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Zahlungsprobleme? Rechtliche Grundlagen und Erste Hilfe

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist es wie bei einer Krankheit: Es kommt auf das Stadium an. Wenn Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind, ist die Krise akut.

Warten Sie nicht bis zur Insolvenz! Insolvenz ist bei Zahlungsunfähigkeit verwirklicht. Eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH ist auch bereits dann insolvent, wenn Sie insolvenzrechtlich überschuldet ist. In diesen Fällen ist ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung spätestens innerhalb von 60 Tagen bei Gericht anzumelden. Das persönliche Haftungsrisiko auch für Geschäftsführer einer GmbH geht in diesem Stadium steil nach oben.

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner mehr als fünf Prozent aller fälligen Schulden nicht zumindest innerhalb von drei Monaten begleichen kann.

Was bedeutet insolvenzrechtliche Überschuldung?

Bei Kapitalgesellschaften – etwa einer GmbH – muss das Insolvenzverfahren nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit, sondern auch bei insolvenzrechtlicher Überschuldung eröffnet werden. Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt dann vor, wenn zusätzlich zur bilanziellen oder buchmäßigen Überschuldung auch eine Überschuldung unter Berücksichtigung stiller Reserven und Liquidationswerten besteht und keine positive Fortbestehensprognose vorliegt.

Eine Fortbestehensprognose ist ein realistischer Finanz- und Geschäftsplan, der die kurz- und langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens prognostiziert.

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Was passiert, wenn man das Insolvenzverfahren nicht rechtzeitig anmeldet?

Neben der persönlichen Haftung sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einzelne Zahlungen tätigt und dadurch einen Gläubiger begünstigt und einen oder mehrere Gläubiger benachteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Wer Waren bestellt, obwohl er weiß, dass er zahlungsunfähig ist und sie dann nicht zur Gänze bezahlen kann, begeht einen Betrug und riskiert neben der persönlichen Haftung auch eine Freiheitsstrafe.

Was kann zur Vermeidung der Insolvenz in der Krise getan werden? 

Sichern Sie sich möglichst rasch professionelle Hilfe. Die ersten Ansprechpartner werden ihr Buchhalter und ihr Steuerberater sein. Lassen Sie sich zeitnahe und regelmäßig über den Geschäftsverlauf, ihre Liquidität sowie über die Vermögens- und Ertragslage berichten. In der Krise ist die Beziehung eines krisenerprobten Unternehmensberaters oder Managers sinnvoll. Bei fortschreitender Krise ist auch ein auf solche Fälle spezialisierter Rechtsanwalt zu empfehlen.

In der Krise sollte nach einer Unternehmensanalyse ein Sanierungskonzept und eine Planrechnung erstellt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist der Liquiditätsplan: Darin wird genau festgelegt, was wann zu bezahlen ist – in den ersten Monaten sogar auf Wochen- oder Tagesbasis.

Liquidität sichern

Am Beginn der Sanierung ist es wichtig, rasch die Liquidität zu verbessern, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Abverkauf des Lagers und nicht betriebsnotwendigen Vermögens
  • Sale-and-lease-back (Verkaufen und zurückmieten von Vermögenswerten)
  • Reduktion des Lagersortiments
  • Verkürzung der Kundenzahlungsziele
  • schnellere Rechnungslegung
  • konsequenteres Mahnwesen
  • Hinausschieben von Investitionen
  • Verlängerung der Zahlungsziele gegenüber den Lieferanten
  • Anzahlungen von Kunden
  • Erhöhung der Verkaufspreise
  • Senken der Einkaufspreise

Zusätzlich werden auch sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten von Gesellschaftern, Eigenkapitalgebern und Banken ausgelotet.

Einsparungspotentiale finden

Ein weiterer Schritt ist die Durchforstung sämtlicher Kosten und Einsparungspotentiale, etwa:

  • Mit welchen Produkten werden welche Gewinne, Deckungsbeiträge oder Verluste erwirtschaftet?
  • Wie sind einzelne Anlagen ausgelastet?
  • Können Lieferantenkonditionen neu verhandelt werden?
  • Ist Personalabbau angebracht?
  • Soll die Produktvielfalt reduziert werden?
  • Ist die Konzentration auf das Kerngeschäft sinnvoll
  • Voraussetzung dafür ist, dass die Kostenrechnung gut aufgesetzt ist. Andernfalls muss hier erst Ordnung geschaffen werden.
  • Umsatz erhöhen
  • Und nicht zuletzt muss der Umsatz angekurbelt werden. Dabei dürfen die Qualität der Produkte, sowie sämtliche Abläufe und Effizienzpotentiale im Unternehmen nicht aus den Augen gelassen werden.

Die Liste der möglichen oder notwendigen Maßnahmen in der Krise lässt sich natürlich fortsetzen und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Generell lässt sich sagen: Je besser ihr Rechnungswesen, desto rascher können notwendige Maßnahmen identifiziert werden. Es zahlt sich daher aus, sich diesbezüglich professionell beraten zu lassen – nicht erst im Ernstfall.

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