So geht selbständig.

Was können Selbständige von der Steuer absetzen?

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus Einnahmen minus Ausgaben. Aber welche Ausgaben erkennt die Finanz an? Wir zählen die wichtigsten auf.

WICHTIGER HINWEIS: Dieser Beitrag bezieht sich auf Steuererklärungen ab 2020.

Niemand zahlt gerne Steuern – umso wichtiger ist es, dass Selbständige und angehende UnternehmerInnen wissen, welche Ausgaben von der Finanz anerkannt werden. Dieser Beitrag soll dir eine erste Einschätzung ermöglichen. In welchem Ausmaß etwas als Betriebsausgabe absetzbar ist und welche Sonderfälle es gibt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin.

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Geringwertige Wirtschaftsgüter 

Das sind Verbrauchsgegenstände (z.B. Drucker, Bürostuhl, Regal, ...), die nicht mehr als 800 Euro kosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können sofort unter dem Titel „geringwertiges Wirtschaftsgut“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

  • Wenn ein Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze 800 Euro netto (also ohne USt). 
  • Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (also die Umsatzgrenze von 35.000 Euro jährlich nicht überschreitest), sind die 800 Euro der Bruttoverkaufspreis.

Anlagegüter

Zu den Anlagegütern zählen alle Vermögensgegenstände (Computer, Büromöbel, Maschinen, Immobilien, ...), die über einen längeren Zeitraum, d.h. über mehr als ein Jahr genutzt werden. 

  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig verteilt auf die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ – also über die Jahre der Nutzung – abgeschrieben. 
  • Wird ein Wirtschaftsgut weniger als sechs Monate genutzt, ist aber nur der halbe auf ein Jahr entfallende Betrag anzusetzen.


EIN BEISPIEL: Du kaufst am 8. Oktober eine Maschine um 10.000 Euro, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Im ersten Jahr dürfen Sie nur 500 Euro abschreiben, da das Anschaffungsdatum in der zweiten Jahreshälfte liegt, für das zweite Jahr und die Folgejahre jeweils 1.000 Euro.

Sozialversicherung

Alle Zahlungen an die SVS (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) sind voll absetzbar.

Ausgaben für ein Arbeitszimmer 

Darunter fallen alle Aufwendungen oder Ausgaben wie:

  • anteilige Miete
  • anteilige Gebäudeabschreibung
  • Abschreibung für die Einrichtung des Zimmers (Stühle, Schreibtisch, Lampen, Schränke, Teppiche, Bilder, Bücherregale, Kommoden)
  • anteilige Strom- und Gaskosten
  • Instandhaltung des Zimmers und der Einrichtung

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit du ein privates Arbeitszimmer absetzen kannst, liest du im Beitrag Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? 

TIPP: Typische Arbeitsmittel wie Computer inkl. Computertische, Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattung, Telefonanlage sind auch dann abzugsfähig, wenn sie in einem Zimmer aufgestellt wurden, das nicht als Arbeitszimmer abzugsfähig ist!

Reisepesen

Wenn du beruflich unterwegs bist oder auch länger verreisen musst, kannst du die Reisekosten steuerlich absetzen. Was du dabei beachten musst, erklären wir im Beitrag Reisespesen: Was Selbständige von der Steuer absetzen können

Mehr zum Thema Kilometergeld erfährst du im Beitrag Wie und wann Selbständige Kilometergeld verrechnen können

Weiterbildung

Sämtliche Kosten, die aus betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen (auch Online-Weiterbildungen) eines/r MitarbeiterIn oder auch für den/die UnternehmerInnen entstehen, sind steuerlich absetzbar, und zwar nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch andere damit verbundene Kosten:

  • Arbeitsmittel- und Arbeitsunterlagen
  • Fahrtkosten
  • Kilometer-Geld
  • Tagesgelder
  • Fachliteratur
  • Büro- und Schreibmaterial
  • (anteilige) Telefon- und Internetkosten

Gewinnfreibetrag

Für Gewinne bis 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (max. EUR 3.900) zu. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird. Mehr dazu in diesem Beitrag

Fachliteratur 

Grundsätzlich muss Literatur berufsbezogen sein und Berufschancen erhalten bzw. verbessern können. Hier ein paar Beispiele:

  • Kodizes bei Juristen
  • Betriebswirtschaftliche Fachliteratur bei Managern
  • Medizinische Literatur bei Ärzten

Tipp: Sieh das Thema Fachliteratur durchaus etwas weiter gefasst: Wie präsentiere ich mich? Wie kommuniziere ich? Wie setze ich meine Stimme ein? Auch das sind Themen, die eine berufsbedingte Fachliteratur darstellen.

TIPP: Wenn du etwa Zeitschriften als Service für deine Kunden auflegst, ist es zu empfehlen, in der Buchhaltung ein eigenes Konto „Kundenzeitungen“ zu führen. Ob es sich bei der Ausgabe dann um „Werbe- und Repräsentationsaufwand“ oder „sonstigen betriebliche Aufwendungen“ handelt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater ab.

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Außerdem absetzbar sind

  • Mieten für Büro oder Geschäftslokal
  • Wareneinkauf
  • Kosten für Kommunikation
  • Beratungskosten (etwa durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater)
  • Zinsen für Fremdkapital
  • Leasingaufwand für betrieblich genutzte Güter
  • Personalkosten
  • Kosten für zugekaufte Leistungen
  • Beiträge für Pflichtmitgliedschaften (WKO)
  • Ausgaben für Werbung

Mehr zum Thema Betriebsausgaben erfährst du auch auf der Seite des Finanzministeriums

Fazit

Auch wenn du dir nicht sicher bist – horte jeden Beleg für jede Ausgabe im Zusammenhang mit deinem Business. Viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern, ergeben sich aus der individuellen Situation. Ob eine Ausgabe tatsächlich absetzbar ist, kläre daher am Besten mit deiner Steuerberatung im Rahmen des Jahresabschlusses.

Weiterlesen: Was ist eine UID-Nummer und wofür brauche ich sie

Weiterlesen: Ich mache mich selbständig, mit welchen Zahlungen muss ich rechnen

Weiterlesen: So stellst du Rechnungen richtig aus

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