Wer hat Anspruch auf den erweiterten Umsatzersatz?
- Den erweiterten Umsatzersatz gibt es für alle Unternehmen, die vom harten Lockdown infolge der COVID-Pandemie direkt betroffen sind.
- Für die indirekt Betroffenen (z.B. Vorlieferanten eines geschlossenen Unternehmens) soll es auch Zuschüsse geben – die Richtlinien sind aber noch in Vorbereitung.
- Der Antrag kann via Finanz-online gestellt werden.
Wie hoch ist der Umsatzersatz?
Unternehmer mit körpernahen Dienstleistungen – also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker – bekommen für die Zeit der Schließung 80 % des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt.
Für den Handel beträgt der erweiterte Umsatzersatz zwischen 20 und 60 % und hängt von den folgenden Kriterien ab:
- Rohertrag der jeweiligen Branche
Je mehr Gewinn im Umsatz (Umsatzrentabilität) enthalten ist, desto höher fällt der staatliche Zuschuss aus. Demnach wird ein KfZ-Händler wahrscheinlich eine geringere Umsatzrentabilität als ein Textilhändler aufweisen. Ohne Umsatz fällt naturgemäß auch der Wareneinsatz weg! - Mögliche Aufholeffekte
Die Wirtschaftsforscher erwarten und hoffen einen Wirtschaftsboom für 2021. Für Branchen, in denen ein Aufholeffekt plausibel erscheint – etwa Juweliere, ein Schmuckstück kann ja im Jänner auch noch gekauft werden – ist der Umsatzersatz niedriger. - Verderblichkeit und Saisonalität der Waren
Bei verderblichen oder saisonalen Waren – etwa Lebensmitteln und Modeartikeln – fällt der Umsatzersatz höher aus.
Erklärung: Verfassungsrechtlich ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Die Republik Österreich darf daher im Handel keinen einheitlichen Umsatzersatz (wie für Gastronomie und Fitnessbetreiber) auszahlen, sondern muss auf Basis der genannten Kriterien eine Staffelung zwischen 20 und 60% vornehmen.
Wie wird der Umsatzersatz berechnet?
Relevant ist grundsätzlich der Umsatz, der in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) November 2019 angegeben wurde. Falls keine UVA für den Monat November 2019 abzugeben war, wird die Summe der in der UVA für das 4. Quartal 2019 angegebenen Umsätze durch drei dividiert.
Der staatliche Umsatzersatz orientiert sich also am Vergleichsmonat November 2019.
- Wenn das Unternehmen im November 2019 noch nicht existiert hat, dann kann auch ein Durchschnittsmonat des Jahre 2020 herangezogen werden. Somit steht der Umsatzersatz auch Start-ups zu.
- Auch eine Höchstgrenze ist fixiert: Mehr als 800.000 Euro pro Unternehmen erlauben die Beihilfengrenzen der Europäischen Union nicht.
Der Umsatzersatz wird taggenau für die Zeit des Lockdowns berechnet: Also Schließungstage mal die durchschnittlichen Tagesumsätze vom November des Vorjahres. Ich hoffe für Sie, dass November 2019 ein umsatzstarker Monat war, dann fällt der pauschale Schadenersatz nämlich kräftig aus!
TIPP: Wenn Sie – etwa, weil Sie Kleinunternehmer sind – noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben, dann holen Sie das rasch nach! Holen Sie sich noch heute eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID Nummer) und geben Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen für November 2019 oder für das 4. Quartal 2019 ab (auch wenn der Betrag Null beträgt!).
ACHTUNG: Wenn Sie im November 2019 in Österreich nicht umsatzsteuerbare Exportdienstleistungen erzielt haben, führen diese Umsätze leider nicht zu den begehrten Corona-Förderungen.
Wer bekommt den Umsatzersatz?
Ihr Unternehmen muss operativ tätig sein und daher vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt haben. Und Sie müssen brav gewesen sein: Eine Finanzstrafe oder aggressive Steuerplanungen schließen den Anspruch aus.
ACHTUNG: Auch der Erhalt von Arbeitsplätzen im Betrachtungszeitraum ist eine Grundvoraussetzung für den Umsatzersatz!
- Unternehmen, die im Zeitraum 3. November bis 6. Dezember 2020 vom Lockdown betroffen sind und die in diesem Zeitraum Kündigungen gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen haben, sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen.
