Was genau ist die E-Zuweisung?
Mit der E-Zuweisung (auch eKos, die Abkürzung steht für Elektronisches Kommunikationsservice) kann der Arzt oder die Ärztin für Sie automatisch bestimmte Untersuchungen bei der SVS einreichen. Der Vorteil: Sie erfahren sofort, ob eine Untersuchung bewilligungspflichtig ist. Wenn das der Fall ist, wird der Antrag auf Bewilligung automatisch mit eingereicht.
WICHTIG: Jede Untersuchung hat einen eigenen Code. Er steht auf dem Informationsblatt zur Zuweisung, das Sie vom Arzt erhalten. Der Code wird dann bei dem Institut, das die Untersuchung durchführt, vorgelegt.
Welche Vorteile hat die E-Zuweisung?
Die E-Zuweisung erspart Ihnen einigen Aufwand. Um eventuell nötige Bewilligungen müssen Sie sich nicht mehr persönlich kümmern. Und sobald Sie die Untersuchung im entsprechenden Institut durchführen wollen, genügt es, den Code und Ihre Sozialversicherungskarte vorzuweisen.
Ziel ist es, langfristig alle Papierformulare durch den elektronischen Prozess abzulösen.
ACHTUNG: Bei bewilligungspflichtigen Untersuchungen müssen Sie wie gehabt mit der Terminvereinbarung warten, bis die Bewilligung vorliegt!
Welche Untersuchungen werden mittels E-Zuweisung verschrieben?
Die E-Zuweisung wird Schritt für Schritt eingeführt. Bis jetzt (Stand September 2019) können folgende Untersuchungen über eKos eingereicht werden:
- Computertomographie (CT),
- Magnetresonanztomographie (MRT),
- nuklearmedizinische Untersuchungen (NUK)
- klinisch-psychologische Diagnostik (KPD)
- Knochendichtemessungen (KDM)
Die nächsten geplanten Leistungen sind:
- Röntgen-Untersuchungen
- Röntgen-Therapie
- Sonographie
Bekomme ich die E-Zuweisung bei jedem Arzt?
Das Projekt befindet sich noch in der Pilotphase. Das bedeutet: Einige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben die E-Zuweisung bereits eingeführt, von anderen erhalten Sie, bis die Umstellung abgeschlossen ist, noch Zuweisungen in Papierform.
Wenn Sie sich den Weg zur SVS ersparen wollen, können Sie diese wie bisher auch selbst über die SVS-App einreichen.
ACHTUNG: Die E-Zuweisung gibt es ausschließlich bei Vertragsärztinnen- und -ärzten sowie bei Ambulatorien, Instituten etc, die einen entsprechenden Vertrag mit der SVS haben.
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Woher weiß ich, ob und wann eine Untersuchung bewilligt wurde?
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sie sehen auf Ihrem MeinSVS-Konto nach. Dort erscheint neben der Einreichung der Vermerk freigegeben, sobald die Untersuchung bewilligt wurde.
Sie geben in der Ordination, die sie zur Untersuchung überweist, bekannt, dass Sie automatisch eine SMS oder E-Mail mit dem Antragscode erhalten wollen, sobald Ihr Antrag bei der SVS bearbeitet wird.
Sie fragen bei Ihrer SVS Landesstelle nach.
TIPP: Nähere Informationen zu den verschiedenen Statusmeldungen zu Ihrer Anfrage und Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen bekommen Sie auf dem Portal der Österreichischen Sozialversicherungen.
Was passiert, wenn das Institut, das die Untersuchung durchführt, noch kein eKos hat?
Dann müssen Sie im Institut die bewilligte Untersuchung in Papierform vorlegen.
Das bedeutet: Der Vertragsarzt reicht die Untersuchung über eKos bei der SVS ein und der Antrag wird dort ganz normal bearbeitet. Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
– Sie laden die bewilligte Untersuchung von Ihrem Meine-SVS-Konto herunter.
– Sie lassen Sie von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ausdrucken.
– Sie holen Sie in Ihrer SVS-Landesstelle ab bzw. lassen sie sich zuschicken.
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