So geht selbständig.

Geschenke für Kunden und Mitarbeiter: Das musst du beachten

Präsente für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sind eine schöne Geste. Als Unternehmer musst du aber die Compliance Regeln und die steuerlichen Aspekte beachten.

Finde das richtige Geschenk

Pralinen und Blumen sind beliebte Aufmerksamkeiten in der Weihnachtszeit, zu Geburtstagen oder Jubiläen. Doch auch andere Ideen kommen gut an. Verschenke beispielsweise ein Buch, das in Verbindung mit deiner Branche steht oder einen Kalender mit entsprechenden Fotos. Auch regionale Geschenke sind persönlich und stehen in Verbindung mit deinem Unternehmen. Wähle etwa eine Spezialität aus, die typisch für deine Gegend ist.

ACHTUNG: Kundengeschenke sind steuerlich nicht absetzbar – sie gelten als „nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand“. Ausnahme: Es handelt sich um Werbegeschenke, siehe nächster Punkt .

Nütz Geschenke als Werbemittel

Aufmerksamkeiten, über die sich deine Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter freuen, können gleichzeitig auch als Werbemittel dienen. Verschenk beispielsweise ein Notizbuch, das mit deinem Logo versehen ist. Doch auch entsprechend gebrandete Kugelschreiber, Kalender, Visitenkarten-Etuis, USB-Sticks oder Powerbanks sind eine gute Wahl. Achte jedoch auf die Qualität. Der Beschenke soll nicht das Gefühl bekommen, ein Give-away in den Händen zu halten, das du auch auf Messen und anderen Veranstaltungen wahllos verteilst.

Bonus für dich: Werbegeschenke können steuerlich geltend gemacht werden.

Verzichte auf Geschenke und spende

Was schenkt man Menschen, die eigentlich schon alles haben? Warum verzichtest du nicht einmal auf Geschenke und spendest das dadurch eingesparte Geld? Besonders in der Weihnachtszeit, wenn du sehr viele Geschenke kaufen würdest, bietet sich dieses Vorgehen an. Überleg dir dazu, welche Organisation oder welches Projekt du mit deiner Unternehmensspende unterstützen willst. Vielleicht gibt es in deiner Nachbarschaft eine Institution, der du unter die Arme greifen möchtest.

Kommuniziere deinen Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern, dass das Geld in diesem Jahr für eine gute Sache gespendet wird. Erkläre, um welches Projekt es sich handelt, wer dadurch unterstützt wird und was mit dem gespendeten Geld geschieht. Kommuniziere transparent und rechtzeitig, etwa in deinem Newsletter, der einige Wochen vor Weihnachten verschickt wird, über deine Social Media-Kanäle oder in persönlichen Schreiben.

Ganz wichtig ist es auch, dass deine Entscheidung von deinen direkten Kollegen mitgetragen wird. 

%MEDIUM-RECTANGLES%

Schenke gemeinsame Zeit

Bevor du Geschenke für deine Beschäftigten einplanst, überlege, ob du vielleicht lieber zu einem gemeinsamen Ausflug einladen willst. Mit dem Geld, das du einsparst, wenn du auf Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke verzichtest, kannst du vielleicht schon einen gemeinsamen Restaurantbesuch, einen Ausflug ins Varieté oder sogar ein Wochenende in einer Berghütte finanzieren. So entfällt nicht nur die Suche nach dem passenden Geschenk, du steigerst auch den Teamgeist und lernst deine Beschäftigten besser kennen.

Halte die Compliance-Regeln ein

Geschenke sind eine schöne Geste. Doch damit nicht plötzlich der Vorwurf der Bestechung oder Korruption im Raum steht und dir und deinem Unternehmen Ärger droht, solltest du einige Regeln beachten.

Anfang 2013 wurde das Korruptionsstrafrecht in Österreich novelliert und verschärft. Verschenkst du an Kunden oder Geschäftspartner demnach „orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten“ mit einem geringen Wert, ist das erlaubt. Ein Blumenstrauß, Kugelschreiber oder andere übliche Kundengeschenke sind also in Ordnung. Anders sieht es mit sehr hochpreisigen Geschenken aus, die vermuten lassen, du erwartest vom Beschenkten eine Gefälligkeit als Dankeschön.

Setz Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben ab

Möchtest du deinen Beschäftigten zu besonderen Anlässen eine Freude machen, achte auch auf steuerliche Aspekte. Die Kosten, die dir durch Mitarbeitergeschenke entstehen, kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Geschenke bis maximal 186 Euro pro Jahr sind für Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gilt das nur für Sachgeschenke. Geldgeschenke sind immer lohn- und sozialversicherungspflichtig!

Weiterlesen: Über Mut, Optimierungswahn und Gelassenheit: Buchtipps für Selbständige

Weiterlesen: Fünf Tipps für eine nachhaltige Kundenbindung

Weiterlesen: So knüpfen Sie ein tragfähiges berufliches Netzwerk

Weiterlesen: Kleiner Knigge für Ihre Betriebsfeier

Kommentare ( 0 )

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)