Selbständige Mütter und Väter müssen besonders flexibel sein. Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kommt diesem Anspruch entgegen.
Eltern können zwischen zwei Varianten wählen:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto
- einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Kontovariante, wenn ein Elternteil Kindergeld bezieht
Sie können selbst entscheiden, wie lange Sie Kindergeld beziehen wollen: Zwischen 365 bis 851 Tagen, ab dem Tag der Geburt des Kindes ist alles möglich. Wie viel Geld pro Tag Sie bekommen, hängt von der gewählten Bezugsdauer ab:
- bei der kürzesten Bezugsdauer etwa sind es ? 33,88
- bei der längsten Bezugsdauer ? 14,53 (Stand 2021)
ACHTUNG: Wenn für weniger als 365 Tage Kindergeld beansprucht wird, steigt der Tagesbetrag nicht! Der Online-Rechner des Familienministeriums hilft bei der Berechnung.
Kontovariante, wenn beide Elternteile Kindergeld beziehen
In diesem Fall können Sie zwischen 456 und 1063 Tagen wählen. Es gibt also bis zu 20 Prozent mehr Kindergeld, wenn sich beide Elternteile die Kinderbetreuung teilen. Der zweite Elternteil muss dabei mindestens 91 Tage, längstens 212 Tage übernehmen.
ACHTUNG: Welche Konto-Variante Sie wählen, müssen Sie im Zuge der ersten Antragstellung festlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Variante ändern – aber nur einmal pro Kind und spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich gewählten Dauer.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Diese Variante ist für Eltern günstig, die nur eine kurze Berufspause (365 bzw. 426 Tage) einlegen wollen. Sie garantiert 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 66 Euro täglich (rund ? 2.000 monatlich).
- Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld haben Eltern, die 182 Tage vor der Geburt (vor dem Mutterschutz) pensions- und krankenversicherungspflichtig erwerbstätig waren.
- Die Höhe des Tagsatzes beträgt entweder 80 Prozent des (fiktiven) Wochengeldes oder wird – wenn dies günstiger ist – auf Basis des Einkommensteuerbescheides des Jahres vor der Geburt berechnet (Günstigkeitsrechnung).
Sonderregelung für Geburten im Jahr 2021: Aufgrund der Corona-Krise wird bei Geburten von 01. Jänner bis 31. Dezember 2021 der Steuerbescheid des Jahres 2019 statt 2020 herangezogen, wenn dies einen höheren Tagsatz ergibt.
Gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile
Eltern, die sich gemeinsam um ihr Kind kümmern wollen, können das Kinderbetreuungsgeld beim ersten Bezugswechsel von einem Elternteil zum anderen bis zu 31 Tage lang gleichzeitig beziehen.
Die Gesamtanspruchsdauer vermindert sich dann um die Tage, in denen gleichzeitig Kindergeld bezogen wurde.
Partnerschaftsbonus
? 500 pro Elternteil extra gibt es, wenn beide Eltern die Kinderbetreuung zu annähernd gleichen Teilen – mindestens 40:60 – übernehmen. Jeder Elternteil muss zumindest 124 Tage lang Kindergeld beziehen.
ACHTUNG: Der Bonus muss spätestens binnen 124 Tagen ab Ende des letzten Bezugsteiles beantragt werden. Es gibt ihn nur einmal pro Kind.
Familienzeitbonus für Väter
Erwerbstätige Väter können einen Familienzeitbonus (? 22,60 täglich) beziehen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit im Zeitraum von 3 Monaten ab der Geburt des Kindes durchgehend für 28 bis 31 Tage unterbrechen, um sich ausschließlich der Familie zu widmen. Dies gilt auch für Adoptiv- und Pflegeväter, sowie gleichgestellte Frauen.
Die Voraussetzungen:
- Anspruch haben Väter, die auch alle anderen Voraussetzungen für den Bezug des Kindergelds (gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz etc.) erfüllen.
- Die Arbeitspause muss belegbar sein (z.B. Ruhendmeldung des Gewerbes, Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit samt SV-Abmeldung, etc.).
- Keinen Anspruch auf den Familienbonus hat, wer daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausübt, eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, Krankengeld, Betriebshilfe oder eine ähnliche Leistung aus der Krankenversicherung bezieht.
- Der Bonus muss spätestens binnen 91 Tagen ab der Geburt des Kindes beantragt und die Anspruchsdauer verbindlich fixiert werden.
- Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können vom Vater nicht gleichzeitig bezogen werden. Auf einen späteren Kindergeldbezug des Vaters wird der Bonus angerechnet. Während der Familienzeit ist der Bezieher kranken- und pensionsversichert.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld des Familienministeriums oder erhalten Sie bei der Infoline Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014.
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