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Unternehmens­­gründung: Das spricht für eine GmbH oder GmbH & Co KG

Welche Unternehmensform zu deinem Business passt, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier erfährst du, was für und was gegen eine GmbH spricht.

In diesem Beitrag behandeln wir die

  • GmbH und die GmbH light („gründungsprivilegierte GmbH“) sowie die
  • GmbH & Co KG

In weiteren Beiträgen liest du über

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Die GmbH kannst du alleine gründen – aber auch mit mehreren Gesellschaftern. Dazu brauchst du einen Gesellschaftsvertrag mit Notariatsakt und einen Eintrag ins Firmenbuch. Die Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person, damit kann sie wie ein Mensch Rechte erwerben, Kredite aufnehmen, klagen und auch geklagt werden.

Grundsätzlich haftet die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Der oder die einzelnen Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen – abgesehen vom eingebrachten Stammkapital. Das liegt bei 35.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon muss sofort in bar eingezahlt werden. Das ist gerade für junge Unternehmen und Start-ups natürlich eine Hürde – es sei denn, sie entscheiden sich für die „Light“-Variante (siehe unten).

  • Im Gesellschaftervertrag muss mindestens ein Geschäftsführer aufgeführt sein, der das Unternehmen nach außen vertritt. Es können aber auch mehrere sein. 
  • Alle eingetragenen Geschäftsführer müssen strenge Sorgfaltspflichten erfüllen, andern falls haftest du persönlich!
  • Falls eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, muss diese für die Gesellschaft selbst ausgestellt werden, aber auch der gewerberechtliche Geschäftsführer muss die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen.
  • Eine GmbH ist außerdem verpflichtet, bestimmte Publizitäts- und Prüfungspflichten einzuhalten und einen Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei größeren Gesellschaften zudem Anhang und Lagebericht) vorzulegen.
  • An die Gesellschafter dürfen nur Bilanzgewinne ausgezahlt werden. Wer wie viel erhält, wird zuvor im Gesellschaftervertrag festgelegt oder im Verhältnis zu den eingezahlten Stammeinlagen berechnet.
  • Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter werden mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuert.
  • Die GmbH muss für ihre Gewinne Körperschaftsteuer bezahlen. 

Name: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit dem Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“, „GesellschaftmbH“ oder „GesmbH“. Die gewählte Bezeichnung musst du auf allen Geschäftspapieren und sichtbar an der Betriebsstätte anbringen.

Plus:

  • beschränkte Haftung
  • verbesserte Möglichkeiten zur Finanzierung
  • Rechtsgeschäfte  (zB Darlehens-, Geschäftsführungs- und Mietverträge) zwischen GmbH und Gesellschafter sind zulässig, wenn sie angemessen und transparent abgewickelt werden („Fremdüblichkeitsgrundsatz“).

Minus:

  • Mindestkapital erforderlich
  • höherer Aufwand durch Bilanzpflicht etc.
  • hohe Verwaltungskosten durch Offenlegungs-, Buchhaltungs- und Aufzeichnungspflichten

GmbH „light“

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Als Gründer kannst du das so genannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen: Die „gründungsprivilegierte“ GmbH hat lediglich ein Stammkapital von 10.000 Euro. Davon muss die Hälfte sofort eingezahlt werden, binnen einer Frist von zehn Jahren muss das Stammkapital auf 35.000 Euro aufgestockt werden, davon müssen dann 50%, also 17.500 Euro bar eingezahlt werden.

ACHTUNG: Das Gründungsprivileg muss bereits bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag eingetragen werden! Außerdem musst du das „Privileg“ bei deiner Firmenkorrespondenz stets angeben.

Nach dem 30. Juni 2013 gegründete Firmen genießen dazu einen Steuerbonus: Sie zahlen nur 500 Euro Körperschaftsteuer für die ersten fünf Kalenderjahre nach der Gründung und für die folgenden fünf Kalenderjahre jeweils 1.000 Euro (steuerliches Gründungsprivileg).

Der Nachteil der „Light“-Variante ist, dass Banken oder Gläubiger um das reduzierte Stammkapital wissen. Gerade bei Finanzierungsverhandlungen kann sich das als Bumerang erweisen.

Plus:

  • beschränkte Haftung
  • geringe Mittel zu Finanzierung nötig

Minus:

  • Reduziertes Stammkapital 
  • Nachteil bei Finanzierungsverhandlungen wegen geringerer Bonität
  • hohe Verwaltungs Aufzeichnungs- und Buchhaltungskosten

GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG ist eine Mischform aus der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH) und der Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft – KG). Komplementär ist hier die juristische Person in Form der GmbH. Dadurch wird die Haftung der Gesellschaft auf das Firmenvermögen der GmbH grundsätzlich beschränkt. Die Kommanditistin oder der Kommanditist ist in der Regel eine natürliche Person, die nur bis zur Höhe ihrer persönlichen Einlage haftet.

ACHTUNG: Wenn persönliche Haftungserklärungen bei der Kreditaufnahme bei Banken unterschrieben werden, ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter verloren. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung aller handelnden Organe, wenn Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden.

Plus:

  • keine persönliche Haftung
  • unternehmerische Freiheit

Minus:

  • Bilanzierungspflicht
  • erhöhter Aufwand durch die Bilanzierung und Buchführung sowohl bei der GmbH als auch bei der KG

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