitzt, bist du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Du zahlst für jeden einzelnen Gewerbeschein Grundumlage, das sind pro Schein ca. 80 bis 150 Euro im Jahr.

Fälligkeit der Grundumlage: Die Grundumlage wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt.

Weiterlesen: Brauche ich einen Gewerbeschein, auch wenn ich ganz wenig verdiene?

Weiterlesen: SVS-Vorschreibung: So berechnet die SVS die Beiträge

Weiterlesen: Registrierkasse: Das musst du wissen

Weiterlesen: Welche Vorteile du als Jungunternehmer bei der SVS herausholen kannst

Kommentare ( 2 )

  • Sehr gute Zusammenfassung!!! Ein aus meiner Sicht wichtiger Hinweis, der eigentlich eh klar ist, den man aber trotzdem gerne übersieht - betreffend Umsatzsteuerbefreiung: Man sollte nicht vergessen, dass - besonders wenn man an Nicht-Unternehmen fakturiert, alle Leistungen um 20% "teurerer" werden, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt doch Umsatzsteuerpflichtig wird. Die Umsatzsteuerregelungen sind für die meisten Privatpersonen meist nicht verständlich. Um umso unverständlicher ist, wenn die Preise eines Unternehmens "plötzlich" um 20% teurer sind. Bei der Verrechnung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das hingegen uninteressant. Da die Umsatzsteuer für den Unternehmer selbst ein Durchläufer ist, würde ich persönlich eher dazu raten, möglichst USt-pflichtig zu sein.
    Peter Fasol,
  • Danke für obigen Beitrag. Wäre es möglich ihn zu komplettieren wie SVA, Kammerumlagen und mehr, wie neue Selbständige Varianten etc.
    Josef Schilk,

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)