Grundsätzlich gilt: Wer seine selbständige Tätigkeit aufgibt, kann und sollte sich beim AMS melden.
ACHTUNG: Das bedeutet allerdings nicht, dass es automatisch Arbeitslosenunterstützung gibt. Es bedeutet lediglich, dass der oder die Betroffene für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du in der Regel,
- wenn du vor deiner selbständigen Tätigkeit unselbständig erwerbstätig (also angestellt) warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geleistet hast, oder
- wenn du als Selbständiger eine Arbeitslosenversicherung bei der SVS abgeschlossen hast.
ACHTUNG: Arbeitslosengeld wird nicht automatisch bewilligt! Jeder Antrag muss einzeln vom AMS geprüft werden!
Verjährt der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das hängt davon ab, wann du dich sich selbständig gemacht hast und wie lange du davor angestellt gearbeitet hast:
- Selbständige, die vor dem 1.1.2009 unselbständig und selbständig erwerbstätig waren, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, und zwar unbefristet.
Das bedeutet: Wenn du irgendwann vor 2009 unselbständig erwerbstätig warst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn du vor 2009 AUCH selbständig tätig warst. - Personen, die nach dem 1.1.2009 mit einer selbständigen Tätigkeit begonnen haben und davor unselbständig tätig waren, haben ebenfalls Anspruch. Allerdings nur, wenn sie vor der Selbständigkeit für mindestens fünf Jahre unselbständig beschäftigt waren.
Ist das nicht der Fall, gibt es nur für den Zeitraum von fünf Jahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie meldet man sich arbeitslos?
- Lege den Gewerbeschein zurück bzw. melde dein Gewerbe ruhend.
- Neue Selbständige müssen das Ende ihrer selbständigen Tätigkeit bei der SVS melden. Die Pflichtversicherung endet mit dem letzten des Monats, in dem die Meldung bei der SVS eingegangen ist.
- Kontaktiere das AMS – über eAMS, E-Mail oder telefonisch – und melde dich arbeitslos. Die richtige E-Mail-Adresse bzw Telefonnummer findest du auf dem Portal des AMS.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld wird nicht unbegrenzt ausbezahlt. Und Voraussetzung ist immer, dass du vor deiner Selbständigkeit unselbständig tätig warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach ASVG einbezahlt hast.
- Grundsätzlich besteht ein Anspruch für die Dauer von 20 Wochen.
- Wer mindestens drei Jahre unselbständig tätig war und in die Arbeitslosenversicherung des ASVG eingezahlt hat, hat für die Dauer von 30 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Wenn du das 40. Lebensjahr vollendet hast und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast, erhöht sich der Anspruch auf 39 Wochen.
- Wenn du das 50. Lebensjahr vollendet hast und innerhalb der letzten 15 Jahre 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast, erhöht sich der Anspruch auf 52 Wochen.
Wenn das Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist
Wer das Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat, kann Notstandshilfe in Anspruch nehmen. Hier gilt, wie für das Arbeitslosengeld, der Stichtag 1.1.2009.
- Notstandhilfe kann für die Dauer von 52 Wochen bezogen werden.
- Sie muss jedes Jahr neu beantragt werden.
- Grundsätzlich ist die Bezugsdauer unbefristet.
ACHTUNG: Notstandshilfe muss spätestens fünf Jahre, nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld geendet hat, beantragt werden.
Letzter Ausweg: Mindestsicherung
Wenn die oben genannten Optionen für dich nicht in Frage kommen, hast du dennoch Anspruch auf Mindestsicherung. Die Regelungen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Als Wiener erkundigst du dich beim zuständigen Magistrat (MA40), in den Bundesländern ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig.
WICHTIG! Vorsicht bei den Gesamtsummen aus Arbeitslosengeld und selbständiger Tätigkeit!
Wenn du vor oder nach der Arbeitslosmeldung oder während der Arbeitslosigkeit aus einer selbständigen Tätigkeit über die Geringfügigkeitsgrenze verdienst, kann das bedeuten, dass du Arbeitslosengeld zurückzahlen musst. Sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater!
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