Die Versicherung bei der SVS umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Vorweg: Für die Versicherungspflicht ist es irrelevant, ob Sie Künstler oder Freiberufler sind oder ein (freies) Gewerbe ausüben.
Von zwei Faktoren hängt es ab, ob Sie sich pflichtversichern müssen:
- Ob Sie einen Gewerbeschein haben
- Wie viel Sie verdienen.
Wenn Sie keinen Gewerbeschein haben
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Keinen Gewerbeschein haben Sie, wenn Sie neue/r Selbständige/r sind – dazu gehören z.B. Vortragende, Künstler, Sachverständige, Journalisten, Schriftsteller, bestimmte Gesundheitsberufe, bestimmte Werkvertragsnehmer u.s.w. Ob Sie sich versichern müssen, hängt davon ab, ob Ihr Jahresgewinn eine bestimmte Grenze (2021: Geringfügigkeitsgrenze 475,86 x 12 = 5.710,32) überschreitet.
- Solange Sie unter 5.710,32 Euro Gewinn machen (Wert 2021), zahlen Sie keine Versicherungsbeiträge.
- Wenn Sie laut Einkommensteuerbescheid des vorangegangenen Jahres über 5.572,922 Euro Gewinn gemacht haben, müssen Sie das der SVS melden und sich pflichtversichern.
ACHTUNG: Wenn Sie diese Meldung nicht rechtzeitig (bis spätestens 2 Monate nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids) erledigen, verrechnet die SVS zusätzlich zu den Nachzahlungen noch einen Strafzuschlag von 9,3 Prozent!
Wie viel Sie zahlen müssen
Die Beiträge beginnen bei rund 138 Euro pro Monat. Über den Daumen gerechnet: 28 Prozent des Gewinns müssen Sie für Ihre Sozialversicherung einzahlen.
TIPP: Sie können sich auch, wenn Sie in einem Jahr weniger Gewinn machen, in die SVS hineinoptieren, wenn Sie versichert sein möchten. Sie können zwischen Vollversicherung (Krankenversicherung und Pensionsversicherung) oder Teilversicherung (nur Krankenversicherung) wählen.
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Wenn Sie einen Gewerbeschein haben
Haben Sie einen Gewerbeschein, sind Sie automatisch von Beginn Ihrer Tätigkeit an bei der SVS pflichtversichert.
Wie viel Sie zahlen müssen:
Sie zahlen zumindest:
- bis zu einem Gewinn 5.710,32 Euro den Mindestbeitrag von 32,36 Euro/Monat für die Krankenversicherung.
- bis zu einem Gewinn 6.475,00 Euro den Mindestbeitrag von 106,26 Euro/Monat für die Pensionsversicherung.
Übersteigt Ihr Gewinn diese beiden Grenzen, steigen die Beiträge kontinuierlich an. Auch hier gilt: Rund 27 Prozent des Gewinns müssen Sie für Ihre Sozialversicherung einzahlen
Wann Sie nicht zahlen müssen
Unter bestimmten Umständen können Sie sich aber aus der Versicherungspflicht hinausoptieren, und zwar wenn Sie
- unter 5.710,32 Euro (Wert 2021) Gewinn im Jahr machen,
- innerhalb der letzten 60 Monate nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate bei der SVS hatten,
- Kinderbetreuungsgeld beziehen,
- Pensionist/in sind oder knapp vor der Pension stehen.
Der Antrag auf Ausnahme kann online über das Portal der SVS gestellt werden.
Sollte man durch das Hinausoptieren nicht mehr krankenversichert sein, bietet die SVS eine reine Krankenversicherung an. Man optiert daher faktisch nur aus der Pensionsversicherung heraus, die den größten Teil der an die SVS bezahlten Beträge ausmacht.
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