Wann, wo und wie bekomme ich eine UID?
Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuer abführt bzw. Vorsteuer geltend macht, braucht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz UID. Das sind alle Unternehmer, die einen Jahresumsatz von mehr als 35.000 Euro haben oder – auch bei geringerem Umsatz – einen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt haben (und damit nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen).
Die UID Nummer erhält man entweder gemeinsam mit der Steuernummer oder über einen eigenen Antrag (Formular U15). Mit einer gültigen UID-Nummer ist ein Unternehmer mit Name, Adresse und Umsatzsteuer-Abgabenkonto in der UID Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung registriert.
Die Nummer setzt sich aus einer zweistelligen Länderkennzeichnung und darauffolgenden 2 bis 12 weiteren Stellen zusammen. Für Österreich z.B. ATU12345678, für Deutschland DE ..., für Italien IT ..., usw.
Die UID muss auf jede Rechnung
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Die UID Nummer muss unbedingt auf jeder Rechnung bzw. Honorarnote des liefernden oder leistenden Unternehmens aufscheinen. Ab einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro muss auch die UID-Nummer des Geschäftspartners (Lieferanten, Kunden) angeführt werden. Die Gültigkeit der Firmendaten des Geschäftspartners kann man überprüfen lassen.
ACHTUNG: Wer ungültige UID-Nummern verwendet, muss mit hohen Strafen rechnen!
Die UID-Nummer im EU-Binnenmarkt
Mit der UID-Nummer gibst du als Unternehmer bekannt, dass du im eigenen Land Steuern zahlst. Wenn du mit Geschäftspartnern innerhalb der EU (Binnenmarkt) in Beziehung trittst, so geschieht dies ohne Ausweis einer Umsatzsteuer – du stellst also keine Umsatzsteuer in Rechnung bzw. zahlen auch keine. Voraussetzung dafür ist, dass du deine UID-Nummer dem Lieferanten/Kunden bekannt gibst, sodass auch dieser an dich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen kann.
Die Befreiung von der Umsatzsteuer gilt natürlich nur für Waren und Dienstleistungen, die für das Unternehmen erworben werden, und nicht für den Unternehmer als Privatperson. Kaufst du z.B. bei einer Auslandsreise privat Waren ein, so zahlst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes.
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Leistungen und Waren aus der EU
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Wie gesagt: Durch die Nennung der UID-Nummer gegenüber ausländischen Lieferanten bzw. Dienstleistern werden diese in die Lage versetzt, steuerfrei zu liefern bzw. zu leisten.
Der Empfänger hat eine sogenannte Erwerbsbesteuerung durchzuführen, diese Erwerbsteuer ist allerdings im Regelfall in gleicher Höhe als Erwerbsvorsteuer abzuziehen. Letztlich spielt sich die Erwerbsbesteuerung also als Plus- und Minusposten in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab.
Eine ähnliche Systematik gibt es beim Bezug von Dienstleistungen.
Ein Beispiel:
1. Du kaufst ein Computerteil (Warenleistung) in Deutschland, Preis 50 Euro netto
2. Du beziehst eine Software (Dienstleistung) aus Irland, Preis 100 Euro netto
Und so sieht das dann in der UVA aus:
Warenleistung:
- Die Bemessungsgrundlage, also bei unserem Beispiel der Bruttobetrag in Höhe von 50 Euro kommt in die Kennzahl 070 und 072;
- die dazugehörige Erwerbsteuer, 20% von 50 Euro, also 10 Euro kommt in die rechte Spalte der Kennzahl 072.
- Die Erwerbsvorsteuer in Höhe von 10 Euro kommt in die Kennzahl 065.
Du hast daher einen Plus- und einen Minusposten von jeweils 10 Euro. Es ist also nichts zu zahlen.
Dienstleistung:
- Bezug von Dienstleistungen ist die Steuer selbst (20% von in unserem Beispiel 100 = 20) und nicht die Bemessungsgrundlage (100) in die Kennzahl 057 als Plusposten und 066 als Minusposten einzutragen.
Auch hier hier ist nichts zu bezahlen, allerdings ist die Meldung verpflichtend!
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