Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer Vertretung um
Schon in den ersten Monaten der Schwangerschaft, aber besonders kurz vor und nach der Geburt Ihres Kindes kann es sein, dass Sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Führen Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit einem Geschäftspartner, haben Sie nun einen klaren Vorteil. Denn das Geschäft kann auch dann weitergehen, wenn Sie ausfallen. Möglicherweise verfügen Sie auch über ein gutes Netzwerk und kennen Menschen, die Sie in der Zeit Ihrer Abwesenheit vertreten und an die Sie Aufträge abgeben können.
Wissen Sie nicht, wie Sie Ihr Unternehmen weiterführen sollen, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe stellen.
Passen Sie Ihre Ausgaben an
In den Wochen unmittelbar vor und nach der Geburt werden Sie automatisch finanzielle Einbußen haben. Dennoch laufen Miet- und Versicherungskosten sowie andere Ausgaben weiter. Überlegen Sie daher, wo Sie einsparen können. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit bei der SVS während des Mutterschutzes ruhend zu melden und müssen dann keine Beiträge mehr zur Pflichtversicherung zahlen.
Erkundigen Sie sich, welche Ausgaben Sie absetzen können
Sie benötigen ein größeres Auto? Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob und inwieweit Sie Ihren Wagen auch als Dienstfahrzeug absetzen können. Gleiches gilt, wenn Sie aufgrund der neuen familiären Situation ein Büro anmieten müssen, weil das Homeoffice nicht mehr reicht, oder es einem Kinderzimmer weichen muss.
%MEDIUM-RECTANGLES%
Schalten Sie einen Gang zurück
Sie werden feststellen: Schon in der ersten Zeit der Schwangerschaft brauchen Sie mehr Ruhephasen. Mit Übelkeit und Erschöpfung haben Frauen insbesondere in den ersten drei Monaten zu kämpfen. Gönnen Sie sich daher häufiger Pausen und lernen Sie, auf Ihren Körper zu hören. Legen Sie Ihre Termine so, dass Sie zwischendurch immer wieder entspannen können. Das ist für Sie als Unternehmerin sicherlich nicht immer einfach, aber wichtig, damit Sie leistungsfähig bleiben.
Überlegen Sie, wer von Ihrer Schwangerschaft erfahren soll
Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Kunden und Mitarbeiter schon gleich zu Beginn über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Arbeiten Sie jedoch in einem Bereich, in dem Sie beispielsweise schwer heben müssen oder in denen Nachtarbeit erforderlich ist, ist es sinnvoll, die Schwangerschaft frühzeitig zu thematisieren und bestimmte Arbeiten zu delegieren, um sich und Ihr Kind zu schützen.
Informieren Sie Ihre Kunden, wie lange Sie arbeiten
Gerade als Einzelunternehmerin sind Sie das Aushängeschild Ihres Geschäfts. Sie pflegen den Kontakt zu den Kunden und erledigen die Arbeiten vielleicht sogar ganz alleine. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Auftraggeber einige Wochen vor der Geburt darüber informieren, ab wann Sie nicht mehr arbeiten werden, wer Sie vertritt und wann Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Machen Sie sich Gedanken über die Kinderbetreuung
Wie lange können Sie sich nach der Geburt um Ihr Baby kümmern? Haben Sie Eltern oder Schwiegereltern, die die Betreuung des Kindes übernehmen können, wenn Sie wieder arbeiten gehen?
Wichtig zu wissen: Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes selbst übernehmen, haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Weiterlesen: Selbständig mit Kind – so organisieren Sie Ihren Arbeitsalltag
Weiterlesen: Selbständig mit Kind – so geht das
Weiterlesen: So machen Unternehmerinnen Ihr Business familienfreundlicher
Kommentare ( 0 )