Als Selbständige:r, Firmeninhaber:in oder Geschäftsführer:in trägst du ein nicht unerhebliches Risiko. Deine Verantwortung reicht von steuerrechtlichen Aspekten über Haftungen gegenüber Kunden und Dritten bis hin zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Um dieses Risiko abzufedern, verzichtet daher kaum ein Unternehmen auf eine betriebliche Rechtsschutzversicherung. Sie ist dazu da, ungerechtfertigte Forderungen oder Anschuldigungen abzuwehren, beziehungsweise deine Ansprüche durchzusetzen.
Damit die Versicherung im Notfall aber auch leistet, was du dann brauchst, musst du schon bei Abschluss auf einzelne Aspekte achten. Die Erfahrung zeigt: Oft werden Vertragsdetails zu wenig beachtet, oder es werden Leistungen vorausgesetzt, die gar nicht im Vertrag enthalten sind.
Diese zehn Tipps können dir helfen, nichts zu übersehen.
1. Prüfe, was du wirklich brauchst
Eine Rechtsschutzversicherung kann man für viele verschiedene Bereiche abschließen: Für strafrechtliche Belange (z.B. Beschuldigung eines Steuervergehens), Arbeitsrechtliches (z.B. Anfechtung einer Kündigung durch einen Mitarbeiter) oder Streitigkeiten aus Verträgen (z.B. ein Kunde will nicht zahlen).
Rechtsschutzversicherungen werden meist als Paket angeboten – und diese unterscheiden sich erheblich. Geh daher vorab die einzelnen Bereiche deines Unternehmens durch und mach dir klar, wo rechtliche Probleme auftauchen könnten.
- Wenn du keine Angestellten hast (und auch keine aufzunehmen planst), wirst du keinen Arbeitsgerichts-Rechtsschutz brauchen.
- Wenn du sehr teure Geräte einsetzt, wirst du eventuell einen Versicherungsvertrags-Rechtsschutz abschließen – eine Versicherung, für den Fall, dass der Versicherer dieser Geräte im Schadenfall nicht zahlen will.
Achte darauf, dass die von dir identifizierten Risikobereiche auch explizit im Vertrag angeführt sind.
2. Kraftfahrzeuge müssen eigens angeführt sein
Was viele nicht wissen: Kraftfahrzeuge sind bei vielen Versicherungsmodulen ausgenommen. Eine Haftpflichtversicherung deckt die Forderungen gegen dich ab (z.B. Reparaturkosten für den gegnerischen Wagen, wenn du einen Unfall verursachst), eine Rechtsschutzversicherung hingegen hilft bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen, wenn jemand dir einen Schaden zugefügt hat.
Ein Fahrzeug-Rechtsschutz beinhaltet etwa
- einen Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (für Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen),
- einen Führerschein-Rechtsschutz (falls dir der Führerschein entzogen wird),
- einen Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (für Probleme beim An- und Verkauf deines Wagens),
- eine Ausfallversicherung für Körperschäden (wenn dein gerichtlich zugesprochener Anspruch auf Schmerzensgeld beim Gegner uneinbringlich ist),
- einen Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen.
3. Wie viel Beratung brauchst du?
Gute Beratung ist in Krisensituationen Gold wert. Achte beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung daher darauf, wie viele Beratungen durch einen Juristen oder Anwalt inkludiert sind.
Wenn du schon abschätzen kannst, dass es in deinem Unternehmen bestimmte Problemschwerpunkte gibt, achte darauf, dass erweiterte Beratungen zu speziellen Themen inkludiert sind – etwa Inkassoberatung, strafrechtliche Präventionsberatung, Überprüfung des eigenen Webimpressums sowie die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder eines Testaments.
4. Willst du auch im Ausland versichert sein?
Ob man im Ausland rechtsschutzversichert ist, hängt vom sogenannten örtlichen Geltungsbereich des jeweiligen Rechtsschutzbausteines ab. In einigen Bausteinen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (z.B. Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz) umfasst. Andere Leistungen (z.B. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz) sind auf österreichische Gerichte beschränkt. Manchmal kann der örtliche Geltungsbereich auch durch Zusatzvereinbarung erweitert werden. Hier lohnt sich auf jeden Fall eine genaue Prüfung des Angebotes.
Wer Partner im Ausland hat, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Versicherungslösungen auch Streitigkeiten vor Gerichten der europäischen Union beinhalten. Das kann etwa dann nötig sein, wenn der ausländische Vertragspartner auf einen Gerichtsstandort außerhalb Österreichs beharrt. Diesem Aspekt kommt besonders dann Bedeutung zu, wenn du mit Privatkunden im Ausland Geschäfte machst – dann gilt nämlich häufig das Konsumentenschutzgesetz des jeweiligen Landes.
