Sich selbständig zu machen kann eine attraktive Alternative sein, neu durchzustarten und die eigene Idee zu realisieren. Wer beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, wird dabei unterstützt: Das Unternehmensgründungsprogramm, kurz UGP, ist für viele das Sprungbrett in die Selbständigkeit. ­
Wer kann am UGP teilnehmen?
Wer in das UGP aufgenommen werden will, sollte sich bereits Gedanken darüber gemacht haben, womit er oder sie sich selbständig machen will. Sie brauchen also eine konkrete Idee und ein Ziel. Außerdem wird die berufliche Eignung vorausgesetzt. Ein Webdesigner wird vermutlich mit der Gründung einer Tischlerei scheitern – es sei denn, er hat eine Umschulung hinter sich.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie noch beschäftigt sind, aber bereits wissen, dass Sie gekündigt werden, können Sie sich über das UGP informieren.
Nicht teilnehmen können Sie
- wenn ein Exekutions- oder/und Pfändungsverfahren gegen Sie vorliegt
- wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate bei der SVS (vor 2020: SVA) pflichtversichert waren
- wenn Sie nebenberuflich selbständig arbeiten wollen
- wenn Ihr Unternehmen aller Voraussicht nach nicht ertragsfähig oder nachhaltig ist
Was wird vom AMS unterstützt?
Das AMS unterstützt nur Gründungen, die auch wirtschaftlich erfolgversprechend sind. Schließlich sollen GründerInnen in ihrer Selbständigkeit gut leben können und nicht in die Insolvenz stolpern. Die Vorauswahl ist daher relativ streng.
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Wenn Sie sich als Franchisenehmer selbständig machen wollen, prüfen vom AMS beauftragte Beratungsunternehmen den Franchisegeber auf Seriosität und rechnen nach, ob der Franchisenehmer damit realistische Einkünfte erzielen kann.
Auch Gründungen, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit die Mitgliederwerbung ist (sogenannter Strukturvertrieb), werden nicht unterstützt.
Mehr zum Programm erfahren Sie auch auf den Informationstagen des AMS. Wenn Sie teilnehmen wollen, sprechen Sie zuerst mit ihrer AMS-Betreuerin/Ihrem AMS-Betreuer darüber.
Wenn Sie mit Ihrer Idee überzeugen, durchlaufen Sie die vier Phasen des UGP:
Phase 1: Klärung
Sie erklären Ihrem AMS-Berater Ihre Ideen und Ziele in einem groben Konzept und prüfen gemeinsam die Realisierbarkeit.
- Sind die finanziellen Mittel vorhanden?
- Haben Sie die nötige fachliche Kompetenz?
- Hat Ihre Idee Zukunft und gibt es potentielle Kunden für Ihr Produkt?
Wenn Ihr Konzept überzeugt, bekommen Sie, je nach Bundesland, entweder von Ihrem AMS-Berater oder bereits von einem UGP-Berater eine UGP Mappe, mit detaillierten Fragen zu Ihrem Projekt, die Sie schriftlich beantworten müssen. Auf Basis Ihrer Angaben wird das Projekt noch einmal detaillierter auf Finanzierbarkeit, Standortwahl und rechtliche Voraussetzungen geprüft.
Die UGP-Berater sind dabei sehr genau:
- Sie müssen einen Businessplan erstellen
- Wer ein Geschäftslokal mieten will, muss bereits einen Mietvertrag oder zumindest eine Zusage für einen Mietvertrag vorlegen.
- Auch Fragen zu sozialem Umfeld oder Ersparnissen müssen Sie beantworten.
Phase 2: Vorbereitung
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Diese Phase beginnt, sobald alle Fragen geklärt sind und sich abzeichnet, dass Sie mit Ihrem Konzept sehr wahrscheinlich erfolgreich gründen können. In der Vorbereitungsphase können Sie kostenlose Einzel- oder Gruppenberatungen, Seminare, Workshops und Kurse besuchen. Sie lernen Business-Basics, also etwa wie Rechnungswesen, Marketingplanung oder Kundenaquise funktionieren.
Phase 3: Realisierung
In dieser Phase sollten Sie Ihr Gewerbe anmelden und mit der Tätigkeit starten, also tatsächlich gründen. Auch jetzt können noch Beratungsgespräche und Gruppenberatungen in Anspruch genommen werden.
Phase 4: Nachbetreuung
Nach der Gründung können Sie noch weitere zwei Jahre Beratungen in Anspruch nehmen und mit dem UGP-Berater die Entwicklung ihres Unternehmens analysieren. Nach wie vor besteht das Angebot, Workshops zu besuchen.
Finanzielle Unterstützung während der Gründung
Während der Teilnahme am UGP erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Haben Sie keinen Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe, erhalten Sie finanzielle Unterstützung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Nach der Gründung erhalten Sie üblicherweise noch weitere zwei Monate finanzielle Unterstützung in Form der sogenannten "Gründungsbeihilfe". Dabei übernimmt das AMS zusätzlich die Zahlung der Sozialversicherung der Selbständigen in Höhe des Mindestbeitrags.
Die gesamte Programmdauer des UGP beträgt im Allgemeinen sechs Monate, in bestimmten Ausnahmefällen haben Sie sogar neun Monate Zeit. Es kann in Einzelfällen auch kürzer dauern, bundesländer- und einzelfallspezifische Regelungen sind möglich, so dass die Dauer in Einzelfällen variieren kann.
ACHTUNG: Die Unterstützung nach der Gründung fällt in den Maximalzeitraum des gesamten Prozesses.
Sprechen Sie auf jedem Fall mit Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater!
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