Als Selbständiger, Firmeninhaber oder Geschäftsführer tragen Sie ein nicht unerhebliches Risiko. Ihre Verantwortung reicht von steuerrechtlichen Aspekten über Haftungen gegenüber Kunden und Dritten bis hin zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Um dieses Risiko abzufedern, verzichtet daher kaum ein Unternehmen auf eine betriebliche Rechtsschutzversicherung. Sie ist dazu da, ungerechtfertigte Forderungen oder Anschuldigungen abzuwehren, beziehungsweise Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Damit die Versicherung im Notfall aber auch leistet, was Sie dann brauchen, müssen Sie schon bei Abschluss auf einzelne Aspekte achten. Die Erfahrung zeigt: Oft werden Vertragsdetails zu wenig beachtet, oder es werden Leistungen vorausgesetzt, die gar nicht im Vertrag enthalten sind.
Diese zehn Tipps können Ihnen helfen, nichts zu übersehen.
1. Prüfen Sie, was Sie wirklich brauchen
Eine Rechtsschutzversicherung kann man für viele verschiedene Bereiche abschließen: Für strafrechtliche Belange (z.B. Beschuldigung eines Steuervergehens), Arbeitsrechtliches (z.B. Anfechtung einer Kündigung durch einen Mitarbeiter) oder Streitigkeiten aus Verträgen (z.B. ein Kunde will nicht zahlen).
Rechtsschutzversicherungen werden meist als Paket angeboten – und diese unterscheiden sich erheblich. Gehen Sie daher vorab die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens durch und machen Sie sich klar, wo rechtliche Probleme auftauchen könnten.
- Wenn Sie keine Angestellten haben (und auch keine aufzunehmen planen), werden Sie keinen Arbeitsgerichts-Rechtsschutz brauchen.
- Wenn Sie sehr teure Geräte einsetzen, werden Sie eventuell einen Versicherungsvertrags-Rechtsschutz abschließen – eine Versicherung, für den Fall, dass der Versicherer dieser Geräte im Schadenfall nicht zahlen will.
Achten Sie darauf, dass die von Ihnen identifizierten Risikobereiche auch explizit im Vertrag angeführt sind.
2. Kraftfahrzeuge müssen eigens angeführt sein
Was viele nicht wissen: Kraftfahrzeuge sind bei vielen Versicherungsmodulen ausgenommen. Eine Haftpflichtversicherung deckt die Forderungen gegen Sie ab (z.B. Reparaturkosten für den gegnerischen Wagen, wenn Sie einen Unfall verursachen), eine Rechtsschutzversicherung hingegen hilft bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat.
Ein Fahrzeug-Rechtsschutz beinhaltet etwa
- einen Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (für Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen),
- einen Führerschein-Rechtsschutz (falls Ihnen der Führerschein entzogen wird),
- einen Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (für Probleme beim An- und Verkauf Ihres Wagens),
- eine Ausfallversicherung für Körperschäden (wenn Ihr gerichtlich zugesprochener Anspruch auf Schmerzensgeld beim Gegner uneinbringlich ist),
- einen Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen.
3. Wie viel Beratung brauchen Sie?
Gute Beratung ist in Krisensituationen Gold wert. Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung daher darauf, wie viele Beratungen durch einen Juristen oder Anwalt inkludiert sind.
Wenn sie schon abschätzen können, dass es in Ihrem Unternehmen bestimmte Problemschwerpunkte gibt, achten Sie darauf, dass erweiterte Beratungen zu speziellen Themen inkludiert sind – etwa Inkassoberatung, strafrechtliche Präventionsberatung, Überprüfung des eigenen Webimpressums sowie die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder eines Testaments.
4. Wollen Sie auch im Ausland versichert sein?
Ob man im Ausland rechtsschutzversichert ist, hängt vom sogenannten örtlichen Geltungsbereich des jeweiligen Rechtsschutzbausteines ab. In einigen Bausteinen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (z.B. Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz) umfasst. Andere Leistungen (z.B. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz) sind auf österreichische Gerichte beschränkt. Manchmal kann der örtliche Geltungsbereich auch durch Zusatzvereinbarung erweitert werden. Hier lohnt sich auf jeden Fall eine genaue Prüfung des Angebotes.
Wer Partner im Ausland hat, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Versicherungslösungen auch Streitigkeiten vor Gerichten der europäischen Union beinhalten. Das kann etwa dann nötig sein, wenn der ausländische Vertragspartner auf einen Gerichtsstandort außerhalb Österreichs beharrt. Diesem Aspekt kommt besonders dann Bedeutung zu, wenn Sie mit Privatkunden im Ausland Geschäfte machen – dann gilt nämlich häufig das Konsumentenschutzgesetz des jeweiligen Landes.