Sind Mitarbeiter von dir im Ausland tätig – etwa auf Messen oder Montagen – ist es sehr ratsam, auf einen Versicherungsschutz in den jeweiligen Ländern zu achten. Einen weltweiten Schutz bietet im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz aktuell kein Versicherer an.
5. Achtung, Wartefristen!
Bei manchen Rechtsschutzbausteinen gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartefrist von drei Monaten. Ist bei Vertragsabschluss schon bekannt, dass es zu einer bestimmten Streitigkeit kommen wird, gibt es für diesen Fall keinen Versicherungsschutz.
Wartefristen sind etwa bei Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Mieten-Rechtsschutz oder Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz üblich.
Keine Wartefristen gibt es beim Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz und dem Anti-Stalking-Rechtsschutz.
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6. Achte auf die Höhe der Versicherungssummen
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Aber Achtung: Für Teilbereiche steht oft nur ein Anteil dieser Summe zur Verfügung. Prüfe, ob diese Teilsummen für dich im Notfall ausreichend sind! Manche Versicherer bieten Pakete mit verschiedenen Versicherungssummen an. Wähle das für dich passende.
Achte besonders beim Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Versicherungsvertragsstreitigkeiten sowie Inkasso-Rechtsschutz darauf, dass keine Sublimits (von der Versicherungssumme abweichende Obergrenzen) vereinbart werden!
7. Straf-Rechtsschutz: Vergleiche die Angebote!
In Österreich genügt schon ein behaupteter Verstoß gegen das Strafrecht, damit die Behörden (Staatsanwaltschaft, Sozialversicherung oder das Finanzamt) mit Ermittlungen beginnen. Ein Straf-Rechtsschutz hilft dir, dich entsprechend zu verteidigen.
Das Angebot der Versicherer ist hier aber recht unterschiedlich: Achte darauf, dass die Deckung bereits ab der ersten Ermittlungshandlung besteht und nicht erst ab dem Gerichtsverfahren.
Eine Deckung bei Vorwurf von vorsätzlichen Straftaten (d.h. wenn man dir vorwirft, absichtlich einen Schaden herbeigeführt zu haben) sollte gegeben sein, damit du die Chance hast, deine Unschuld zu beweisen. Aber Vorsicht: Wenn sich dann herausstellt, dass du vorsätzlich gehandelt hast, werden die Kosten zurückverlangt.
Achtung: Wenn du einer Straftat beschuldigt wirst und das Gericht entscheidet, dass du mit einer Diversion (Zahlung eines Geldbetrags oder eine gemeinnützige Leistung) davon kommst, werden die Prozesskosten in bestimmten Fällen nicht zur Gänze übernommen. Wenn dir dieser Punkt wichtig ist, achten darauf, einen entsprechenden Passus in deinen Vertrag aufzunehmen.
8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Rechne genau!
Beim Vertrags-Rechtsschutz geht es oft um unbezahlte Rechnungen. Die Höhe deines Versicherungsschutzes richtet sich dabei nach der Höhe deiner Aufträge. Hier ist es wichtig, bei Vertragsabschluss immer das Gesamtvolumen deiner Aufträge anzugeben – auch wenn du in kleineren Teilbeträgen abrechnest. So vermeidest du, im Fall des Falles nicht ausreichend versichert zu sein.
9. Selbstbehalte und Untergrenzen
Bei einer Parkstrafe die Rechtsschutzversicherung einschalten? Wird sich wahrscheinlich nicht lohnen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen setzen einen Mindestrafbetrag von 150 bis 250 Euro voraus. Für Strafen unter dieser Grenze besteht kein Versicherungsschutz.
Außerdem wird meist ein Selbstbehalt vereinbart, der in der Regel 20 Prozent der Kosten beträgt. Wer den Selbstbehalt vermeiden will, schließt einen entsprechenden Vertrag ab, muss dafür aber auch mit höheren Versicherungskosten rechnen.
10. Was nicht versicherbar ist
Es gibt Bereiche, die von Rechtsschutzversicherungen prinzipiell nicht abgedeckt werden. Dazu gehören Streitigkeiten mit Gemeinden, Kartell- und Wettbewerbsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Geschäftsführern. Außerdem sind Auseinandersetzungen bei Vermögensveranlagungen und von mitversicherten Personen untereinander in der Rechtsschutzversicherung nicht umfasst.
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