Sie sind beim AMS gemeldet und wollen etwas dazuverdienen? Dann müssen Sie auf die so genannte Geringfügigkeitsgrenze (durchschnittlich 475,86 Euro pro Monat für 2021) achten. Andernfalls müssen Sie Arbeitslosengeld (ALG) zurückzahlen.
Wir erklären in diesem Beitrag, wie Ihr durchschnittliches Einkommen berechnet wird, wenn Sie vorübergehend etwas dazuverdienen.
Wie die Berechnung bei durchgehender selbständiger Tätigkeit aussieht, lesen Sie hier.
Was bedeutet vorübergehende selbständige Tätigkeit?
Vorübergehend ist eine Tätigkeit, wenn eine zeitliche Begrenzung (Beginn und Ende) der Erwerbstätigkeit von Ihnen nachgewiesen werden kann. Das können Sie nachweisen, indem Sie
- einen Werkvertrag vorlegen, in dem der Zeitraum der Leistung klar definiert ist,
- ein Übereinkommen mit dem Auftraggeber vorliegt, das Vertragscharakter hat und in dem alle wesentlichen Punkte der Tätigkeit definiert werden, also Auftraggeber und -nehmer, Zeitraum, Art und Ort der Leistung, sowie das Honorar. Wichtig: Vom Auftraggeber unterschreiben lassen!
- Falls Sie einen Gewerbeschein besitzen, müssen Sie nachweisen können
– dass Sie bei der SVS nicht pflichtversichert sind und
– dass Sie nur innerhalb des betreffenden Zeitraums tätig sind, etwa anhand eines Werkvertrags. Am klarsten können Sie die zeitliche Abgrenzung nachweisen, wenn Sie das Gewerbe ruhend melden und jeweils wieder aufnehmen, wenn Sie eine Tätigkeit beginnen. Ob das praktikabel ist, sei dahingestellt.
ACHTUNG: Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie nur einer vorübergehenden Tätigkeit nachgehen, stuft Sie das AMS automatisch als durchgehend selbständig erwerbstätig ein. Diese Einstufung bleibt dann zumindest bis Jahresende aufrecht.
Berechnung bei vorübergehender Tätigkeit unter 28 Tagen
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Wenn Sie mit einer vorübergehenden Tätigkeit mehr als 475,86 Euro (Stand 2021) pro Monat verdienen, wird der Mehrbetrag auf das an den verbleibenden Anspruchstagen gebührende ALG angerechnet.
So berechnen sich die Einnahmen: Ausgestellte Honorarnoten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Betriebsausgaben dürfen bei einer vorübergehenden Beschäftigung nicht geltend gemacht werden, Sie dürfen aber eine Pauschale von 10 Prozent dafür abziehen.
Ein Beispiel:
Sie verdienen an 15 Tagen im April (ein Monat mit 30 Tagen) 600,00 Euro laut Honorarnote
Honorarnote: 600,00
Minus Geringfügigkeitsgrenze 2020: – 475,86
= Anrechnungsbasis: 124,14
minus 10 % Pauschale: –12,41
Einkommen: 111,73
dividiert durch 30 Tage = 3,72
Dieser Betrag wird vom täglichen ALG-Anspruch abgezogen.
Angenommen, es besteht ein ALG-Anspruch auf 29 Euro pro Tag
- dann bleiben 25,28 Euro ALG für jeden Tag, an dem im betreffenden Monat keine vorübergehende Tätigkeit ausgeübt wurde, zusätzlich zum Honorar.
- An den Tagen, an denen die vorübergehende Tätigkeit ausgeübt wurde, besteht aufgrund der Höhe des erzielten Einkommens ohnehin kein Anspruch auf ALG.
Berechnung bei vorübergehender Tätigkeit über 28 Tage
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Bei einer Tätigkeit, die länger als 28 Tage dauert – etwa bei einem Werksvertrag über fünf Wochen – wird ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet, und zwar so:
Das Nettoeinkommen wird durch die Anzahl der Tage des Werkvertrags dividiert und dann mal 30 gerechnet. Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, haben Sie Anspruch auf ALG.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Werkvertrag über 40 Tage von 10.4. bis 19.5 und verdienen damit 1.200,00 Euro brutto.
Honorarnote: 1.200,00
dividiert durch 40 Tage = 30
Dieses tägliche Einkommen wird nun mit der Anzahl der Tage im betreffenden Monat multipliziert und der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gegenübergestellt.
Einkommen 10.4. bis 30.4. (30 x 21): 630,-
Einkommen 1.5. bis 19.5. (30 x 19): 570,-
Das Einkommen liegt somit in beiden Monaten über der Geringfügigkeitsgrenze (475,86 Euro im Jahr 2021), daher besteht für den Zeitraum 10.4. bis 19.5. kein Anspruch auf ALG.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie eine Vollversicherung in der Pensionsversicherung haben, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
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