So geht selbständig.

Selbständig machen: So wird die Einkommensteuer berechnet

Was du verdienst, musst du versteuern. Allerdings nicht ab dem ersten Euro. Mit diesen Basics müssen Selbständige vertraut sein.

Die Grundbegriffe

Folgende Begriffe müssen dir geläufig sein:

  • Jahresumsatz: alles, was du in einem Jahr einnimmst
  • Jahresgewinn oder Jahreseinkommen: der Jahresumsatz abzüglich deiner berufsbezogenen Ausgaben (z.B. für Arbeitsgeräte, Material, Miete ...). Die Steuer wird auf Basis des Jahresgewinns bzw. Jahreseinkommens berechnet.

Die Steuerstufen in Österreich

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Die Einkommensteuerbelastung steigt progressiv an. Je mehr du verdienst, desto höher wird auch der Steuersatz in der jeweiligen Stufe. In Österreich gibt es derzeit sieben Steuerstufen

ACHTUNG: Diese Werte gelten bis inklsive 2023.

0 – 11.693 Euro: 0%
11.694 – 19.134 Euro: 20 %
19.135 – 32.075 Euro: 30 %
32.076 – 62.080 Euro: 41 %
62.081 – 93.120 Euro: 48 %
93.121 – 1.000.000 Euro: 50 %
> 1.000.000 Euro: 55 % (befristet bis 2025, danach 50%)

ACHTUNG: Diese Tabelle wird oft missverstanden. Wenn du 12.000 Euro verdienst, bedeutet das NICHT, dass dann alles mit 20% besteuert wird!

So wird die Steuertabelle richtig angewendet

Die Berechnung funktioniert so: Bis zu einem Gewinn von 11.693 Euro zahlst du gar keine Einkommensteuer. Sobald du mehr verdienst, zahlst du für jeden weiteren Euro zwischen zwischen 11.694 und 19.134 Euro 20 Prozent Steuern, für jeden Euro zwischen 32.076 und 62.080 Euro 41 Prozent Steuern usw.

Zwei Beispiele: 

  • Du hast 17.000 Euro Jahreseinkommen erzielt. Die ersten 11.694 Euro sind steuerfrei, für die weiteren 5.306 Euro zahlst du 20% Steuer, d.s. rund 1061 Euro 
  • Du hast 28.000 Euro Gewinn (Jahreseinkommen) gemacht. 11.694 Euro sind steuerfrei,  7.440 Euro werden mit 20% besteuert (d.s. 1.488 Euro), 8.866 mit 30 % (d.s. rund 2660 Euro). Gesamt macht die Einkommensteuerlast daher 4.148 Euro aus. Du bist in der Progressionsstufe 30 %, kommst aber durchschnittlich auf eine Steuerbelastung von rund 17,5%.

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Mit diesen Formeln berechnest du die Einkommensteuer

Mit den folgenden Formeln kannst du selbst ausrechnen, wie hoch deine Einkommensteuer sein wird:

Wenn du zwischen 11.694 und 19.134 Euro verdienst: (dein Einkommen – 11.693) x 1.488 / 7.440
Wenn du zwischen 19.135 und 32.075 Euro verdienst: (dein Einkommen – 19.134) x 3.882,30 / 12.941 + 1.488
Wenn du zwischen 32.076 und 62.080 Euro verdienst: (dein Einkommen – 32.075) x 12.302,05 / 30.005 + 5.370,30
Wenn du zwischen 62.081 und 93.120 Euro verdienst: (dein Einkommen – 62.080) x 14.899,20/ 31.040 + 17.672,35
Wenn du zwischen 93.121 und 1.000.000 Euro verdienst: (dein Einkommen – 93.120) x 453.440 / 906.880 + 32.571,555
Wenn du mehr als 1.000.000 Euro verdienst: (dein Einkommen – 1.000.000) x 0,55 + 486.011,55

Zwei Beispiele für die Berechnung

  • Wenn du etwa ein Jahreseinkommen von 13.780 Euro hast, wird die Formel wie folgt angewendet:
    (13.780 – 11.693) x 1488 / 7440 = 417,4 Euro (das sind rund 3 %)
    417,4 Euro sind der Betrag, der in etwa ans Finanzamt zu zahlen sein wird. 
  • Bei einem Jahreseinkommen von 35.750 Euro ergibt die Formel folgenden Betrag:
    (35.750 – 32.076) x 12.302,05 / 30.005 + 5.370,30 = 6876,63 Euro (das sind rund 19,2 %)
    Hier wird das Finanzamt also ungefähr 6.876,63 Euro fordern. Hier kannst du deine Rechnung ganz einfach überprüfen.

