WICHTIGER HINWEIS: Mit 1. Jänner 2020 wurde aus SVA und SVB die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Die Informationen in diesem Beitrag gelten für Unternehmer, Freiberufler und Neue Selbständige sowie ehemals SVA-Versicherte. Wir arbeiten daran, die Informationen für alle SVS-Versicherten zu vervollständigen.
Das Vorsorgeprogramm Selbständig gesund der SVS ist für Selbständige aus zweierlei Gründen sinnvoll:
- Gerade für Selbständige ist eine gute Gesundheit wichtig. Vorsorgeuntersuchungen tragen dazu bei, dass Krankheiten im Frühstadium erkannt und rechtzeitig behandelt werden.
- Um die Teilnahme am Vorsorgeprogramm zu fördern, hat die SVS ein Anreizsystem geschaffen. Wer daran teilnimmt, zahlt nur mehr den halben Selbstbehalt: Statt 20 Prozent fallen dann beim Arzt oder Zahnarzt nur noch 10 Prozent Selbstbehalt an.
So funktioniert Selbständig gesund
Fünf Gesundheitswerte, die durch die Lebensweise beeinflussbar sind, stehen im Mittelpunkt des Programms. Wer gesund ist oder seinen Gesundheitszielen näher kommt, kann die Halbierung des Selbstbehalts beantragen. Ausgangsbasis des Programms ist eine Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten dafür werden zu 100 Prozent von der SVS übernommen.
Die fünf Werte, auf die es ankommt
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- Blutdruck: Wenn Ihr Hausarzt bei Ihnen erhöhten Blutdruck feststellt, empfiehlt er Ihnen geeignete Maßnahmen zur Senkung des Blutdrucks. Auch ein realistischer Zeitrahmen, in dem sich Fortschritte erzielen lassen, wird festgelegt.
- Gewicht: Haben Sie Über- oder Untergewicht, geht es für Sie darum, wieder Ihr Normalgewicht zu erreichen. Unter Umständen sind dazu mehrere Schritte notwendig. Bei Übergewicht sollten Sie zunächst zumindest fünf Prozent an Gewicht abnehmen.
- Bewegung: Sie haben in den letzten Jahren keine Bewegung gemacht? Dann ist Ihr Ziel Wieder in die Gänge kommen. Das heißt, es geht zunächst darum, dass Sie wieder gelegentlich oder regelmäßig Bewegung machen.
- Tabak: Um dieses Gesundheitsziel zu erreichen, gibt es nur einen Weg: nicht Rauchen!
- Alkohol: Mit Hilfe eines speziellen Fragebogens wird ermittelt, ob der Alkoholkonsum in einem verträglichen Maß liegt oder ob es ratsam ist, den Alkoholkonsum einzuschränken.
Wichtig zu wissen: Sie müssen nicht erst in Topform kommen. Schon mit kleinen Schritten, die sie gemeinsam mit ihrem Hausarzt vereinbaren und innerhalb von sechs Monaten erreichen, kommen Sie in den Genuss des reduzierten Selbstbehalts. Und: Den halben Selbstbehalt ersparen sich auch Diabetiker, die an einem auf sie zugeschnittenen Programm teilnehmen.
So kommen Sie zum halben Selbstbehalt
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1. Sie vereinbaren mit einem Arzt Ihres Vertrauens einen Termin für den Gesundheitscheck (Vorsorgeuntersuchung).
2. Je nachdem, welche Ergebnisse der Gesundheitscheck bringt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Alle Werte sind in Ordnung: Sie müssen nichts verändern.
- Es gibt in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf: Sie vereinbaren daher mit dem Arzt individuelle Gesundheitsziele. Das kann ein bisschen Abnehmen, mehr Bewegung oder Ähnliches sein.
3. Frühestens nach sechs Monaten vereinbaren Sie einen Kontroll-Termin.
- Wenn Sie weiterhin gesund sind bzw. die Gesundheitsziele erreicht haben, können Sie bei der SVS die Halbierung des Selbstbehaltes beantragen.
- Wenn Sie die Ziele nicht erreicht haben, können Sie mit Ihrem Arzt neue Gesundheitsziele vereinbaren und einen neuen Anlauf nehmen.
4. Sobald Ihr Antrag erledigt ist, wird ab dem Folgemonat – sobald Sie eine Leistung in Anspruch nehmen – nur noch der halbe Selbstbehalt fällig.
5. Sind alle Gesundheitsziele umgesetzt, findet der nächste Gesundheitscheck – abhängig vom Alter – erst nach zwei bis drei Jahren statt. Die SVS wird Sie rechtzeitig daran erinnern.
Weitere Informationen bekommen Sie über die SVS Gesundheits-Hotline: 05 08 08 – 3044 oder in diesem Beitrag.
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