Wer seine Website nicht selbst aufsetzen bzw. programmieren kann, beauftragt in der Regel eine Agentur, einen IT-Dienstleister oder einen Webdesigner damit. Doch bevor Sie den Auftrag fixieren, sollten Sie einige wesentliche rechtlichen Aspekte klären – und am besten schriftlich fixieren.
1. Was genau umfasst der Auftrag?
Klären Sie Ihre eigene Erwartungshaltung. Was muss Ihre Website können? Nehmen Sie nichts als selbstverständlich an und formulieren Sie Ihre Erwartungen so genau wie möglich. Erwarten Sie einen suchmaschinenoptimierten Online-Auftritt? Soll die Seite auch für den mobilen Gebrauch optimiert sein? Wer ist für die Registrierung der Internet-Domain verantwortlich? Wo soll die Seite gehostet werden? Wie hoch sind die laufenden Kosten? All dies sollte vorab konkret angesprochen und schriftlich festgehalten werden.
2. CIA: Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?
C wie Confidentiality, I wie Integrity, A wie Availability sind die Eckpfeiler der IT-Sicherheit.
- Confidentiality (Vertraulichkeit) bedeutet: Firmeninterne Informationen sollten auch firmenintern bleiben. Eine Verschwiegenheitsklausel im Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, Ihre Informationen vertraulich zu behandeln.
- Integrity (Intaktheit) bedeutet: Wie wird sichergestellt, dass Daten nicht von Externen manipuliert werden können? Welche Sicherheitsmaßnehmen werden von wem gesetzt? Halten Sie auch dies vertraglich schriftlich fest.
- Availability (Verfügbarkeit) bedeutet: Wie wird sichergestellt, dass die Website und die darüber angebotenen Services immer verfügbar sind? Wer haftet für Ausfälle? Überlegen Sie, welche Schäden auftreten könnten, wenn das System einmal nicht funktionieren sollte. Wer kommt für den Schaden auf?
Klären Sie auch: Wer hat die Rechte zur Bearbeitung der Website? Wann und in welcher Form werden Back-ups erstellt? Wer ist zuständig für Sicherheits-Updates?
3. Sind alle Copyright-Fragen geklärt?
Zwei Begriffe müssen Sie kennen:
- Urheberrecht (Copyright): Wer hat das Werk erschaffen?
- Nutzungsrecht: Wer darf das Werk wo, wofür und wie lange nutzen?
Warum ist das für Sie wichtig?
- Wenn der Programmierer der Website Fotos, Videos oder das Design zur Verfügung stellt, muss sichergestellt sein, dass die Veröffentlichung auf Ihrer Website keine Rechte Dritter verletzt. Wurde etwas unrechtmäßig veröffentlicht, muss Sie der Webdesigner schad- und klaglos halten.
- Klären Sie bei Fotos, Videos, Logos und Designs ab, ob die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Dabei kommt es auf Details an! Achten Sie darauf, ob die Nutzung national oder international erlaubt ist, ob es eine zeitliche Begrenzung gibt und ob die Nutzung für die von Ihnen gewünschten Zwecke erlaubt ist.
4. Was passiert bei Vertragsauflösung?
Besonderes Konfliktpotential entsteht, wenn sich die Wege trennen. Es ist menschlich, dass die Motivation des IT-Dienstleisters gegen Ende einer Vertragsbeziehung enden wollend ist. Daher ist es wichtig, entsprechende Mitwirkungspflichten bei Vertragsauflösung zu vereinbaren. Regeln Sie insbesondere die Mitwirkung in Bezug auf die Datenkonvertierung, die Übertragung der Administrationsrechte und gegebenenfalls die Übergabe des Quellcodes.
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Fazit
Handeln Sie nach dem Grundsatz Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sprechen Sie die oben angeführten Fragen schon vor Projektbeginn offen an und halten Sie sie vertraglich fest. Sie tun damit auch Ihrer Agentur oder Ihrem IT-Dienstleister einen großen Gefallen: Etwa 80 Prozent aller IT-Projekte bleiben nämlich nicht im Zeit- und Budgetrahmen – und zwar wegen nicht klar kommunizierter Erwartungen.
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