Finde das richtige Geschenk
Pralinen und Blumen sind beliebte Aufmerksamkeiten in der Weihnachtszeit, zu Geburtstagen oder Jubiläen. Doch auch andere Ideen kommen gut an. Verschenke beispielsweise ein Buch, das in Verbindung mit deiner Branche steht oder einen Kalender mit entsprechenden Fotos. Auch regionale Geschenke sind persönlich und stehen in Verbindung mit deinem Unternehmen. Wähle etwa eine Spezialität aus, die typisch für deine Gegend ist.
ACHTUNG: Kundengeschenke sind steuerlich nicht absetzbar – sie gelten als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand. Ausnahme: Es handelt sich um Werbegeschenke, siehe nächster Punkt .
Nütz Geschenke als Werbemittel
Aufmerksamkeiten, über die sich deine Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter freuen, können gleichzeitig auch als Werbemittel dienen. Verschenk beispielsweise ein Notizbuch, das mit deinem Logo versehen ist. Doch auch entsprechend gebrandete Kugelschreiber, Kalender, Visitenkarten-Etuis, USB-Sticks oder Powerbanks sind eine gute Wahl. Achte jedoch auf die Qualität. Der Beschenke soll nicht das Gefühl bekommen, ein Give-away in den Händen zu halten, das du auch auf Messen und anderen Veranstaltungen wahllos verteilst.
Bonus für dich: Werbegeschenke können steuerlich geltend gemacht werden.
Verzichte auf Geschenke und spende
Was schenkt man Menschen, die eigentlich schon alles haben? Warum verzichtest du nicht einmal auf Geschenke und spendest das dadurch eingesparte Geld? Besonders in der Weihnachtszeit, wenn du sehr viele Geschenke kaufen würdest, bietet sich dieses Vorgehen an. Überleg dir dazu, welche Organisation oder welches Projekt du mit deiner Unternehmensspende unterstützen willst. Vielleicht gibt es in deiner Nachbarschaft eine Institution, der du unter die Arme greifen möchtest.
Kommuniziere deinen Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern, dass das Geld in diesem Jahr für eine gute Sache gespendet wird. Erkläre, um welches Projekt es sich handelt, wer dadurch unterstützt wird und was mit dem gespendeten Geld geschieht. Kommuniziere transparent und rechtzeitig, etwa in deinem Newsletter, der einige Wochen vor Weihnachten verschickt wird, über deine Social Media-Kanäle oder in persönlichen Schreiben.
Ganz wichtig ist es auch, dass deine Entscheidung von deinen direkten Kollegen mitgetragen wird.
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Schenke gemeinsame Zeit
Bevor du Geschenke für deine Beschäftigten einplanst, überlege, ob du vielleicht lieber zu einem gemeinsamen Ausflug einladen willst. Mit dem Geld, das du einsparst, wenn du auf Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke verzichtest, kannst du vielleicht schon einen gemeinsamen Restaurantbesuch, einen Ausflug ins Varieté oder sogar ein Wochenende in einer Berghütte finanzieren. So entfällt nicht nur die Suche nach dem passenden Geschenk, du steigerst auch den Teamgeist und lernst deine Beschäftigten besser kennen.
Halte die Compliance-Regeln ein
Geschenke sind eine schöne Geste. Doch damit nicht plötzlich der Vorwurf der Bestechung oder Korruption im Raum steht und dir und deinem Unternehmen Ärger droht, solltest du einige Regeln beachten.
Anfang 2013 wurde das Korruptionsstrafrecht in Österreich novelliert und verschärft. Verschenkst du an Kunden oder Geschäftspartner demnach orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten mit einem geringen Wert, ist das erlaubt. Ein Blumenstrauß, Kugelschreiber oder andere übliche Kundengeschenke sind also in Ordnung. Anders sieht es mit sehr hochpreisigen Geschenken aus, die vermuten lassen, du erwartest vom Beschenkten eine Gefälligkeit als Dankeschön.
Setz Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgaben ab
Möchtest du deinen Beschäftigten zu besonderen Anlässen eine Freude machen, achte auch auf steuerliche Aspekte. Die Kosten, die dir durch Mitarbeitergeschenke entstehen, kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Geschenke bis maximal 186 Euro pro Jahr sind für Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gilt das nur für Sachgeschenke. Geldgeschenke sind immer lohn- und sozialversicherungspflichtig!
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