So geht selbständig.

Steuervorteile nutzen: Die besten Investitionstipps vor Jahresende

Bis zum 31. Dezember kannst du den Jahresabschluss (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und damit die Steuerlast für 2021 noch zu deinen Gunsten zu gestalten. So geht's.

Tipp 1: Kaufe Blue Chips oder Sachanlagen

Als cleverer Unternehmer investierst du rechtzeitig vor Jahresende in betriebswirtschaftlich nützliche Sachanlagen oder Wertpapiere. Denn damit sicherst du dir das so genannte „13./14. Monatsgehalt für Unternehmer“ – den Gewinnfreibetrag.

Dieser Steuervorteil steht sowohl Bilanzierern als auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zu. Außerdem profitieren natürliche Personen, die Gesellschafter an einer Personengesellschaft sind. Beachte: Es gibt einen Grundfreibetrag von 30.000 Euro. Das Maximum holst du also raus, wenn du 13% jener Summe ausgibst, um die dein Jahresgewinn über dieser Schwelle liegt.

Mittels der normalen Abschreibung und des Gewinnfreibetrags bekommst du im Endeffekt bis zu 100% der Investitionskosten vom Staat via Steuerrabatt retour.

Ein Beispiel:

Du richtest dir einen neuen Büroraum samt Möbeln und Computeranlagen um 20.000 Euro ein.

  • 50 % dieser Investitionskosten fließen über den Gewinnfreibetrag retour. Vorausgesetzt natürlich, du hast einen entsprechend hohen Gewinn.
  • Die restlichen 50% holst du dir in den Folgejahren über die normale Abschreibung zurück. Zinseneffekte vernachlässigt, finanziert sich die Investition somit von selbst.

Selbstverständlich reduzieren sich mit den Investitionskosten auch die Sozialversicherungsbeiträge. Am 32. Dezember ist es zu spät – zögere also nicht und investiere noch vor Jahresende, dann hast du das Steuerzuckerl für 2021 sicher in der Tasche!

Dir fällt keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition ein? Dann kaufe doch „sichere“ Wertpapiere wie Anleihen oder Anleihefonds. Damit hast du zwar keine Normalabschreibung, der Kauf von Wertpapieren in Form „mündelsicherer“ Papiere lässt sich aber auf den Gewinnfreibetrag anrechnen. Zählst du den Steuerspareffekt hinzu, ergeben sich viel höhere Renditen als im Wertpapiergeschäft sonst üblich.

ACHTUNG: Nicht jedes Wertpapier sichert den Gewinnfreibetrag – fragen Sie Ihre Bank, Ihren Anlageberater oder Ihren Steuerberater!

Tipp 2: Kaufe geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern beträgt 2021 800 Euro und wird im Jahre 2022 – nach Inkrafttreten der Steuerreform 2022, wenn der Nationalrat so will – sogar auf 1.000 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) erhöht.

Dies bedeutet, dass Investitionen bis zu 800 Euro (ab 2022: bis zu 1.000 Euro) sofort in einem Jahr abgeschrieben werden können. Du brauchst für diese Gegenstände somit kein Anlageverzeichnis zu führen – dies gilt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ebenso wie für Bilanzierer.

Je höher also die Summe aller Investitionen für Geräte, Maschinen oder Möbeln mit einem Einzelkaufpreis unter der Geringwertigkeitsgrenze ist, desto höher ist deine Einkommensteuerersparnis.

ACHTUNG: Eine PC-Anlage zum Preis über 1.000 Euro darf nicht in die Einzelteile unter 1.000 Euro zerlegt werden! Eine wirtschaftliche Einheit zum Preis über 1.000 Euro musst du also in das Anlageverzeichnis hineinnehmen – also „aktivieren“.

Tipp 3: Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben vorziehen, Einnahmen verlagern

Was für einen Bilanzierer schwierig bis unmöglich ist, können Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relativ einfach durchführen. Deine Steuerlast für 2021 wird sehr hoch sein, weil beispielsweise der erhaltene Fixkostenzuschuss (indirekt) steuerpflichtig ist? Dann tätige Vorauszahlungen für das Jahr 2022. (TIPP: Auch dein Steuerberater freut sich, wenn er sein Steuerberatungshonorar ein Jahr im Voraus bekommt!)

Aber ACHTUNG: Mehr als ein Jahr solltest du nicht vorauszahlen, weil im Gesetz definierte Vorauszahlungen (z.B. Beratungsdienstleistungen) auf die einzelnen Jahre aufzuteilen sind.

Noch eine Möglichkeit: Du legst eine Ausgangsrechnung für eine Leistung, die 2021 erbracht wurde, erst Anfang 2022. Damit verschiebst du steuerpflichtige Umsätze ins Jahr 2022.

Tipp 4: Als Bilanzierer Fertigerzeugnisse reduzieren

Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate) und noch nicht abrechenbare Dienstleistungen nur mit den bisher angefallenen Kosten zu bilanzieren. Die Gewinnspanne wird erst zum Zeitpunkt der Rechnungslegung steuerwirksam.

Dieses Prinzip kannst du nützen, indem du mit deinen Kunden eine Fertigstellung ab Jänner 2022 vereinbarst – sofern deine Kunden damit einverstanden sind.

Und: Die Bewertung der Halberzeugnisse und abrechenbaren Dienstleistungen basiert auf einer Schätzung – und bei jeder Schätzung gibt es Bandbreiten, die du ebenfalls zu deinem Vorteil nützen kannst.

%MEDIUM-RECTANGLES%

Tipp 5: Beim Schenken an den Fiskus denken

Weihnachten ist auch in vielen Betrieben die Zeit des Feierns und Schenkens. Vergiss aber nicht auf die Finanz und deren Spielregeln, wenn es um Firmenfeste und Präsente an deine lieben Mitarbeiter geht.

  • Geldgeschenke sind jedenfalls steuerpflichtig.
  • Überrasche dein Team deshalb lieber mit Sachgeschenken wie Büchern, CDs, Blumen oder Gutscheinen. Solche kleinen Aufmerksamkeiten sind nämlich bis zu einem Freibetrag von 186 Euro pro Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Für Betriebsfeierlichkeiten gibt es einen Freibetrag von 365 Euro pro teilnehmender Person. Beachte aber: Diese Summe gilt für das ganze Jahr, nicht etwa nur für die Weihnachtsfeier.
  • ACHTUNG: Überschreitest du mit den Ausgaben für deine Firmenfeiern den Freibetrag, sind die für deine Belegschaft getätigten Mehrausgaben lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig!

GUT ZU WISSEN: In Corona-Zeiten hast du wahrscheinlich einen größeren Nachholbedarf an Betriebsfeiern. Denn leider wurden ja viele Weihnachtsfeiern in den Jahre 2020 und 2021 ersatzlos abgesagt. Daher wurde für die Jahre 2020 und 2021 der Freibetrag für die Sachgeschenke erhöht – von 186 Euro auf 365 Euro, als Ersatz für die entgangenen Weihnachtsfeierlichkeiten. Erfreulich: Die Gutscheine sind auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten.

Was darfst du als Unternehmer steuerfrei schenken? Zum Beispiel

  • Geschenkgutscheine,
  • Golddukaten oder Goldmünzen (wenn der Goldwert und nicht die Währungseinheit im Mittelpunkt steht) oder
  • die Autobahnvignette für 2022.

WICHTIG: Die Gutscheine müssen spätestens im Jänner 2022 an die Mitarbeiter übergeben werden.

Kommentare ( 0 )

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)