WICHTIGER HINWEIS: Die Informationen in diesem Beitrag gelten für Unternehmer, Freiberufler und Neue Selbständige sowie ehemals SVA-Versicherte.
Wer ins Krankenhaus muss, hat meist genug Sorgen. Wenn dann noch die Angst vor einer hohen Spitalsrechnung dazu kommt, ist das der Gesundheit wenig förderlich. Als SVS-Versicherter kannst du beruhigt sein: Die SVS übernimmt die Kosten für den Spitalsaufenthalt.
Welche Kosten übernimmt die SVS?
Prinzipiell alle Kosten in der allgemeinen Gebührenklasse in jedem öffentlichen Krankenhaus in Österreich. Bei Spitalsaufenthalten fällt auch kein Selbstbehalt an! Du zahlst lediglich den täglichen Spitalskostenbeitrag – unabhängig von der Behandlung! Dieser beträgt etwa ab 13 Euro pro Tag und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und unter bestimmten Voraussetzungen sind Versicherte davon befreit.
Etwas komplizierter wird es, wenn du in der Sonderklasse aufgenommen werden möchten oder in einem privaten Spital, das keinen Vertrag mit der SVS hat. Dann musst du wissen, ob du geld- oder sachleistungsberechtigt sind.
Was bedeutet geld- oder sachleistungsberechtigt?
Grob zusammengefasst:
- Geldleistungsberechtigt bist du dann, wenn du jährlich 81.899,99 Euro und mehr verdienst (Wert 2023).
- In allen andern Fällen bist du sachleistungsberechtigt.
Mehr zu diesem Thema findest du auf dem Portal der SVS.
Was ist die Sonderklasse?
Sonderklasse bedeutet vor allem eine komfortablere Art der Unterbringung. Die medizinische Behandlung ist für alle Patienten gleich. Sonderklasse-Patienten werden in Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht, haben freie Arztwahl und diverse Zusatzleistungen beim Aufenthalt. Sowohl Sach- als auch Geldleistungsberechtigte können sich in die Sonderklasse aufnehmen lassen. Es gibt aber einen Unterschied:
- Wenn du sachleistungsberechtig bist, musst du die Mehrkosten für die Sonderklasse zur Gänze selbst bezahlen.
- Wenn du geldleistungsberechtigt bist, erhältst du einen Teil der Mehrkosten vergütet (maximal 80 Prozent).
TIPP: Solltest du eine private Zusatzversicherung haben, ist es zweckmäßig, die Sonderklasse-Rechnungen zuerst der Privatversicherung vorzulegen. Diese fordert die Leistungen dann von der SVS ein.
GUT ZU WISSEN: Sonderklassepatienten dürfen per Gesetz den Allgemeinpatienten nicht vorgezogen werden!
Kann ich auch in ein privates Krankenhaus gehen?
Private Krankenhäuser und Sanatorien arbeiten wie Wahlärzte. Ihre Honorare sind in der Regel höher als jene von Vertragsärzten. Wenn du in ein Krankenhaus ohne SVS-Vertrag gehst, erhältst du lediglich einen Pflegekostenzuschuss in Höhe von 363,67 Euro pro Aufenthaltstag (Wert 2023).
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Gibt es Ausnahmen vom täglichen Spitalskostenbeitrag?
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt auch keinen Spitalskostenbeitrag. Befreit sind etwa
- Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, also z.B. Menschen, deren Einkommen unter 1.110,26 pro Monat (für Alleinstehende, Wert 2023) liegt. Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen.
- Pensionisten mit Ausgleichszulage (Mindestpensionisten)
- Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Welche Kosten für Nachbehandlung und Kontrollbesuche werden übernommen?
Nach einem Krankhausaufenthalt sind oft Nachbehandlungen oder Kontrollen nötig. Diese finden in der Ambulanz des Spitals oder bei deinem Haus- oder Facharzt statt.
- Ambulante Behandlungen im Spital: Pro Quartal und Krankenhaus fällt ein pauschaler Selbstbehalt von 23 Euro (Wert 2023) an.
- Wenn die Nachbehandlungen bei deinem Haus- oder Facharzt durchgeführt werden, fällt pro Behandlung der Selbstbehalt (10 oder 20%) an.
Reise- und Transportkosten
Musst du mit einem Krankenwagen ins Spital gebracht werden, übernimmt die SVS die Kosten für den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus. Gleiches gilt für einen Transport aus diesem. Bei Transporten zu ambulanten Behandlungen können ebenfalls, wenn du gehunfähig bist, von der SVS die Transportkosten übernommen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall ein ärztlicher Transportauftrag.
ACHTUNG: Für den Transport ins Spital oder zur ambulanten Untersuchung fallen 20% bzw. 10% Selbstbehalt an.
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