Die Versicherung bei der SVS umfasst Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Vorweg: Für die Versicherungspflicht ist es irrelevant, ob du Künstler oder Freiberufler bist oder ein (freies) Gewerbe ausübst.
Von zwei Faktoren hängt es ab, ob du dich pflichtversichern musst:
- Ob du einen Gewerbeschein hast
- Wie viel du verdienst.
Wenn du keinen Gewerbeschein hast
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Keinen Gewerbeschein hast du, wenn du neue/r Selbständige/r bist – dazu gehören z.B. Vortragende, Künstler, Sachverständige, Journalisten, Schriftsteller, bestimmte Gesundheitsberufe, bestimmte Werkvertragsnehmer u.s.w. Ob du dich versichern musst, hängt davon ab, ob dein Jahresgewinn eine bestimmte Grenze (2023: Geringfügigkeitsgrenze 500,91 x 12 = 6010,92) überschreitet.
- Solange du unter 6010,92 Euro Gewinn machst (Wert 2023), zahlst du keine Versicherungsbeiträge.
- Wenn du laut Einkommensteuerbescheid des vorangegangenen Jahres über 6010,92 Euro Gewinn gemacht hast, musst du das der SVS melden und dich pflichtversichern.
ACHTUNG: Wenn du diese Meldung nicht rechtzeitig (bis spätestens 2 Monate nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids) erledigst, verrechnet die SVS zusätzlich zu den Nachzahlungen noch einen Strafzuschlag von 9,3 Prozent!
Wie viel du zahlen musst
Die Beiträge beginnen bei rund 145,36 Euro pro Monat. Über den Daumen gerechnet: 28 Prozent des Gewinns musst du für deine Sozialversicherung einzahlen.
TIPP: Du kannst dich auch, wenn du in einem Jahr weniger Gewinn machst, in die SVS hineinoptieren, wenn du versichert sein möchtest. Du kannst zwischen Vollversicherung (Krankenversicherung und Pensionsversicherung) oder Teilversicherung (nur Krankenversicherung) wählen.
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Wenn du einen Gewerbeschein hast
Hast du einen Gewerbeschein, bist du automatisch von Beginn deiner Tätigkeit an bei der SVS pflichtversichert.
Wie viel du zahlen musst:
Du zahlst zumindest:
- bis zu einem Gewinn von 6010,92 Euro die Mindestbeiträge von 34,06 Euro/Monat für die Krankenversicherung und 92,67 Euro/Monat für die Pensionsversicherung.
Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, steigen die Beiträge kontinuierlich an. Auch hier gilt: Rund 27 Prozent des Gewinns musst du für deine Sozialversicherung einzahlen
Wann du nicht zahlen musst
Unter bestimmten Umständen kannst du dich aber aus der Versicherungspflicht hinausoptieren, und zwar wenn du
- unter 6010,92 Euro (Wert 2023) Gewinn im Jahr machst,
- innerhalb der letzten 60 Monate nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate bei der SVS hattest,
- Kinderbetreuungsgeld beziehst,
- Pensionist/in bist oder knapp vor der Pension stehst.
Der Antrag auf Ausnahme kann online über das Portal der SVS gestellt werden.
Sollte man durch das Hinausoptieren nicht mehr krankenversichert sein, bietet die SVS eine reine Krankenversicherung an. Man optiert daher faktisch nur aus der Pensionsversicherung heraus, die den größten Teil der an die SVS bezahlten Beträge ausmacht.
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