Die Krankenversicherung der SVS bietet Ihnen Versicherungsschutz in ganz Österreich. Das bedeutet, dass Sie in jedem Bundesland Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Außerdem haben Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte – also der Rückseite Ihrer e-card – in vielen weiteren Ländern Krankenschutz. Wenn Sie Ihren Urlaub im Ausland verbringen, gilt es, drei Kategorien von Ländern zu unterscheiden:
Länder der EU und Vertragsstaaten
In Mitgliedstaaten der EU, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten Sie Leistungen bei Vertragspartnern der ausländischen Krankenversicherungsträger. Dazu müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card vorweisen. Mit diesem Nachweis sind Sie berechtigt, Leistungen zu erhalten.
Sonstige Länder, mit denen ein Abkommen besteht
Österreich hat mit einigen weiteren Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören in der Krankenversicherung unter anderem die Staaten Türkei, Serbien, Mazedonien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina. Bevor Sie losfahren, informieren Sie sich bitte auf dem Portal der SVS darüber, wie Sie in diesen Ländern Leistungen in Anspruch nehmen können.
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Alle übrigen Länder
Mit allen übrigen Staaten besteht kein Abkommen in der Krankenversicherung. In diesen haben Sie somit keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz mit Ihrer SVS-Versicherung. Ein klassisches Beispiel für so ein Land wäre die USA.
Unterschiedlicher Leistungsumfang
ACHTUNG: Die Leistungen, aber auch die Selbstbehalte sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und können von österreichischen Standards abweichen. Touristen erhalten grundsätzlich dieselben Leistungen, wie Versicherte des Gastlandes und es gelten die selben Selbstbehalte. Das bedeutet: Sie erhalten im Notfall alle Sachleistungen wie Spitalsbesuch, Arztbesuch oder Medikamente, die auch einheimischen Versicherten zustehen.
So können Sie sich Kosten refundieren lassen.
Es kann vorkommen, dass es an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland keinen Vertragspartner der ausländischen Krankenversicherungsträger gibt. Wenn Sie zu privaten Ärzten im Ausland gehen, werden Sie die Kosten zunächst selber tragen müssen.
Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer SVS-Landesstelle zum Kostenersatz vorlegen oder über das Online Service online Vergütung zurückfordern. Die SVS erstattet dann denselben Betrag, die sie für die gleiche Behandlung bei einem Privatarztbesuch in Österreich erstattet hätte. Hier kann die Erstattungshöhe erheblich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer SVS-Landesstelle.
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