Wir brauchen Rechtssicherheit bei Werkverträgen
Ein Gewerbeschein ist kein Garant für Selbständigkeit. Wer in Österreich selbständig ist, bestimmt am Ende die Österr. Gesundheitskasse.
Das hat weitreichenden Folgen, vor allem für Kleinstunternehmer.
1955 wurde in Österreich der Dienstnehmer erstmals gesetzlich verankert. Seither hat sich der Arbeitsalltag grundlegend verändert. Etwa eine viertel Million Menschen in Österreich arbeiten als Ein-Personen-Unternehmen. Die meisten in Gewerbe und Handwerk, im Handel und im Bereich Information und Consulting.
Österreichs Sozialversicherungen versuchen mit diesen Veränderungen Schritt zu halten – und bleiben doch immer wieder im Detail stecken. Bestes Beispiel: Die anhaltende Unsicherheit beim Thema Werkverträge. Da nützt es nämlich nichts, einen Gewerbeschein zu lösen – letztendlich entscheidet die Österr. Gesundheitskasse, ob ein Werkvertragsverhältnis rechtens ist oder doch eine Anstellung vorzunehmen gewesen wäre.
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Existenzbedrohender Graubereich
Im schlimmsten Fall müssen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Das ist für Kleinunternehmer existenzbedrohend. Selbständige wiederum, die zwangsläufig im Unternehmen des Auftraggebers tätig werden – etwa IT-Spezialisten im Rahmen eines Projekts oder eines Wartungsvertrags – müssen mit der ständigen Unsicherheit leben.
Wenn etwa zwei selbständige IT-Dienstleister für einen internationalen Auftrag ihre Ressourcen bündeln, besteht die Gefahr, dass sie – ungewollt – von der Österr. Gesundheitskasse als Dienstnehmer eingestuft werden.
Diese Rechtsunsicherheit trifft insbesondere wissensbasierte Dienstleister und behindert die Vernetzung und Kooperation von Kleinst- und mittelständischen Unternehmen: Die bestehenden rechtlichen Kriterien sind nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzesvorschlag, den SVS und Wirtschaftskammer nun vorgelegt haben, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung: Bereits bei der Anmeldung soll ein Ampeltest einen Rückwirkungsausschluss (mit Ausnahme von Missbrauchsfällen) bewirken.
Motivierte, innovative Einzelunternehmer sind Motor und Innovatoren unseres Wirtschaftssystems. Sie sollen ihr Beschäftigungsverhältnis bei voller Rechtssicherheit frei wählen können.
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