In diesem Beitrag behandeln wir die
- GmbH und die GmbH light sowie die
- GmbH & Co KG
In weiteren Beiträgen lesen Sie über
- Grundlegende Überlegungen zur Rechtsform
- Was für ein Einzelunternehmen spricht
- Wann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Offene Gesellschaft, oder ein Kommanditgesellschaft passen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH können Sie alleine gründen – aber auch mit mehreren Gesellschaftern. Dazu brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag mit Notariatsakt und einen Eintrag ins Firmenbuch. Die Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person, damit kann sie wie ein Mensch Rechte erwerben, Kredite aufnehmen, klagen und auch geklagt werden.
Grundsätzlich haftet die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Der oder die einzelnen Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen – abgesehen vom eingebrachten Stammkapital. Das liegt bei 35.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon muss sofort in bar eingezahlt werden. Das ist gerade für junge Unternehmen und Start-ups natürlich eine Hürde – es sei denn, sie entscheiden sich für die „Light“-Variante.
Im Gesellschaftervertrag muss mindestens ein Geschäftsführer aufgeführt sein, der das Unternehmen nach außen vertritt. Es können aber auch mehrere sein. Falls eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, muss diese für die Gesellschaft selbst ausgestellt werden, aber auch der gewerberechtliche Geschäftsführer muss die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen.
Eine GmbH ist außerdem verpflichtet, bestimmte Publizitäts- und Prüfungspflichten einzuhalten und eine Bilanz vorzulegen. An die Gesellschafter dürfen nur Bilanzgewinne ausgezahlt werden. Wer wie viel erhält, wird zuvor im Gesellschaftervertrag festgelegt oder im Verhältnis zu den eingezahlten Stammeinlagen berechnet. Die GmbH muss für ihre Gewinne Körperschaftsteuer bezahlen. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter werden mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuert.
Name: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit dem Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“, „GesellschaftmbH“ oder „GesmbH“. Die gewählte Bezeichnung müssen Sie auf allen Geschäftspapieren und sichtbar an der Betriebsstätte anbringen.
Plus:
- beschränkte Haftung
- verbesserte Möglichkeiten zur Finanzierung
Minus:
- Mindestkapital erforderlich
- höherer Aufwand durch Bilanzpflicht etc.
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GmbH „light“
Als Gründer können Sie das so genannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Dadurch beschränken Sie die Stammeinlage auf 10.000 Euro. Auch davon muss wiederum die Hälfte sofort in bar bezahlt werden.
Das Gründungsprivileg besteht für maximal zehn Jahre. Aber Achtung: Es muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag eingetragen werden! Außerdem müssen Sie das „Privileg“ bei Ihrer Firmenkorrespondenz stets angeben.
Nach dem 30. Juni 2013 gegründete Firmen genießen dazu einen Steuerbonus: Sie zahlen nur 500 Euro Körperschaftsteuer für die ersten fünf Kalenderjahre nach der Gründung und für die folgenden fünf Kalenderjahre jeweils 1.000 Euro (steuerliches Gründungsprivileg).
Der Nachteil der „Light“-Variante ist, dass jeder um das reduzierte Stammkapital weiß. Gerade bei Finanzierungsverhandlungen kann sich das als Bumerang erweisen.
Plus:
- beschränkte Haftung
- geringe Mittel zu Finanzierung nötig
Minus:
- Reduziertes Stammkapital = event. Nachteil bei Finanzierungsverhandlungen
GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG ist eine Mischform aus der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH) und der Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft – KG). Komplementär ist hier die juristische Person in Form der GmbH. Dadurch wird die Haftung der Gesellschaft auf das Firmenvermögen der GmbH beschränkt. Die Kommanditistin oder der Kommanditist ist in der Regel eine natürliche Person, die nur bis zur Höhe ihrer persönlichen Einlage haftet.
Plus:
- keine persönliche Haftung
- unternehmerische Freiheit
Minus:
- Bilanzierungspflicht
- erhöhter Aufwand
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