Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Gleichgültig, wie viele Stunden du in Rechnung stellst:
- für ein konzessioniertes Gewerbe musst du die dafür erforderlichen Prüfungen (Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, etc.) erfolgreich absolviert haben.
- für die Unzahl von freien Gewerben nicht. Dennoch brauchst du auch dafür einen Gewerbeschein. Es gibt die sogenannte Liste der freien Gewerbe, diese Aufstellung ist aber beispielhaft und nicht vollständig. Denn neue freie Gewerbe können jederzeit dazukommen.
Wenn du einen Gewerbeschein löst, bist du damit automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und musst pro Schein eine sogenannte Grundumlage zahlen. Diese beträgt zwischen 80 und 150 Euro im Jahr. Achtung: Jeder Schein ist kostenpflichtig, auch wenn du nur ein einziges Unternehmen führst!
Wann brauche ich keinen Gewerbeschein?
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Es gibt aber auch viele Tätigkeiten, für die du keinen Gewerbeschein brauchst (z.B. Vortragende, Journalist/inn/en, Psychotherapeut/inne/en, etc.). Das sind die Neuen Selbstständigen im Sozialversicherungsrecht. Hier gibt es kein mit der obigen Liste vergleichbares Verzeichnis.
Gewerbeschein ja oder nein – wenn du nicht sicher bist, erkundige dich einfach bei der Wirtschaftskammer.
Muss ich Steuern und Sozialversicherung zahlen?
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- Wenn du Honorarnoten stellst, musst du – sobald du mehr als 11.693 Euro Gewinn machst – eine Steuernummer beantragen und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Besitzt du einen Gewerbeschein, musst du dich bei der SVS versichern. Zunächst zahlst du nur den Mindestbeitrag, er liegt bei 2.200 Euro. (Wert 2023) im im Jahr.
TIPP: Unter Umständen kann man sich aus dieser Pflichtversicherung herausoptieren. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man sicher ist, in einem Jahr nicht mehr als 6.010,92 Euro Gewinn zu machen. - Hast du keinen Gewerbeschein und mehr als 6.010,92 Euro im Jahr im verdient, muss du das der Sozial-Versicherung melden.
ACHTUNG: Für diese Meldung hat man 8 Wochen Zeit. Wer keine Meldung macht, dem verrechnet die SVS zu den Nachzahlungen einen Strafzuschlag von 9,3 Prozent!
ACHTUNG: Wenn du auch angestellt bist, werden deine Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit für die Berechnung der oben genannten Grenzen zusammengerechnet!
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