Die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge ist eine klassische Versicherung für Freiberufler und Selbständige: Sie tritt in Leistung, wenn Ihr Betrieb eine Zeit lang still steht.
ACHTUNG: Nicht zu verwechseln ist die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge (die einspringt, wenn der Betrieb vorübergehend nicht möglich ist) mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung (die in Leistung tritt, wenn der Versicherte seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann). Mehr zur Berufsunfähigkeits-Vorsorge
Wann greift die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge?
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber Ihren Betrieb eine Zeit lang nicht führen können – etwa, weil Sie einen Herzinfarkt erleiden oder sich den Arm brechen, ein Feuer oder Wasserschaden Ihre Betriebsräume zerstört, bei einem Einbruch Geräte abhanden kommen – dann tritt die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge in Leistung.
Gedeckt ist also nicht nur der Ausfall Ihrer Arbeitskraft, sondern auch materielle Schäden, die den Betrieb unmöglich machen. Darunter fallen auch die so genannten Elementarereignisse – also Feuer, Wasserschäden, Einbruch, etc.
ACHTUNG: Psychische Erkrankungen (wie z.B. Burnout) sind durch die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge nicht gedeckt!
Was leistet die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge?
Im Schadensfall zahlt die Versicherung eine vertraglich festgelegte Summe, die sich an Ihrem Deckungsbeitrag orientiert. Die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge stellt damit sicher, dass Sie Ihre Fixkosten bezahlen können und auch noch etwas für Sie selbst übrigbleibt.
ERKLÄRUNG: Der Deckungsbeitrag ergibt sich aus dem Umsatzminus der fixen und variablen Kosten. Er ist das Einkommen eines Unternehmers.
- Variable Kosten sind Kosten, die nur anfallen, wenn etwas produziert wird, also etwa der Materialeinsatz.
- Fixkosten sind jene Kosten, die unabhängig davon, ob produziert wird oder nicht, anfallen: Also z.B. Mieten, Leasingverträge, Personalkosten, Energiekosten, laufende Wartungsverträge, Zinsen, Steuern, etc.
Wie wird der auszuzahlende Betrag berechnet?
Um den Versicherungsvertrag aufzusetzen, geben Sie der Versicherung Ihren Umsatz bekannt oder weisen Ihn durch entsprechende Unterlagen nach. Von diesem Umsatz werden Ihre variablen Kosten abgezogen und so ein maximaler jährlicher Deckungsbeitrag errechnet.
Dieser Betrag wird im Schadensfall durch die Anzahl der Tage eines Versicherungsjahres (360) dividiert und mit der Anzahl der Tage, in denen der Betrieb stillsteht, multipliziert.
Ein Beispiel: Der versicherte Deckungsbeitrag beträgt 200.000 Euro, der versicherte Betrieb steht 30 Tage still.
200.000 Euro : 360 = 555,55 Euro pro Tag;
555,55 Euro x 30 Tage = 16.666.66 Euro.
Im Versicherungsfall wird also die Summe von 16.666,66 Euro ausbezahlt.
GUT ZU WISSEN: Der auszuzahlende Betrag wird automatisch errechnet, Sie müssen keine Belege oder Abrechnungen vorweisen.
Wann tritt die Betriebsunterbrechungs-Vorsorge in Leistung?
Ein Versicherungsfall tritt ein, sobald
- Die Betriebsunterbrechung länger als zehn Tage dauert (bzw. länger als 26 Tage, wenn Sie eine günstigere Versicherungsvariante gewählt haben);
- Sie durch Unfall oder Krankheit 100 Prozent arbeitsunfähig sind.
Nachgewiesen und eingeschätzt wird ein Schaden durch einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen bzw. bei Krankheit oder Unfall durch ein ärztliches Attest.
Was kostet eine Betriebsunterbrechungs-Vorsorge?
Prinzipiell hängen die Versicherungsprämien von der Höhe des vereinbarten Deckungsbeitrags ab. Ihr Versicherungsexperte hilft Ihnen, eine für Sie maßgeschneiderte Polizze aufzusetzen.
Gibt es auch günstigere Varianten?
Bei der Generali gibt es neben einer klassischen Variante (mit einem Deckungsbeitrag bis 400.000 Euro pro Jahr) auch eine günstigere Light-Variante für Jungunternehmer.
Sie ist gedacht für Jungunternehmer
- bis zum 35. Lebensjahr und
- versicherten Deckungsbeiträgen bis maximal 54.000 Euro
Sie umfasst – neben dem üblichen Schutz gegen Elementarereignisse – auch einen Unfallschutz und nach drei Jahren auch den üblichen Schutz bei Krankheit.
Auf welche Details sollte man beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungs-Vorsorge achten?
Achten Sie auf einen Kündigungsverzicht im Schadensfall. Andernfalls kann die Versicherung den Vertrag kündigen, sobald der erste Schaden eingetreten ist. Das kann im Krankheitsfall – etwa, wenn eine Krankheit nach kurzer Zeit wieder auftritt und noch kein Schutz durch eine andere Versicherung besteht – zum Problem werden.
Welche Unterstützung im Schadensfall ist inkludiert?
Die Generali bietet etwa umfangreiche Assistence-Leistungen bis zur Höhe von 2.000 Euro. Sie umfassen Beratung und Begleitung im Schadensfall, Hilfe bei Behördenkontakten im Notfall, medizinische Reha, Kostenersatz für Handwerker (etwa Instandsetzung der Tür nach einem Einbruch) und einiges mehr.
Weiterlesen: Betriebsunterbrechungen – haben Sie Ihr Unternehmen ausreichend abgesichert?
Weiterlesen: Vorsorgeplanung – wie Selbstständige vorsorgen sollten
Weiterlesen: Prüfpflichten des Unternehmers – die oft unterschätzte Herausforderung
Kommentare ( 0 )