So geht selbständig.

SVS-Beiträge zur Steueroptimierung nutzen

Bei steigenden Einkünften wirken Vorauszahlungen steuerschonend. Sinken deine Einkünfte gegenüber den Vorjahren, sind Herabsetzungen möglich.

Weil Selbständige schwankende jährliche Einkünfte haben, entsprechen die Beitragsvorschreibungen oft nicht den aktuellen Jahreseinkünften. Denn die Beiträge zur Sozialversicherung werden immer auf Basis der Einkünfte des drittletzten Jahres errechnet. So können sich also, je nach Einkommenslage, unterschiedliche Szenarien ergeben.

Szenario 1: Du verdienst gut, bekommst aber nur geringe Beiträge vorgeschrieben

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Das ist dann der Fall, wenn du drei Jahre davor geringere Einkünfte hattest.

TIPP: Nutze die Möglichkeit freiwilliger Vorauszahlungen zur Steueroptimierung.

SVS-Versicherte können Vorauszahlungen – etwa für noch nicht vorgeschriebene Nachzahlungen für Vorjahre – leisten und steuerlich absetzen. Damit deine Vorauszahlung vom Finanzamt akzeptiert wird, sollte sie aber auf einer sorgfältigen Berechnung deines Steuerberaters basieren. Willkürliche Zahlungen, für die keine vernünftigen wirtschaftlichen Gründe vorliegen, werden nicht als Betriebsausgabe anerkannt!

Übrigens: Eine Vorauszahlung  kann – so keine Beiträge offen sind – auch von der SVS zurückgefordert werden. Aber auch ein Rückzahlungsantrag muss begründet und genau kalkuliert sein. Zahlt nämlich ein Steuerpflichtiger etwa im Dezember 2017 einen noch nicht vorgeschriebenen Betrag ein und macht diese Vorauszahlung als Betriebsausgabe geltend, kann ein Rückzahlungsantrag im Jahr 2018 dazu führen, dass diese Ausgabe nachträglich vom Finanzamt nicht oder erst in einem Folgejahr anerkannt wird.

Szenario 2: Du verdienst weniger, bekommst aber trotzdem hohe Beiträge vorgeschrieben

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Das ist dann der Fall, wenn du drei Jahre davor höhere Einkünfte hattest und daher höher eingestuft wirst.

TIPP: Suche um eine Herabstufung für das laufende Jahr an.

Ein formloses Schreiben, in dem du die voraussichtliche Höhe deiner steuerpflichtigen und beitragspflichtigen Beträge bekannt gibst, genügt. Möchtest du lieber kleinere monatliche Beträge an Stelle von Quartalsbeträgen einzahlen, kannst du in dem selben Schreiben auch monatliche Ratenzahlungen beantragen (das gilt übrigens auch für Nachzahlungen). Als Alternative zum Brief kannst du deinen Antrag auch online stellen.

VORSICHT: Auch hier solltest du genau kalkulieren. Wenn du deine Einkünfte als zu niedrig einstufst, werden die fehlenden Beträge in den Folgejahren nachgefordert!

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