- Wenn Ihre Mitarbeiter von sich aus kündigen, führt dies nicht zum Ausschluss vom erweiterten Umsatzersatz.
Werden Förderungen angerechnet?
Die gute Nachricht: Zahlungen aus dem HFF (Härtefallfonds), Corona-Kurzarbeitsbeihilfe vom AMF für echte Dienstnehmer und die Fixkostenzuschüsse Phase I und Phase II bzw. Tranche I und Tranche II kürzen nicht den Umsatzersatz.
- Ein Fixkostenersatz und Umsatzersatz für den gleichen Zeitraum November 2020 schließen sich allerdings aus.
- Insgesamt darf die ausgezahlte Summe aus Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz 800.000 Euro nicht überschreiten.
Die schlechte Nachricht: Die COVID-19-Kreditgarantie des Bundes oder Covid-19-Zuwendungen von Bundesländern oder Gemeinden oder von regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds und die Zahlungen aus dem Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds reduzieren den errechneten Umsatzersatz.
Ist der Umsatzersatz steuerpflichtig?
Der Umsatzersatz ist frei von Umsatzsteuer – aber als Umsatzersatz einkommensteuerpflichtig. Allerdings fallen Gewinnsteuern ja ohnehin nur dann an, wenn ein steuerbarer und steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird – in Corona-Zeiten wohl eher die Ausnahme.
Wie schnell wird der Umsatzersatz ausbezahlt?
Die Finanz verspricht eine Auszahlung des Umsatzersatzes binnen 10 Werktagen. Sollte der Lockdown über den 6. Dezember verlängert werden, steht auch automatisch ein höherer Umsatzersatz zu. Ein nochmaliger Antrag ist somit nicht erforderlich.
Bei dieser unbürokratischen Hilfe brauchen Sie keinen Steuerberater – aber natürlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung!
Bis wann kann der Umsatzersatz beantragt werden?
Der spätest mögliche Beantragungszeitpunkt ist der 15. Dezember. Also rann an die Tasten!
Detaillierte Richtlinien downloaden
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Tabelle für die Berechnung des Umsatzersatzes nach ÖNACE
Der Umsatzersatz richtet sich nach Ihren ÖNACE Code. Im Antrag ist jene Kategorie auszuwählen, in der mehrheitlich Handelsumsätze erwirtschaftet werden. (EH = Einzelhandel)
ÖNACE Bezeichnung Prozentsatz
G4511 Handel mit Kraftwagen bis 3,5t 20%
G4519 Handel mit Kraftwagen über 3,5t 20%
G4532 EH - Kraftwagenteile und -zubehör 20%
G4540 Handel und Reparatur v. Krafträdern 20%
G4719 Sonst. EH mit Waren verschiedener Art 40%
G4741 EH - Datenverarbeitungsgeräte 40%
G4742 EH - Telekommunikationsgeräte 20%
G4743 EH - Unterhaltungselektronik 20%
G4751 EH - Textilien 40%
G4752 EH - Metallwaren und Baubedarf 40%
G4753 EH - Vorhänge, Teppiche und Tapeten 40%
G4754 EH - Elektr. Haushaltsgeräte 20%
G4759 EH - Möbel und Einrichtungsgegenstände 20%
G4761 EH - Bücher 40%
G4762 EH - Zeitschriften und Bürobedarf 40%
G4763 EH - Bespielte Ton- und Bildträger 40%
G4764 EH - Fahrräder und Sportartikel 40%
G4765 EH - Spielwaren 40%
G4771 EH - Bekleidung 60%
G4772 EH - Schuhe und Lederwaren 60%
G4775 EH - Körperpflegemittel 40%
G4776 EH - Blumen, Pflanzen und lebende Tiere 60%
G4777 EH - Uhren und Schmuck 40%
G4778 Sonst. EH in Verkaufsräumen 40%
G4779 EH - Antiquitäten und Gebrauchtwaren 40%
G4782 EH - Bekleidung an Verkaufsständen 60%
G4789 EH - Sonst. Güter an Verkaufsständen 40%
TIPP für streitbare UnternehmerInnen: Wenn Sie Ihren persönlichen Umsatzersatz als ungerecht empfinden, können Sie immer noch Schadenersatz wegen ihres Verdienstentgangs bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Freilich sind gerichtliche und behördliche Schritte mit hohen Kosten und Risiken verbunden!
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