Was darf man dazuverdienen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, dürfen Sie daneben etwas dazuverdienen, solange Sie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (sie wird jedes Jahr neu festgelegt) nicht überschreiten.
- Wer daneben noch eine (geringfügige) Anstellung hat, darf maximal 475,86 Euro pro Monat (Stand 2021) verdienen.
- Wenn Sie Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit haben, müssen ihr durchschnittlicher monatlicher Umsatzunter 4.287,03 und ihr durchschnittlicher Brutto-Gewinn (vor Abzug der Einkommensteuer-Steuer) unter 475,86Euro pro Monat liegen (Stand 2021).
- Dieselben Grenzen gelten auch, wenn Sie nebenbei auf Honorarbasis oder mit Werkvertrag arbeiten.
- Wenn Sie Einkünfte haben, die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, also bei der SVS) zur Folge haben, haben Sie keinen Anspruch auf ALG!
ACHTUNG: Sobald Sie diese Geringfügigkeitsgrenzen überschreiten, verlieren Sie das Arbeitslosengeld – und müssen bereits erhaltenes Arbeitslosengeld zurückzahlen!
Alle Einkommen aus selbständiger Tätigkeit müssen dem AMS und der SVS gemeldet werden.
Wie berechnet das AMS Ihr Monatseinkommen?
%CONTENT-AD%
- Wenn Sie eine geringfügige Anstellung haben, ist alles ganz einfach: Sie legen den Lohnzettel vor, und das war?s.
- Wenn Sie nebenbei eine selbständige Tätigkeit ausüben, wird?s komplizierter. Das AMS unterscheidet nämlich sehr genau, ob Ihre selbständige Tätigkeit vorübergehend oder durchgehend ist. Diese Unterscheidung bestimmt, wie ihr durchschnittliches Einkommen pro Monat ermittelt wird.
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit
Wenn Sie beim AMS gemeldet sind und sich selbständig machen wollen, müssen Sie besonders gut kalkulieren – wenn Sie nicht das ALG des laufenden Jahres zurückzahlen wollen.
Denn: Das Einkommen aus der Selbständigkeit wirkt rückwirkend auf alle Monate des laufenden Jahres. Und: Etwaige Einkünfte aus selbständiger Arbeit neben dem ALG werden da dazu gerechnet.
- Wenn Sie also etwa von Jänner bis August ALG bezogen haben und sich dann selbständig machen, werden Ihre Einkünfte aus der Selbständigkeit durch die Anzahl jener Monate dividiert, in denen sie selbständig erwerbstätig waren, um ein durchschnittliches Monatseinkommen zu errechnen.
- In die Berechnung fließen auch eventuelle Nebenverdienste aus der selbständigen Erwerbstätigkeit zwischen Jänner und August, die keine Auswirkung aufs ALG hatten (weil diese nur gering waren), ein!
- Anders als bei der Steuererklärung werden SVS-Beiträge und bestimmte steuertechnische Absetzbeträge in der Berechnung nicht als Ausgabe berücksichtigt.
- Wenn das durchschnittliche Monatseinkommen aus der Selbständigkeit dann über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, müssen Sie das erhaltene ALG für die Monate, ab der die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, zurückzahlen!
%MEDIUM-RECTANGLES%
Ein Beispiel
Zwischen Jänner und April beziehen Sie Arbeitslosengeld. Im Mai beginnen Sie als Neue/r Selbständige/r geringfügig für ein Unternehmen zu arbeiten. Sie verdienen damit rund 400 Euro im Monat – also unter der Geringfügigkeitsgrenze. Also beziehen Sie weiterhin Arbeitslosengeld.
Ab Oktober bekommen Sie zusätzliche Aufgaben von Ihrem Auftraggeber und verdienen ab da 1200 Euro pro Monat. Sie müssen sich also bei der SVS versichern und beim AMS abmelden.
Sobald Ihr Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr da ist, rechnet das AMS ab:
- Sie haben in 5 Monaten durchschnittlich 400 Euro verdient = 2000 Euro
- In drei Monaten haben sie je 1200 Euro verdient = 3600 Euro
- Nun werden die Monate, in denen Sie selbständig erwerbstätig waren, zusammengerechnet:
- In 8 Monaten haben Sie 5600 Euro verdient, macht pro Monat durchschnittlich 700 Euro.
Ihr durchschnittlicher Monatsverdienst lag also über der Geringfügigkeitsgrenze – das AMS fordert das ALG ab Mai zurück!
Resümeé
Wenn Sie ALG beziehen und sich selbständig machen wollen, ziehen Sie unbedingt eine/n Steuerberater/in zu Rate!
Weiterlesen: Nebenbei Selbständig? So berechnet das AMS die Zuverdienstgrenze.
Weiterlesen: Welche Vorteile Sie als Jungunternehmer bei der SVS herausholen können
Weiterlesen: Vom AMS in die Selbständigkeit: So unterstützt Sie das Gründerprogramm
Weiterlesen: Ich mache mich selbständig – mit welchen Zahlungen muss ich rechnen?
Weiterlesen: Selbständig: Wie kalkuliere ich meinen Stundensatz?
Kommentare ( 16 )