Krieg und Kriegsopfer in der Ukraine sind derzeit das Topthema in den Medien, und viele Menschen möchten helfen. Erfreulich: Der Fiskus finanziert einen Teil im Wege eines Steuerrabatts. Um den Steuerabzug geltend zu machen, gibt es jedoch Voraussetzungen. Welche das sind, erklären, wir hier:
Möglichkeit 1: Werbewirksame Spenden zur Katastrophenhilfe
Du hast richtig gelesen! Unternehmer:innen haben die Möglichkeit, Hilfezahlungen in Geld- oder Sachwerten für akute Katastrophen im In- und Ausland als Werbeaufwand abzusetzen. Wie aber ist der dieser nachzuweisen? Hier zeigt sich der Fiskus – ausnahmsweise – einmal von seiner großzügigen Seite:
- Damit eine Spende als werbewirksam gilt, genügt es, auf der eigenen Homepage darauf hinzuweisen.
- Und natürlich ist jede Berichterstattung in den Medien (auch online) oder jeder Spendenhinweis (zum Beispiel auf den Firmen-PKW oder auf der Arbeitskleidung) hilfreich für den Steuerabzug.
Eine doppelt lohnende Sache: Du animierst womöglich auch andere Mitmenschen zur Spende und sparst außerdem Steuergeld.
Spende versus Sponsoring – was ist der Unterschied?
Eine Spende ist nicht mit Sponsoring zu verwechseln! Beim Sponsoring gibt es vom gesponserten Empfänger eine angemessene Gegenleistung für das Sponsorgeld – z.B. ein Firmenlogo auf dem Fußballtrikot oder im Programmheft der Opernvorführung.
Werden auch Sachspenden von der Finanz anerkannt?
Dem Fiskus ist es in Katastrophenfällen egal, ob du an eine Hilfsorganisation oder direkt spendest. Du kannst also auch Sachspenden (Decken, Kleidung, Lebensmittel oder Hygieneprodukte) in die Ukraine schicken.
Und: Bei Hilfsprogrammen steht der Vorsteuerabzug für die eingekauften Waren zu – der Fiskus ist hier wirklich sehr großzügig, aber es müssen strenge formale Voraussetzungen erfüllt werden. Frage den Autor dieser Zeilen oder eine:n Expert:in deines Vertrauens nach den konkreten Voraussetzungen.
Möglichkeit 2: Spenden an begünstigte Empfänger
Die Finanz anerkennt aber auch Spenden außerhalb von Katastrophenfällen. Die spendenbegünstigten Empfänger stehen auf einer vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Liste. Gefördert werden karitative Vereine oder Gesellschaften, deren Arbeit der Allgemeinheit zugute kommt. Das kann beispielsweise Hilfe für Behinderte, benachteiligte Kinder, Tier- und Artenschutz aber auch die Förderung von Kunst und Kultur, des Amateursports, des Klimaschutzes oder gesunder Lebensmittel sein.
Lassen sich alle Spenden an gemeinnützige Vereine absetzen?
Leider nein: Nicht jeder Zweck ist begünstigt! Für die Förderung von einzelnen Wirtschaftsinteressen gibt es keinen Steuernachlass, da ist der Fiskus streng. Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins genügt nicht, um in die oben zitierte Liste aufgenommen zu werden. Es müssen viele formale Anforderungen erfüllt sein, damit deine Spender:innen den begehrten Steuerabzug bekommen.
Wie wird man spendenbegünstigter Empfänger?
Ist man jedoch einmal in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger aufgenommen, kann man mit erhöhtem Spendenaufkommen rechnen. Schließlich bekommt der Spender oder die Spenderin bis zu 50 Prozent der Geldspenden vom Fiskus erstattet.
Doch der Weg dahin ist steinig.
- Die Organisation muss sich einer strengen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer stellen. Die beauftragten Wirtschaftsprüfer haben nicht nur die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, sondern auch die Zulässigkeit der Rechtsgrundlagen (Vereinsstatuten etc.) und die steuerlichen Voraussetzungen für den Steuerabzug zu bestätigen.
- Bei den Verwaltungskosten muss gespart werden, sie dürfen 10 Prozent der Einnahmen nicht übersteigen.
- Die Ausgaben für mildtätige Zwecke müssen mindestens 75 Prozent der Gesamtressourcen (Arbeitsleistung, Sach- und Geldaufwand) des Verbandes ausmachen.
- Darüber hinaus sind sowohl Geschäftsführung als auch die gemeinnützigen Zwecke selbst zu prüfen.
Erst wenn die Bestätigung des Wirtschafsprüfers vorliegt, kann ein Antrag auf Aufnahme in die Liste gestellt werden.
Vorlaufzeit für neue spendenbegünstigte Organisationen
Damit nun Wohltätigkeitsorganisationen nicht wie Pilze aus dem Boden schießen und um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine Vorlaufzeit von drei Jahren festgelegt. An eine karitative Einrichtung kann also erst im vierten Jahr ihres Bestehens steuerbegünstigt gespendet werden. Für neu gegründete Vereine heißt es: Bitte warten.
Anders ist die Situation, wenn eine so genannte Vorgängerorganisation seit mehr als drei Jahren besteht. Als Vorgängerorganisation werden auch rechtlich unselbständige Teilorganisationen anerkannt, wenn diese de facto wie selbständige eigene Abteilungen geführt werden. Das Gesetz verlangt jedoch eine Rechtsbereinigung: Die unselbständigen Teileinheiten müssen in neue, selbständige Rechtsträger ausgegliedert werden. Auf mildtätige Verbände wartet also viel Arbeit, wenn sie in den Genuss der Spendenbegünstigung kommen wollen.
Bis zu welcher Höhe lassen sich Spenden steuerlich absetzen?
Der Steuerabzug für Unternehmer ist mit 10 Prozent des Gewinns begrenzt. Je höher dein Gewinn, desto mehr darfst du also steuerbegünstigt spenden. Es gibt somit also ein moralisches Argument für die Erzielung eines möglichst hohen Gewinnes. Worauf wartest du noch? Erwirtschafte Gewinne und spende einen (kleinen) Teil davon! Damit hilfst du dir und den Spendenempfängern!
Übrigens: Ein steuerlicher Spendenabzug ist sowohl für Unternehmer als auch für Angestellte zulässig.
Du hast weitere Fragen? Der Autor steht mit Rat und Tat gerne zur Verfügung!
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