Sind Mitarbeiter von Ihnen im Ausland tätig – etwa auf Messen oder Montagen – ist es sehr ratsam, auf einen Versicherungsschutz in den jeweiligen Ländern zu achten. Einen weltweiten Schutz bietet im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz aktuell kein Versicherer an.
5. Achtung, Wartefristen!
Bei manchen Rechtsschutzbausteinen gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartefrist von drei Monaten. Ist bei Vertragsabschluss schon bekannt, dass es zu einer bestimmten Streitigkeit kommen wird, gibt es für diesen Fall keinen Versicherungsschutz.
Wartefristen sind etwa bei Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Mieten-Rechtsschutz oder Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz üblich.
Keine Wartefristen gibt es beim Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz und dem Anti-Stalking-Rechtsschutz.
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6. Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssummen
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Aber Achtung: Für Teilbereiche steht oft nur ein Anteil dieser Summe zur Verfügung. Prüfen Sie, ob diese Teilsummen für Sie im Notfall ausreichend sind! Manche Versicherer bieten Pakete mit verschiedenen Versicherungssummen an. Wählen Sie das für Sie passende.
Achten Sie besonders beim Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Versicherungsvertragsstreitigkeiten sowie Inkasso-Rechtsschutz darauf, dass keine Sublimits (von der Versicherungssumme abweichende Obergrenzen) vereinbart werden!
7. Straf-Rechtsschutz: Vergleichen Sie die Angebote!
In Österreich genügt schon ein behaupteter Verstoß gegen das Strafrecht, damit die Behörden (Staatsanwaltschaft, Sozialversicherung oder das Finanzamt) mit Ermittlungen beginnen. Ein Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen, sich entsprechend zu verteidigen.
Das Angebot der Versicherer ist hier aber recht unterschiedlich: Achten Sie darauf, dass die Deckung bereits ab der ersten Ermittlungshandlung besteht und nicht erst ab dem Gerichtsverfahren.
Eine Deckung bei Vorwurf von vorsätzlichen Straftaten (d.h. wenn man Ihnen vorwirft, absichtlich einen Schaden herbeigeführt zu haben) sollte gegeben sein, damit Sie die Chance haben, Ihre Unschuld zu beweisen. Aber Vorsicht: Wenn sich dann herausstellt, dass sie vorsätzlich gehandelt haben, werden die Kosten zurückverlangt.
Achtung: Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden und das Gericht entscheidet, dass Sie mit einer Diversion (Zahlung eines Geldbetrags oder eine gemeinnützige Leistung) davon kommen, werden die Prozesskosten in bestimmten Fällen nicht zur Gänze übernommen. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, achten darauf, einen entsprechenden Passus in Ihren Vertrag aufzunehmen.
8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Rechnen Sie genau!
Beim Vertrags-Rechtsschutz geht es oft um unbezahlte Rechnungen. Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes richtet sich dabei nach der Höhe Ihrer Aufträge. Hier ist es wichtig, bei Vertragsabschluss immer das Gesamtvolumen Ihrer Aufträge anzugeben – auch wenn Sie in kleineren Teilbeträgen abrechnen. So vermeiden Sie, im Fall des Falles nicht ausreichend versichert zu sein.
9. Selbstbehalte und Untergrenzen
Bei einer Parkstrafe die Rechtsschutzversicherung einschalten? Wird sich wahrscheinlich nicht lohnen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen setzen einen Mindestrafbetrag von 150 bis 250 Euro voraus. Für Strafen unter dieser Grenze besteht kein Versicherungsschutz.
Außerdem wird meist ein Selbstbehalt vereinbart, der in der Regel 20 Prozent der Kosten beträgt. Wer den Selbstbehalt vermeiden will, schließt einen entsprechenden Vertrag ab, muss dafür aber auch mit höheren Versicherungskosten rechnen.
10. Was nicht versicherbar ist
Es gibt Bereiche, die von Rechtsschutzversicherungen prinzipiell nicht abgedeckt werden. Dazu gehören Streitigkeiten mit Gemeinden, Kartell- und Wettbewerbsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Geschäftsführern. Außerdem sind Auseinandersetzungen bei Vermögensveranlagungen und von mitversicherten Personen untereinander in der Rechtsschutzversicherung nicht umfasst.
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