So geht selbständig.

Stefan Joham hat sich vom Grafiker einer Illustrierten zum Fotografen entwickelt, weil er mit den angebotenen Fotos oft nicht zufrieden war. Mittlerweile fotografiert er selbständig für unterschiedlichste Kunden. Doch zunächst musste er einiges über Kalkulation und Copyright-Verwertung lernen.

Frühe Faszination

Fotografie hat mich schon von Kindheit an fasziniert, die ersten Schritte habe ich meinem Großvater abgeschaut, der ein begeisterter Fotograf war. Und mein Vater, ein bekannter Friseur, hat seine prominenten Kunden immer fotografiert und Abzüge in seinem Salon aufgehängt. Ich habe aber erst den Beruf des Grafikers erlernt, weil mir das sicherer erschien. 

Selber besser machen

Ich habe mir aber immer wieder gedacht, dass ich die Bilder, mit denen ich arbeiten musste, selber besser machen könnte. Als mein Vater dann eine Kolumne in der Zeitschrift angeboten bekam, in der ich als Grafiker angestellt war, habe ich vorgeschlagen, die Fotos zu machen und so bin ich in die Fotografie gerutscht. 2011 habe ich dann neben der Arbeit eine Ausbildung in der Fotoschule Wien absolviert und mir schließlich den Gewerbeschein für Pressefotografie besorgt.

Ich habe danach nur mehr als Fotograf für die Zeitschrift gearbeitet, Vollzeit angestellt. Es hat keiner mehr bezweifelt, dass ich das auch kann. Und immer wieder habe ich Aufträge bekommen, die ich dann in meiner Freizeit fotografiert habe. Weil es immer mehr wurden, habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und wir haben einvernehmlich meine Verpflichtung auf 25 Wochenstunden reduziert.

Preise nach Gefühl?

Anfangs habe ich meine Preise nach Gefühl kalkuliert, heruntergerechnet aus meinem Gehalt, was natürlich völlig unrealistisch ist, wenn man ausschließlich frei arbeitet. Mich haben dann auch mehrere befreundete Fotografen darauf angesprochen, dass ich zu billig anbiete und mir auch selber damit keinen guten Dienst erwiese. Ich hatte nicht daran gedacht, Nebenkosten, Steuern und Sozialversicherung einzukalkulieren. 

Als Selbständiger muss man einen beträchtlichen Teil seines Verdienstes an Finanzamt und Sozialversicherung abliefern. Erst wenn man das durchschaut, versteht man, wie viel ein Bild ökonomisch wirklich Wert ist und wie sich dieser Wert beziffern lässt. 

Realistische Kalkulation

Mittlerweile bin ich selbst derjenige, der junge Kollegen darauf aufmerksam macht, wie wichtig eine realistische Kalkulation ist. Vor allem, was die Veröffentlichungsrechte anbelangt, mit denen die Nutzung der Bilder für bestimmte Zeiträume und Zwecke abgegolten wird, sollte man nicht zu leichtfertig sein. 

Die Innung der Fotografen in der Wirtschaftskammer gibt regelmäßig einen Leitfaden heraus, der sich gut zur groben Orientierung eignet. Er listet die empfohlenen Preisrahmen für verschiedene Auflagen, Verwendungszwecke und die Nutzungsdauer tabellarisch auf. Diese Liste bildet allerdings einen Idealzustand ab, in der Realität muss man flexibler sein.

So setzt sich der Preis für ein Foto zusammen

Prinzipiell setzt sich der Preis aus der für die Aufnahmen aufgewendeten Zeit und der geplanten Nutzung zusammen. Das beginnt bei der ausschließlich privaten Nutzung, geht über die Vorstellung zum Beispiel der Mitarbeiter einer Kanzlei bis zur Illustration eines Angebots, also Werbung. 

Werbefotos haben den Zweck, dass potentielle Kunden sich für ein bestimmtes Angebot entscheiden. Das heißt, mein Auftraggeber zieht aus den Fotos einen wirtschaftlichen Nutzen – und der sollte sich in der Höhe der Abgeltung für die Nutzungsrechte niederschlagen. Es macht also einen Unterschied, ob ein Bild einmalig verwendet wird, um ein Feuerwehrfest zu bewerben, oder ob eine Hotelkette es weltweit über Jahre in ihren Katalogen abdruckt.

Der Zweck macht den Preis

Für Zeitungen und Zeitschriften werden meist aktuelle Ereignisse und Personen fotografiert, der Zeitraum für Nutzungsrechte ist meist nicht das Thema, da die Bilder dann nur einmal in einem aktuellen Kontext verwendet werden. Man sollte aber trotzdem unbedingt rechtzeitig abklären, wie die Nutzungsrechte gehandhabt werden und dies auf der Honorarnote deutlich vermerken. Bei größeren Verlagen muss man auch die Publikation angeben, sonst wird womöglich vorausgesetzt, dass die Nutzungsrechte für sämtliche Produkte des Verlags abgetreten werden, was sich aber natürlich in einem höheren Honorar spiegeln sollte. 

Individuelle Absprachen

Ich achte inzwischen also sehr genau darauf, welche Nutzungsrechte in welchem Umfang ich vereinbare. Ich habe zum Beispiel einen Kunden, für den ich Griller fotografiert habe. Wir haben ein Nutzungsrecht von drei Jahren für seine Kommunikation vereinbart, das heißt, er darf die Bilder etwa in Broschüren, Flugzetteln und im Netz verwenden. Einige Zeit später hat er wegen einer Veröffentlichung in einem Buch angefragt und wir haben uns rasch auf eine Abgeltung geeinigt. 

Bei Firmenkunden versuche ich generell eine Nutzungsdauer von drei Jahren im Honorar zu inkludieren, und nehme mir vor, sie nach Ablauf dieser Zeit wieder zu kontaktieren und möglichst einen Nachfolgeauftrag zu bekommen.

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Große Konkurrenz 

Bei Privatpersonen hingegen bin ich schon froh, wenn sie meinen Namen als Urheber erwähnen. Klar freue ich mich, wenn ich meine Bilder irgendwo sehe, auch wenn das keinen unmittelbaren Einfluss auf?s Konto hat. Aber ein bisschen Anerkennung und Respekt erhoffe ich mir halt schon, und dazu gehört die konsequente Erwähnung meines Namens als Urheber. Denn so sehen die Leute, dass ich gute Arbeit leiste und mit ein wenig Glück lassen sie sich ebenfalls von mir fotografieren. Es sollte also selbstverständlich sein, etwa die WWW-Adresse des Fotografen anzugeben. 

Es ist nicht einfach, für gute Fotos gutes Geld zu bekommen. Es gibt ja tatsächlich viele talentierte Handyphotographen und Selfisten. Also muss man als Profi mehr bieten, besser sein, seine Kunden mit etwas Neuem überraschen. In unserer von Bildern überfluteten Medienwelt kann dann halt doch wieder ein gutes, auffälliges Foto den Unterschied machen. Und kluge Kunden verstehen das!

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