So geht selbständig.

Schutzmaßnahmen im Büro: Schon ab einem Mitarbeiter Pflicht

Endlich den ersten Mitarbeiter, die erste Mitarbeiterin angestellt? Gratulation! Und Obacht! Jetzt müssen Sie bestimmte Schutzbestimmungen erfüllen

Sobald Sie Arbeitgeber sind, muss Ihr Unternehmensstandort gewisse Anforderungen erfüllen. Und auch bestimmte Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter sind gesetzlich vorgeschrieben.

Zwei große Themenblöcke müssen Sie beachten:

  • den Arbeitnehmer(innen)schutz
  • den baulichen, technischen sowie organisatorischen Brandschutz

Sie können die unten angeführten Aufgaben an Mitarbeiter übertragen – oder sie auch extern zukaufen.

Ersthelfer

Eine schreckliche Vorstellung: Ein Kunde, Mitarbeiter oder Lieferant verletzt sich oder hat gar einen Herzinfarkt – aber niemand kann helfen. Um das zu vermeiden, muss es bereits ab einem Mitarbeiter einen Ersthelfer am Betriebsstandort geben.

Der Ersthelfer ist dafür zuständig, dass sich ein Ö-Norm-gerechter Erste-Hilfe-Kasten im Unternehmen befindet. Er muss darauf achten, dass der Kasten immer in gutem Zustand und vollständig ist und abgelaufenes Material ausgetauscht wird.

Außerdem muss der Ersthelfer einen 16-stündigen Erste-Hilfe Kurs besucht haben. Dieser Kurs muss alle vier Jahre aufgefrischt werden, etwa beim Roten Kreuz. So kann die Zeit, bis ein Arzt oder die Rettung kommt, kompetent überbrückt werden.

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Sicherheits-Vertrauensperson 

Haben Sie mehr als zehn Mitarbeiter, brauchen Sie auch eine Sicherheitsvertrauensperson. An diese müssen sich Ihre Arbeitnehmer/innen wenden können, wenn es um Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Diese Person muss über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Den 24-stündigen Kurs kann man etwa bei der AUVA, der TÜV Austria Akademie oder beim WIFI absolvieren 

Sicherheitsfachkraft

Eine Sicherheitsfachkraft müssen Sie bereits bestellen, sobald Sie den ersten Mitarbeiter haben. Wenn Sie weniger als 50 Mitarbeiter haben, können Sie die Dienste einer (kostenlosen) Sicherheitsfachkraft der AUVA in Anspruch nehmen, oder auch einen privaten Anbieter bestellen.

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Arbeitsmediziner/in

Ein/e externe/r Arbeitsmediziner/in ist ebenfalls ab dem ersten Mitarbeiter vorgeschrieben. Auch hier können Sie, solange Ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter hat, die Dienste eines (kostenlosen) Arbeitsmediziners der AUVA in Anspruch nehmen, oder einen privaten Anbieter bestellen.

Brandschutz

Der bauliche und technische Brandschutz (Fluchtwege, Treppen, etc.) wird in den meisten Fällen vom Vermieter des Gebäudes sichergestellt. Beim organisatorischen Brandschutz ist der/die Unternehmer/in gefordert. Dazu gehören

  • der Aushang „Verhalten im Brandfall“,
  • die Unterweisung der Mitarbeiter in der Handhabung eines Feuerlöschers,
  • die Aufklärung, wo der Sammelplatz des Unternehmens ist,
  • und einiges mehr;

Brandschutzwart und/oder Brandschutzbeauftragter

Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens brauchen Sie eine/n Brandschutzwart oder Brandschutzbeauftragte/n. Wird in Ihrem Unternehmen mit gefährlichen Arbeitsstoffen hantiert, ist meist eine Brandschutzeinrichtung vorgeschrieben. Und wenn Sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen sind beide notwenig. Bei kleinen Unternehmen mit Bürotätigkeit genügt in der Regel ein Brandschutzwart.

  • Der Brandschutzwart muss sich mit Erster Löschhilfe auskennen und eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von acht Stunden (z.B. beim WIFI, bfbu oder IFBS) besucht haben. Seine Aufgabe ist es, die Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brandfall zu unterweisen, die Bedienung von Feuerlöschern zu erklären und die Einhaltung der Brandschutzordnung zu überprüfen.
  • Der Brandschutzbeauftragte muss eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von 16 Stunden absolvieren (z.B. beim WIFI, bfbu, IFBS). Seine wichtigste Aufgabe ist es, Brände zu verhindern bzw. Brandschäden auf ein Minimum zu reduzieren. 

Haftung des Unternehmers

Als Unternehmer/in müssen Sie dafür sorgen, dass die ernannten Personen regelmäßig die vorgeschriebenen Fortbildungen absolvieren und so für einen sicheren Betriebsablauf sorgen können. Andernfalls kann Ihnen im Schadensfall ein so genanntes Organisationsverschulden angelastet werden. Das bedeutet: Wenn Personen zu Schaden kommen, weil Sie rechtliche Anforderungen nicht erfüllt haben, haften Sie dafür.

Weiterlesen: Brandschutz: Bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben

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