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Rechtskonform und ansprechend: Wie schreibe ich ein gutes Angebot?

Mit überzeugenden Angeboten sicherst du dir Aufträge und Einnahmen - sie sind also ein wirkungsvolles Mittel zur Kundengewinnung. Was bei der Erstellung zu beachten ist.

Was genau ist ein Angebot und wozu dient es? 

Du bekommst eine Anfrage eines potenziellen Kunden an dich, als Händler oder Dienstleister. Daraufhin verfasst du ein Angebotsschreiben, in dem du deine Ware bzw. Leistungen anbietest. 

Anhand des Offerts zeigst du also, was du zu welchem Preis anbieten kannst. Auf Basis dessen entscheidet der Interessent dann, ob er mit dir ein Geschäft abschließen möchte.

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Was gehört ins Angebot? 

Abgesehen von bestimmten, branchenspezifischen Vorgaben sollte ein Angebot in der Regel folgende Angaben enthalten: 

  • Empfänger
  • Aussteller
  • Datum des Angebots sowie den Gültigkeitszeitraum
  • Ware bzw. Leistung (Bezeichnung, Beschreibung und ggf. Dauer)
  • Einzel- und Gesamtpreise (unter Aufschlüsselung der Umsatzsteuer)
  • Zusatzkosten, Rabatte, etc.
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferkonditionen
  • Angaben zur rechtlichen Bindung bzw. Freizeichnungsklausel

Manche dieser Informationen (z.B. die rechtliche Bindung) können weggelassen werden – vorausgesetzt, sie sind in deinen AGB festgelegt UND das Angebot enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf diese Geschäftsbedingungen.

TIPP: Auch der Gültigkeitszeitraum ist keine Pflichtangabe. Dennoch empfiehlt es sich dringend, diesen festzulegen, da das Angebot sonst unbefristet gültig ist.

Ist ein Angebot verbindlich? 

Ja, ein Angebot ist rechtsverbindlich. Daher ist das Festlegen der Preise sowie der Gültigkeitsdauer besonders wichtig. Ich empfehle das Einfügen einer sogenannten „Freizeichnungsklausel“ durch Formulierungen wie „Freibleibendes Angebot“, „ohne Gewähr“ etc. 

Freizeichnungsklauseln sind jedoch keine hundertprozentige Garantie. In Streitfällen kann es vor Gericht dazu kommen, dass gegen den Aussteller des Angebots entschieden wird. 

TIPP: Möchtest du auf Nummer sicher gehen, so erstelle stattdessen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Muss ich eine Auftragsbestätigung schicken? 

Nimmt der Auftraggeber das Angebot exakt so an, wie du es verfasst hast, ist keine Bestätigung erforderlich. 

Einigst du dich mit dem Kunden dagegen auf eine abgeänderte Form des Angebots (z.B. mit einem zusätzlichen Rabatt), solltest du eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellen. Dies dient der Nachvollziehbarkeit sowie der Vermeidung eventueller Missverständnisse. 

Wie erhöhe ich meine Chancen auf den Auftrag? 

Halte dir immer vor Augen, dass das Angebot ein wichtiger Bestandteil der Kundenakquise ist. Sicherlich hat der Interessent nicht nur bei dir, sondern auch bei deiner Konkurrenz Angebote eingeholt.

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Daher solltest du deines dazu nutzen, dich aus der Masse hervorzuheben und den potenziellen Kunden von deiner Kompetenz und deinem Service zu überzeugen. Verkaufe dich jedoch nicht unter Wert, sondern stärke deine Offerte stattdessen durch die folgenden Eigenschaften: 

  1. Schnell: Mit einer zügigen Ausstellung des Angebots (im Idealfall innerhalb von 24 Stunden) punktest du schon zu Beginn. 
  2. Ansprechend: Der erste Eindruck ist meist visuell. Ein klar gegliedertesprofessionell gestaltetes Angebot deutet auf die Kompetenz des Ausstellers hin.
    Mein Tipp: Bist du gestalterisch etwas weniger begabt, kann ein Rechnungsprogramm dir diese Aufgabe abnehmen. 
  3. Transparent: Drücke dich bei der Angabe der Preise, der Steuer und der Beschreibung der Produkte bzw. Leistungen klar aus. So vermeidest du, dass die endgültigen Kosten oder das Ergebnis des Service nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. 
  4. Persönlich: Sprich den potenziellen Kunden namentlich an und gehe auf besondere Wünsche oder Anfragen ein. So hat dieser nicht den Eindruck, dass es sich lediglich um ein Standardangebot handelt, sondern stattdessen ein individuell für ihn gestaltetes. 
  5. Zuvorkommend: Zeige dem Interessenten, dass du seine Anfrage schätzt und an einem Geschäft mit ihm interessiert bist, indem du ihm einen Rabatt gewährst. 

Nun bist du mit jeder Menge Tipps und Tricks zum Erstellen überzeugender Angebote ausgestattet, und ich wünsche viel Vergnügen beim Gestalten deiner ganz persönlichen Angebotsvorlage.

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