So geht selbständig.

SVS-versichert? So sind Selbständige im Urlaub geschützt

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte sind SVS-Versicherte in vielen Ländern bei Erkrankung oder Unfall geschützt. Das müssen Sie wissen.

Die Krankenversicherung der SVS bietet dir Versicherungsschutz in ganz Österreich. Das bedeutet, dass du in jedem Bundesland Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen kannst. Außerdem hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte – also der Rückseite deiner e-card – in vielen weiteren Ländern Krankenschutz. Wenn du deinen Urlaub im Ausland verbringst, gilt es, drei Kategorien von Ländern zu unterscheiden:

Länder der EU und Vertragsstaaten

In Mitgliedstaaten der EU, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhältst du Leistungen bei Vertragspartnern der ausländischen Krankenversicherungsträger. Dazu musst du die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card vorweisen. Mit diesem Nachweis bist du berechtigt, Leistungen zu erhalten.

Sonstige Länder, mit denen ein Abkommen besteht

Österreich hat mit einigen weiteren Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören in der Krankenversicherung unter anderem die Staaten Türkei, Serbien, Mazedonien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina. Bevor du losfährst, informiere dich bitte auf dem Portal der SVS darüber, wie du in diesen Ländern Leistungen in Anspruch nehmen kannst.

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Alle übrigen Länder

Mit allen übrigen Staaten besteht kein Abkommen in der Krankenversicherung. In diesen hast du somit keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz mit deiner SVS-Versicherung. Ein klassisches Beispiel für so ein Land wäre die USA.

Unterschiedlicher Leistungsumfang

ACHTUNG: Die Leistungen, aber auch die Selbstbehalte, sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und können von österreichischen Standards abweichen. Touristen erhalten grundsätzlich dieselben Leistungen, wie Versicherte des Gastlandes und es gelten die selben Selbstbehalte. Das bedeutet: Du erhältst im Notfall alle Sachleistungen wie Spitalsbesuch, Arztbesuch oder Medikamente, die auch einheimischen Versicherten zustehen.

Kosten refundieren lassen

Es kann vorkommen, dass es an deinem Aufenthaltsort im Ausland keinen Vertragspartner der ausländischen Krankenversicherungsträger gibt. Wenn du zu privaten Ärzten im Ausland gehst, wirst du die Kosten zunächst selber tragen müssen.

Die Rechnung kannst du dann bei deiner SVS-Landesstelle zum Kostenersatz vorlegen oder über das Online Service „online Vergütung“ zurückfordern. Die SVS erstattet dann denselben Betrag, die sie für die gleiche Behandlung bei einem Privatarztbesuch in Österreich erstattet hätte. Hier kann die Erstattungshöhe erheblich von den tatsächlichen Kosten abweichen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer SVS-Landesstelle.

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