Was genau ist die E-Zuweisung?
Mit der E-Zuweisung (auch eKos, die Abkürzung steht für Elektronisches Kommunikationsservice) kann der Arzt oder die Ärztin für dich automatisch bestimmte Untersuchungen bei der SVS einreichen. Der Vorteil: Du erfährst sofort, ob eine Untersuchung bewilligungspflichtig ist. Wenn das der Fall ist, wird der Antrag auf Bewilligung automatisch mit eingereicht. Voraussetzung für die Nutzung des eKos ist entweder Handy Signatur bzw. Bürgerkarte oder die neue ID Austria.
WICHTIG: Jede Untersuchung hat einen eigenen Code. Er steht auf dem Informationsblatt zur Zuweisung, das du vom Arzt erhältst. Der Code wird dann bei dem Institut, das die Untersuchung durchführt, vorgelegt.
Welche Vorteile hat die E-Zuweisung?
Die E-Zuweisung erspart dir einigen Aufwand. Um eventuell nötige Bewilligungen musst du dich nicht mehr persönlich kümmern. Und sobald du die Untersuchung im entsprechenden Institut durchführen willst, genügt es, den Code und deine Sozialversicherungskarte vorzuweisen.
Ziel ist es, langfristig alle Papierformulare durch den elektronischen Prozess abzulösen.
ACHTUNG: Bei bewilligungspflichtigen Untersuchungen musst du wie gehabt mit der Terminvereinbarung warten, bis die Bewilligung vorliegt!
Welche Untersuchungen werden mittels E-Zuweisung verschrieben?
Die E-Zuweisung wird Schritt für Schritt eingeführt. Bis jetzt (Stand 2023) können folgende Untersuchungen über eKos eingereicht werden:
- Computertomographie (CT),
- Magnetresonanztomographie (MRT),
- nuklearmedizinische Untersuchungen (NUK)
- klinisch-psychologische Diagnostik (KPD)
- Knochendichtemessungen (KDM)
- Humangenetische Untersuchungen
Die nächsten geplanten Leistungen sind:
- Röntgen-Untersuchungen
- Röntgen-Therapie
- Sonographie
Die E-Zuweisung gibt es ausschließlich bei Vertragsärztinnen- und -ärzten sowie bei Ambulatorien, Instituten, etc. die einen entsprechenden Vertrag mit der SVS haben.
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Woher weiß ich, ob und wann eine Untersuchung bewilligt wurde?
Du hast folgende Möglichkeiten:
Du siehst auf deinem MeinSVS-Konto nach. Dort erscheint neben der Einreichung der Vermerk freigegeben, sobald die Untersuchung bewilligt wurde.
Du gibst in der Ordination, die sie zur Untersuchung überweist, bekannt, dass du automatisch eine SMS oder E-Mail mit dem Antragscode erhalten willst, sobald dein Antrag bei der SVS bearbeitet wird.
Du fragst bei deiner SVS Landesstelle nach.
TIPP: Nähere Informationen zu den verschiedenen Statusmeldungen zu deiner Anfrage und Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen bekommst du auf dem Portal der Österreichischen Sozialversicherungen.
Wenn das Institut, das die Untersuchung durchführt, noch kein eKos hat, dann kannst du den Bewilligungsantrag selbst elektronisch an deine Krankenkasse senden. Verwende dazu den Menüpunkt Antrag erfassen.
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