Niemand zahlt gerne Steuern – umso wichtiger ist es, dass Selbständige und angehende UnternehmerInnen wissen, welche Ausgaben von der Finanz anerkannt werden. Dieser Beitrag soll Ihnen eine erste Einschätzung ermöglichen. In welchem Ausmaß etwas als Betriebsausgabe absetzbar ist und welche Sonderfälle es gibt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter
Das sind Verbrauchsgegenstände (z.B. Drucker, Bürostuhl, Regal, …), die nicht mehr als 400 Euro kosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können sofort unter dem Titel „geringwertiges Wirtschaftsgut“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
- Wenn ein Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze 400 Euro netto (also ohne USt).
- Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen (also die Umsatzgrenze von 30.000 Euro jährlich nicht überschreiten), sind die 400 Euro der Bruttoverkaufspreis.
Anlagegüter
Zu den Anlagegütern zählen alle Vermögensgegenstände (Computer, Büromöbel, Maschinen, Immobilien …), die über einen längeren Zeitraum, d.h. über mehr als ein Jahr genutzt werden.
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig verteilt auf die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ – also über die Jahre der Nutzung – abgeschrieben.
- Wird ein Wirtschaftsgut weniger als sechs Monate genutzt, ist aber nur der halbe auf ein Jahr entfallende Betrag anzusetzen.
Ein Beispiel: Sie kaufen am 8. Oktober eine Maschine um 10.000 Euro, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Im ersten Jahr dürfen Sie nur 500 Euro abschreiben, da das Anschaffungsdatum in der zweiten Jahreshälfte liegt, für das zweite Jahr und die Folgejahre jeweils 1.000 Euro.
Sozialversicherung
Alle Zahlungen an die SVA (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) sind voll absetzbar.
Ausgaben für ein Arbeitszimmer
Darunter fallen alle Aufwendungen oder Ausgaben wie:
- anteilige Miete
- anteilige Gebäudeabschreibung
- Abschreibung für die Einrichtung des Zimmers (Stühle, Schreibtisch, Lampen, Schränke, Teppiche, Bilder, Bücherregale, Kommoden)
- anteilige Strom- und Gaskosten
- Instandhaltung des Zimmers und der Einrichtung
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie ein privates Arbeitszimmer absetzen können, lesen Sie im Beitrag Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
TIPP: Typische Arbeitsmittel wie Computer inkl. Computertische, Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattung, Telefonanlage sind auch dann abzugsfähig, wenn sie in einem Zimmer aufgestellt wurden, das nicht als Arbeitszimmer abzugsfähig ist!
Reisepesen
Wenn Sie beruflich unterwegs sind oder auch länger verreisen müssen, können Sie die Reisekosten steuerlich absetzen. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir im Beitrag Reisespesen: Was Selbständige von der Steuer absetzen können
Mehr zum Thema Kilometergeld erfahren Sie im Beitrag Wie und wann Selbständige Kilometergeld verrechnen können
Weiterbildung
Sämtliche Kosten, die aus betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen eines/r MitarbeiterIn oder auch für den/die UnternehmerInnen entstehen, sind steuerlich absetzbar, und zwar nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch andere damit verbundene Kosten:
- Arbeitsmittel- und Arbeitsunterlagen
- Fahrtkosten
- Kilometer-Geld
- Tagesgelder
- Fachliteratur
- Büro- und Schreibmaterial
- (anteilige) Telefon- und Internetkosten
Kinderbetreuung
Bis 2.300 Euro Betreuungskosten pro Kind und Jahr sind steuerlich abzugsfähig. Wie die Rechnung zu legen ist, damit die Ausgabe von der Finanz anerkannt wird, lesen Sie im Beitrag So lässt sich Kinderbetreuung von der Steuer absetzen
Gewinnfreibetrag
Für Gewinne bis 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (max. EUR 3.900) zu. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Fachliteratur
Grundsätzlich muss Literatur berufsbezogen sein und Berufschancen erhalten bzw. verbessern können. Hier ein paar Beispiele:
- Kodizes bei Juristen
- Betriebswirtschaftliche Fachliteratur bei Managern
- Medizinische Literatur bei Ärzten
TIPP: Wenn Sie etwa Zeitschriften als Service für Ihre Kunden auflegen, ist es zu empfehlen, in der Buchhaltung ein eigenes Konto „Kundenzeitungen“ zu führen. Ob es sich bei der Ausgabe dann um „Werbe- und Repräsentationsaufwand“ oder „sonstigen betriebliche Aufwendungen“ handelt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater ab.
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Außerdem absetzbar sind
- Mieten für Büro oder Geschäftslokal
- Wareneinkauf
- Kosten für Kommunikation
- Beratungskosten (etwa durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater)
- Zinsen für Fremdkapital
- Leasingaufwand für betrieblich genutzte Güter
- Personalkosten
- Kosten für zugekaufte Leistungen
- Beiträge für Pflichtmitgliedschaften (WKO)
- Ausgaben für Werbung
Mehr zum Thema Betriebsausgaben erfahren Sie auch auf der Seite des Finanzministeriums.
Fazit
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind – horten Sie jeden Beleg für jede Ausgabe im Zusammenhang mit Ihrem Business. Viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern, ergeben sich aus der individuellen Situation. Ob eine Ausgabe tatsächlich absetzbar ist, klären Sie daher am Besten mit Ihrer Steuerberatung im Rahmen des Jahresabschlusses.
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