TIPP: Lege diesen Betrag rechtzeitig auf die Seite – auf ein eigenes Konto, Sparbuch o.Ä. – um das Geld zur Verfügung zu haben, wenn die Zahlung fällig ist.

Auf der Webseite des Finanzministeriums kannst du deine Steuerbelastung ebenfalls ausrechnen.

Du profitierst vom Gewinnfreibetrag

Österreichische Arbeitnehmer profitieren von der sogenannten Sechstel-Regelung: Das 13te und das 14te Gehalt werden mit einem wesentlich geringeren Steuersatz, nämlich 6% („flat“) versteuert. Um Selbstständige hier nicht zu benachteiligen, wurde 2010 der sogenannte Gewinn- bzw. Investitionsfreibetrag für Selbstständige eingeführt.

Ab der Veranlagung 2022 beträgt der Grundfreibetrag 15% des Gewinnes. Somit ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag von 4.500 EUR. Er muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch berücksichtigt

TIPP: Auf Nummer sicher gehst du, wenn du deine Steuererklärung einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater anvertraust. Das kostet zwar etwas, hilft dir aber, Zeit und Nerven zu sparen und bewahrt dich vor teuren Fehlern.

Weiterlesen: Buchhaltung – so managen EPU ihre Einnahmen-Ausgabenrechnung optimal

Weiterlesen: So findest du die Steuerberatung, die zu dir passt

Kommentare ( 7 )

  • Vielen Dank für die gute Erklärung! Bleibt diese Berechnung denn gleich wenn man nebenberuflich selbständig ist? Immerhin führt der Arbeitgeber hier ja bereits die Einkommensteuer ab.
    Tanja Tazreiter,
    • Liebe Tanja Tazreiter, für die Berechnung der Steuern werden die Einkünfte zusammengerechnet. Bei der individuellen Berechnung hilft ein Steuerberater/einer Steuerberaterin.
      Redaktion Port41,
  • Hallo, ich möchte bei einer Tarot-Agentur als Beraterin arbeiten, und rechne mir aus, dass ich mit dem Einkommen von 0.5 Euro pro Minute täglich 150 Euro verdienen kann. Das würde bei mir einen Monatsbetrag von ca. 4000 Euro ausmachen. Wieviel hätte ich dann steuerlich insgesamt abzugeben, abgesehen von den 25%, die ich an die Versicherung zahlen müsste? Ich hätte gerne gewusst, wieviel Euro mir ca. von diesen 4000 Euro als Selbsttändige netto bleiben würde. Mit bestem Dank, Rosemarie Schafasand
    Rosemarie Schafasand,
    • Liebe Rosemarie Schafasand, wir dürfen leider keine individuelle Beratung durchführen. Ihre Steuerberaterin/Ihr Steuerberater kann hier weiterhelfen! Allgemeine Infos zu den Zahlungen, die auf Sie zukommen, finden Sie hier: https://www.port41.at/artikel/ich-mache-mich-selbstaendig-mit-welchen-zahlungen-muss-ich-rechnen
      Redaktion Port41,
  • Ich war von 1.1.2020 bis 30.11.2020 unselbständig erwerbstätig. Mit 1.12.2020 habe ich mich mit Gewerbeschein Humanenergetiker selbständig gemacht. Wie wird die Einkommensteuer des Dezember 2020 berechnet? Durch den Corona-Lockdown machen die Einnahmen im Dezember nur ca. 520 Euro aus. Fällt da überhaupt eine Steuer an? Die unselbständige Arbeit als Angestellter wurde ja vom Arbeitgeber bereits abgeführt.
    Martin Gramer,
    • Lieber Martin Gramer, ob weitere Steuern für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anfallen hängt vom Gesamtverdienst (Einkünfte aus selbständiger UND unselbständiger Tätigkeit zusammengerechnet) ab. Bei der genauen Berechnung hilf die*der Steuerberater*in. Das Gute: Als Selbständige*r kann man auch einiges von der Steuer absetzen und so die Steuerlast mindern. Mehr dazu steht hier: https://www.port41.at/artikel/was-koennen-selbstaendige-von-der-steuer-absetzen Viel Erfolg!
      Redaktion Port41,
  • Zählen die gehälter von meinen 2 Arbeitern dann auch als berufsbezogene Ausgaben bzw werden vom Jahresumsatz abgezogen ?
    Fat Serhat,

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