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Wie du DSGVO-konform zu Adressen für deinen Newsletter kommst

DSGVO und andere gesetzliche Vorgaben machen es gar nicht so leicht, einen Online-Verteiler zu erstellen. Über diese sechs Wege kommst du rechtlich korrekt an Adressen.

Ohne konkrete Einwilligung des Adressaten darfst du online keine Werbung und keinen Newsletter verschicken. Dafür Adressen zuzukaufen ist daher keine Option.

Weiterlesen: Was Sie mit zugekauften Adressen tun dürfen und was nicht

Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als selbst deinen eigenen Online-Verteiler aufzubauen. Das dauert zwar eine Weile, verspricht aber wertvollere Daten. Denn die so gewonnenen Interessenten sind in der Regel aktiv an dich herangetreten, weil sie sich für dein Angebot interessieren.

1. Gewinnspiele, Co-Sponsoring und andere Anreize

Eine bewährte Methode, um möglichst viele Besucher auf deine Website und zum Bestellen deines Newsletters zu bringen, sind Gewinnspiele, die du on- und offline bewerben kannst. Aber Vorsicht: Die Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht an das Newsletter-Abo gekoppelt sein. Am besten lass die Interessenten auf dem Teilnahmeformular ein Extra-Häkchen zur Bestellung deiner Firmen-News setzen.

Wenn es für dich allein zu teuer ist, ein Gewinnspiel zu veranstalten, kannst du dich auch mit Partnern zusammentun und gemeinsam Preise ausloben. Damit senkst du im Idealfall nicht nur die Kosten, sondern erhöhst auch die Reichweite deiner Aktion.

Es müssen nicht immer teure Preise sein, die deine Kunden zur Bestellung des Newsletters animieren. Manchmal reichen auch schon kleine Extras, etwa, wenn du deine Leser früher über eine neue Kollektion oder Rabattaktion informierst. Es kann aber auch ein sinnvoller Zusatznutzen sein, etwa eine Checkliste zur Pflege der von dir gekauften Produkte, ein Rezeptvorschlag oder exklusive Informationen.

2. Werbung auf der eigenen Homepage

Bei Kunden wenig beliebt, aber doch wirksam, sind nach wie vor Pop-ups & Co. Mit grafisch ansprechend gestalteten Elementen, die auf deiner Website aufpoppen, kannst du auf aktuelle Angebote, aber auch auf deinen Newsletter hinweisen. Lass dir auch hier das Einverständnis für den regelmäßigen Versand extra bestätigen. Und bewerbe vor allem den echten Mehrwert, den deine Online-Post bringen soll. Idealerweise wird die Werbung auf Smartphones so gut wie auf der Homepage dargestellt.

3. Social Media und Print

Bespiele alle Kanäle, um auf deinen Newsletter hinzuweisen. Das können Facebook, Twitter, Instagram & Co sein, auf denen du vorab verkündest, dass bald wieder ein neuer Newsletter zu einem bestimmten Highlight erscheint. Aber auch alle gedruckten Informationen deiner jungen Firma eignen sich für einen Tipp: Flyer, Broschüren, Prospekte und Visitenkarten lassen auf der Rückseite sicher Platz für einen entsprechenden Hinweis oder den QR-Code. Auf Printwerbung solltest du nur dann setzen, wenn du den Newsletter über eine längere Zeit versenden möchtest.

4. Suchmaschinen

Identifiziere die Kernthemen deines Newsletters und die entsprechenden Schlagworte, die in dieser Kombination mit hoher Wahrscheinlichkeit auf deine Homepage und damit zu deinem Newsletter führen. Diese Keywords kannst du über Google buchen und versuchen, so Besucher anzuziehen. Alternativ kannst du auch eine eigene Landing Page für die Newsletter-Anmeldung erstellen.

5. Affiliate-Werbung und Multiplikatoren

Nutze die Reichweite anderer Medien und Partner, die auf dieselbe oder eine ähnliche Zielgruppe wie du setzen. Beim Affiliate-Marketing wirbst du z.B. auf einer anderen Website für deine Produkte, Dienste oder den Newsletter. Bucht ein Besucher dieser Seite dein Angebot oder registriert sich für deine Online-Nachrichten, zahlst du dem Betreiber der Seite eine kleine Provision. Ähnlich verhält es sich mit anderen Newslettern, die zu deinem Angebot passen. Auch hier kannst du dich mit der Einwilligung der Anbieter einklinken und auf dein Angebot aufmerksam machen. 

Setze dabei auch auf Multiplikatoren wie z.B. Vereine, Verbände und Journalisten. Denn die können die Inhalte deines Newsletters über deine Medien weiterverbreiten.

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6. Messen als Kontaktbörse

Auch Messen, Vorträge und andere Business-Veranstaltungen bieten Gelegenheit, Adressdaten zu sammeln. Hat dir beispielsweise jemand auf einer Messe eine Visitenkarte in die Hand gedrückt, um für Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens in Kontakt zu bleiben, hast du damit juristisch gesehen schon eine Zustimmung erhalten – sofern du auch deinen Newsletter avisiert hast. Beweisen kannst du das im Zweifel allerdings nicht. Am besten notierst du deshalb auf der Rückseite, wann und von wem du die Karte wofür erhalten hast. Und hebe sie gut auf. 

Noch besser ist es, wenn du auf der Messe eine Liste auslegst oder einen Sammelbehälter für Visitenkarten aufstellst mit der klaren Botschaft: Jeder, der sich hier einträgt oder seine Karte hinterlässt, bekommt künftig meinen Newsletter. 

Weiterlesen: Sieben Tipps, wie du deine Kunden-E-Mail-Kontakte DSGVO-konform machst

Weiterlesen: E-Mails, SMS oder Anrufe zu Werbezwecken – das sagt das Gesetz

Weiterlesen: Ich möchte einen Newsletter versenden, was muss ich rechtlich beachten?

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