So geht selbständig.

Vom AMS in die Selbständigkeit: So unterstützt dich das Gründer­programm

Du bist beim AMS gemeldet und hast eine Idee für ein eigenes Unternehmen? Das AMS unterstützt dich bei der Gründung und hilft, Fehlstarts zu vermeiden.

Sich selbständig zu machen kann eine attraktive Alternative sein, neu durchzustarten und die eigene Idee zu realisieren. Wer beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, wird dabei unterstützt: Das Unternehmensgründungs­programm, kurz UGP, ist für viele das Sprungbrett in die Selbständigkeit.

Wer kann am UGP teilnehmen?

Wer in das UGP aufgenommen werden will, sollte sich bereits Gedanken darüber gemacht haben, womit er oder sie sich selbständig machen will. Du brauchst also eine konkrete Idee und ein Ziel. Außerdem wird die berufliche Eignung vorausgesetzt. Ein Webdesigner wird vermutlich mit der Gründung einer Tischlerei scheitern – es sei denn, er hat eine Umschulung hinter sich.

Gut zu wissen: Auch wenn du noch beschäftigt bist, aber bereits weißt, dass du gekündigt wirst, kannst du dich über das UGP informieren.

Nicht teilnehmen kannst du

  • wenn ein Exekutions- oder/und Pfändungsverfahren gegen dich vorliegt
  • wenn du innerhalb der letzten 36 Monate bei der SVS (vor 2020: SVA) pflichtversichert warst
  • wenn du nebenberuflich selbständig arbeiten willst
  • wenn dein Unternehmen aller Voraussicht nach nicht ertragsfähig oder nachhaltig ist

Was wird vom AMS unterstützt?

Das AMS unterstützt nur Gründungen, die auch wirtschaftlich erfolgversprechend sind. Schließlich sollen GründerInnen in ihrer Selbständigkeit gut leben können und nicht in die Insolvenz stolpern. Die Vorauswahl ist daher relativ streng.

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Wenn du dich als Franchisenehmer selbständig machen willst, prüfen vom AMS beauftragte Beratungsunternehmen den Franchisegeber auf Seriosität und rechnen nach, ob der Franchisenehmer damit realistische Einkünfte erzielen kann.

Auch Gründungen, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit die Mitgliederwerbung ist (sogenannter Strukturvertrieb), werden nicht unterstützt.

Mehr zum Programm erfährst du auch an den Informationstagen des AMS. Wenn du teilnehmen willst, sprich zuerst mit deiner AMS-Betreuerin/deinem AMS-Betreuer darüber.

Wenn du mit deiner Idee überzeugst, durchläufst du die vier Phasen des UGP:

Phase 1: Klärung

Du erklärst deinem AMS-Berater deine Ideen und Ziele in einem groben Konzept und  prüfst gemeinsam die Realisierbarkeit.

  • Sind die finanziellen Mittel vorhanden?
  • Hast du die nötige fachliche Kompetenz?
  • Hat deine Idee Zukunft und gibt es potentielle Kunden für dein Produkt?

Wenn dein Konzept überzeugt, bekommst du, je nach Bundesland, entweder von deinem AMS-Berater oder bereits von einem UGP-Berater eine UGP Mappe mit detaillierten Fragen zu deinem Projekt, die du schriftlich beantworten musst. Auf Basis deiner Angaben wird das Projekt noch einmal detaillierter auf Finanzierbarkeit, Standortwahl und rechtliche Voraussetzungen geprüft.

Die UGP-Berater sind dabei sehr genau:

  • Du musst einen Businessplan erstellen
  • Wer ein Geschäftslokal mieten will, muss bereits einen Mietvertrag oder zumindest eine Zusage für einen Mietvertrag vorlegen.
  • Auch Fragen zu sozialem Umfeld oder Ersparnissen musst du beantworten.

Phase 2: Vorbereitung

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Diese Phase beginnt, sobald alle Fragen geklärt sind und sich abzeichnet, dass du mit deinem Konzept sehr wahrscheinlich erfolgreich gründen kannst. In der Vorbereitungsphase kannst du kostenlose Einzel- oder Gruppenberatungen, Seminare, Workshops und Kurse besuchen. Du lernst Business-Basics wie etwa Rechnungswesen, Marketingplanung oder Kundenaquise funktionieren. 

Phase 3: Realisierung

In dieser Phase solltest du dein Gewerbe anmelden und mit der Tätigkeit starten, also tatsächlich gründen. Auch jetzt können noch Beratungsgespräche und Gruppenberatungen in Anspruch genommen werden.

Phase 4: Nachbetreuung

Nach der Gründung kannst du noch weitere zwei Jahre Beratungen in Anspruch nehmen und mit dem UGP-Berater die Entwicklung deines Unternehmens analysieren. Nach wie vor besteht das Angebot, Workshops zu besuchen.

Finanzielle Unterstützung während der Gründung

Während der Teilnahme am UGP erhältst du finanzielle Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Hast du keinen Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe, erhältst du finanzielle Unterstützung zur Deckung des Lebensunterhalts.

Nach der Gründung erhältst du üblicherweise noch weitere zwei Monate finanzielle Unterstützung in Form der sogenannten „Gründungsbeihilfe“. Dabei übernimmt das AMS zusätzlich die Zahlung der Sozialversicherung der Selbständigen in Höhe des Mindestbeitrags.

Die gesamte Programmdauer des UGP beträgt im Allgemeinen sechs Monate, in bestimmten Ausnahmefällen hast du sogar neun Monate Zeit. Es kann in Einzelfällen auch kürzer dauern, bundesländer- und einzelfallspezifische Regelungen sind möglich, so dass die Dauer in Einzelfällen variieren kann.

ACHTUNG: Die Unterstützung nach der Gründung fällt in den Maximalzeitraum des gesamten Prozesses.

Sprich auf jedem Fall mit deiner AMS-Beraterin oder deinem AMS-Berater!

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Kommentare ( 1 )

  • Liebes Port41 Team, treffen denn die Zuverdienstgrenzen auch zu, wenn man am UGP teilnimmt? Wie sähe es bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Portugal und dortiger Selbständigkeit nach erfolgten Bezügen von ALG und NSH aus? Gelten die Zuverdienstgrenzen auch über nationale Grenzen hinweg? Vielen Dank für die Antwort. https://www.port41.at/artikel/nebenbei-durchgehend-selbstaendig-so-berechnet-das-ams-die-zuverdienst-grenzen https://www.port41.at/artikel/ams-zuverdienstgrenzen-berechnung-bei-voruebergehender-taetigkeit
    Peter Mayr,

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