Was genau ist die E-Zuweisung?
Mit der E-Zuweisung (auch eKos, die Abkürzung steht für Elektronisches Kommunikationsservice) kann der Arzt oder die Ärztin für dich automatisch bestimmte Untersuchungen bei der SVS einreichen. Der Vorteil: Du erfährst sofort, ob eine Untersuchung bewilligungspflichtig ist. Wenn das der Fall ist, wird der Antrag auf Bewilligung automatisch mit eingereicht.
WICHTIG: Jede Untersuchung hat einen eigenen Code. Er steht auf dem Informationsblatt zur Zuweisung, das du vom Arzt erhältst. Der Code wird dann bei dem Institut, das die Untersuchung durchführt, vorgelegt.
Welche Vorteile hat die E-Zuweisung?
Die E-Zuweisung erspart dir einigen Aufwand. Um eventuell nötige Bewilligungen musst du dich nicht mehr persönlich kümmern. Und sobald du die Untersuchung im entsprechenden Institut durchführen willst, genügt es, den Code und deine Sozialversicherungskarte vorzuweisen.
Ziel ist es, langfristig alle Papierformulare durch den elektronischen Prozess abzulösen.
ACHTUNG: Bei bewilligungspflichtigen Untersuchungen musst du wie gehabt mit der Terminvereinbarung warten, bis die Bewilligung vorliegt!
Welche Untersuchungen werden mittels E-Zuweisung verschrieben?
Die E-Zuweisung wird Schritt für Schritt eingeführt. Bis jetzt (Stand 2022) können folgende Untersuchungen über eKos eingereicht werden:
- Computertomographie (CT),
- Magnetresonanztomographie (MRT),
- nuklearmedizinische Untersuchungen (NUK)
- klinisch-psychologische Diagnostik (KPD)
- Knochendichtemessungen (KDM)
Die nächsten geplanten Leistungen sind:
- Röntgen-Untersuchungen
- Röntgen-Therapie
- Sonographie
Die E-Zuweisung gibt es ausschließlich bei Vertragsärztinnen- und -ärzten sowie bei Ambulatorien, Instituten, etc. die einen entsprechenden Vertrag mit der SVS haben.
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Woher weiß ich, ob und wann eine Untersuchung bewilligt wurde?
Du hast folgende Möglichkeiten:
Du siehst auf deinem MeinSVS-Konto nach. Dort erscheint neben der Einreichung der Vermerk freigegeben, sobald die Untersuchung bewilligt wurde.
Du gibst in der Ordination, die sie zur Untersuchung überweist, bekannt, dass du automatisch eine SMS oder E-Mail mit dem Antragscode erhalten willst, sobald dein Antrag bei der SVS bearbeitet wird.
Du fragst bei deiner SVS Landesstelle nach.
TIPP: Nähere Informationen zu den verschiedenen Statusmeldungen zu deiner Anfrage und Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen bekommst du auf dem Portal der Österreichischen Sozialversicherungen.
Was passiert, wenn das Institut, das die Untersuchung durchführt, noch kein eKos hat?
Dann musst du im Institut die bewilligte Untersuchung in Papierform vorlegen.
Das bedeutet: Der Vertragsarzt reicht die Untersuchung über eKos bei der SVS ein und der Antrag wird dort ganz normal bearbeitet. Dann hast du folgende Möglichkeiten:
– Du lädst die bewilligte Untersuchung von deinem Meine-SVS-Konto herunter.
– Du lässt sie von deinem Arzt/deiner Ärztin ausdrucken.
– Du holst sie in Ihrer SVS-Landesstelle ab bzw. lassen sie dir zuschicken.
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